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Biologie-Fünf in der Neunten ungefährlich? (jpi) — Zu der Frage, inwieweit Fächer, die in der 9. Klasse einer Oberschule Wis­ senschaftlichen Zweiges (Oberprima) nicht mehr gelehrt werden, im Gesamtergebnis der Reifeprüfung zu berücksichtigen sei, fällte jetzt das Berliner Verwaltungsge­ richt ein Urteil. Ein Schüler aus BerlinCharlottenburg, dessen Leistungen in La­ tein und Musik mit „mangelhaft“ bewer­ tet worden waren, hatte deshalb das Abitur nicht bestanden. Während das Fach Latein zu den Prüfungsfächern des Abi­ turs gehörte, war die Musiknote nach Ab­ schluß der 8. Klasse ins Reifezeugnis übernommen worden. Das Verwaltungs­ gericht hob das Prüfungsergebnis auf (Aktenzeichen: VG III A 110, 58), da ein Fach, das in der 9. Klasse nicht mehr gelehrt werde, unmöglich den gleichen Einfluß im Abitur ausüben könne wie

ein ordentliches Prüfungsfach. Wenn Fä­ cher dieser Art wie reguläre Prüfungs­ fächer behandelt würtlen, sei es theoretisch möglich, daß ein Schüler lediglich auf­ grund mangelhafter Leistungen im 8. Schuljahr und ungeachtet ausreichender Noten beim Abitur durch die Prüfung falle. Das Prüfungskollegium der Schule müsse bei seiner neuen Beratung davon ausgehen, daß der Kläger eigentlich nur eine „Fünf“, nämlich in Latein, habe, über die — entsprechend den Prüfungsvor­ schriften — ohne Ausgleich hinweggesehen werden könne. Dieses Urteil dürfte besonders für die Schüler der Oberrealschule interessant sein, da auch dort einige Fächer, wie Zeichnen, Biologie oder Erdkunde bereits in der 7. oder 8. Klasse abgeschlossen werden.

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(jpi) — Schülerausweise für junge Film­ besucher wird das Bayerische Kultusmini­ sterium mit Einverständnis des Wirt­ schaftsverbandes der Filmtheater und unter enger Mitarbeit der einzelnen Schulbehörden ausstellen. Um den Theater­ besitzern die Kontrolle der Besucher nach dem Jugendschutzgesetz zu erleichtern, sollen die mit einem Lichtbild versehenen Ausweise zweifarbig jeweils für die Alters­ gruppen der 10—12jährigen und der 12—16-

jährigen ausgegeben werden. Eine gesetz­ liche Pflicht zur Abnahme dieser Aus­ weise besteht jedoch nicht. Üpi) — Im ersten Halbjahr 1958 haben nach Mitteilung des Berliner Senators für Volksbildung 439 auswärtige Schulklassen mit nahezu 12 000 Schülerinnen und Schü­ lern aus allen Teilen des Bundesgebietes Berlin besucht.

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