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Urkunden.

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was er uff der Cantzel gethan. Die Gemeinde wolle ihn denn gerne Han. — Die übrigen Beschwerden, habe er ihnen gesagt, sollten sie schriftlich an den Rath eingeben.

Unterzeichnet: E. F. W.

unterthänig gehorsamer Diener Hans Hofmann. (Das Original dieses Berichtes befindet sich im kgl. Archive zu Nürnberg.)

XXI. 1537. 24. August. Taschen, i. e. Freiheits- oder Geleitsbrief des Markgrafen Georg von Brandenburg für Michel Juden von Dornburg während der 9jährigen Bewilligung, zu Furt wohnen und seinen Geschäften nachgehen zu dürfen, wie andere seine Unterthanen. Roth an Bartholomei 1537. Nürnb. Gemeinb. 8. fol. 108.

1537. 24. August. Markgraf Georg gestattet dem Juden Michel von Dornburg mit den Seinigen oder seinem Factor gegen eine jährliche Bezahlung von 6 Pfund Untzgolds an die Frau Markgräfin oder ihre Erben auf 9 Jahre in Furth zu wohnen, auch solle er mit 4 oder 5 Pferden auf mark­ gräfliche Kosten gewertig sein, er erläßt ihm als Diener der römisch kaiserlichen oder königlichen Majestät, der Pfalzgrafen bei Rhein, und der Herzoge in Baiern, sowie der Landgrafen Georg zum Leuchtenberg wider dieselben zu dienen, wenn er selbst zu Furt wohne, solle er sich an einem hiezu bestimmten Ort ein Haus für circa 600 fl. bauen, welches er nach den 9 Jahren zu seinem Nutz wieder verkaufen könne, Zoll und Mauth sei er wie seine übrigen Unterthanen zu geben schuldig und dürfe denen zu Furth nichts auf Wucher leihen, keine gestohlene Waaren kaufen, oder darauf leihen, auch behalte er sich die jederzeitige Aufkündigung dieser Freiheit bevor, verspreche dagegen aber ihn und seinen Factor während der Zeit getreulich zu schützen und zu schirmen. Geben zu Roth an Bartholomei 1537. Nürnb. Gemeinb. 8. fol. 108.

XXII. Wahrhafter Bericht des Hofmarks Fürth, wie viel es allda Haushalten Stuben, Brunnen, Keller, Backöfen und wie viel es der kleinen Schlag-

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