Stadeln: Unterschied zwischen den Versionen

162 Bytes hinzugefügt ,  30. November 2016
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:


* [[1296]]: Erst in diesem Jahr fand Stadeln seine ersten urkundliche Erwähnungen in den Kalendarien der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]] in mehreren Nachträgen zum [[7. September]] und [[26. November]] [[1296]], dem Tag zu Ehren des Papstes Linus. Dort heißt es: "''Am 26.11(1296), am Tag des Papstes Linus starb der Priester Gunther, um den ein Pfund Heller gegeben wird von der Vogtei in Fürth, Stadeln und Schweinau bei Nürnberg.''"
* [[1296]]: Erst in diesem Jahr fand Stadeln seine ersten urkundliche Erwähnungen in den Kalendarien der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]] in mehreren Nachträgen zum [[7. September]] und [[26. November]] [[1296]], dem Tag zu Ehren des Papstes Linus. Dort heißt es: "''Am 26.11(1296), am Tag des Papstes Linus starb der Priester Gunther, um den ein Pfund Heller gegeben wird von der Vogtei in Fürth, Stadeln und Schweinau bei Nürnberg.''"
* [[1398]]: Stadeln wird urkundlich erwähnt im Löffelholzischen Kopialbuch. In diesem Jahr wurde das Fischwasser bei Stadeln vom Burggrafen als Lehen gegeben.


* [[1430]]: In einem Verzeichnis des Fürther Pfarrsprengels der [[Kirche St. Michael]] wird die Ortschaft Stadeln erwähnt. Kirchlich gehörte Stadeln wohl seit der frühen Zeit seines Bestehens zu Fürth. Im Gegensatz zu vielen anderen Dörfern des Knoblauchslandes hatte Stadeln nur eine Grund- oder Eigenherrschaft: Die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]]. Der Dompropst war also der oberste Lehensherr.
* [[1430]]: In einem Verzeichnis des Fürther Pfarrsprengels der [[Kirche St. Michael]] wird die Ortschaft Stadeln erwähnt. Kirchlich gehörte Stadeln wohl seit der frühen Zeit seines Bestehens zu Fürth. Im Gegensatz zu vielen anderen Dörfern des Knoblauchslandes hatte Stadeln nur eine Grund- oder Eigenherrschaft: Die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]]. Der Dompropst war also der oberste Lehensherr.