Johann Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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===Reformationswirren===
===Reformationswirren===
1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]] S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref>
1527 fällt in Fürth der Bamberger Bischof ein, nimmt den Kaplan Matthäus Nussberger gefangen und führt ihn ins Bamberger Oberamt nach Herzogenaurach.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108 (Hoffmanns datiert dieses Ereignis auf 1. Juni 1527; Fronmüller auf den 22. März, siehe [[Fronmüllerchronik]], S. 32)</ref> Pfarrer Hofmann und die Fürther Gemeinde beurteilen den gefangen genommenen Kaplan recht positiv<ref>[[Fronmüllerchronik]], S. 737 ff.</ref>, während der Rat der Stadt Nürnberg etwas zurückhaltender kund tut: „das solicher prediger“ sich nicht „geschicklich gehalten“ und vorher schon Kraftshof wegen ungebürlichen Benehmens hat verlassen müssen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 108</ref>
Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br />
Obwohl Nürnberg kaum auf den Fürther Amtmann Sparhelming gehört haben dürfte - dem schon zwei Predigten dieses gefangen genommenen Kaplans Nussberger gereicht hätten, um zu einem negativen Urteil zu kommen - wollte sich der Rat nicht in dieser untergeordneten Angelegenheit mit Bamberg anlegen. Nach jahrelanger bambergischer Haft widerruft Nussberger in einer „Urphede“ (= Urfehde ist der dem Gericht von Haftentlassenen geleistete Eid, sich nicht zu rächen und das Versprechen, ein bestimmtes Gebiet nicht mehr zu betreten) der lutherischen Lehre und kann als Bürgen für diese Urfehde den nürnbergischen Juristen Christof Scheuerlein benennen, der sich verpflichtet 200 fl. bei Nichteinhalten der Urfehde zu zahlen.<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 109 f.</ref><br />
Pfarrer Johann Hofmann schein den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre.  
Pfarrer Johann Hofmann schein den Kaplan Nussberger ohne Einwilligung des Nürnberger Rates angenommen zu haben. Darum erhält er die Anweisung, dass künftig ein Kaplan vorher zu examinieren wäre.  


===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann===
===Johann Hofmann und der bambergische Amtmann===
Hofmanns erbittertster Gegner in Fürth war der dompropsteiliche Amtmann Sparhelmling (auch Sparenhelbling), ein kompromissloser Anhänger der alten Lehre. So beklagte sich Johann Hofmann am 10. Juni 1528 über den katholischen Amtmann Sparhelding, weil dieser ihn einen "''glaublosen, maineydigen man geschmeht, einen eigenwilligen Pfaff, der nichts thu, dann die Herrschaften aneinander hetz''".<ref name="Wachter">Friedrich Wachter: General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bamberg 1007 - 1907, Bamberg 1908, Seite 217</ref>
Hofmanns erbittertster Gegner in Fürth war der dompropsteiliche Amtmann Sparhelmling (auch Sparenhelbling), ein kompromissloser Anhänger der alten Lehre. So beklagte sich Johann Hofmann am 10. Juni 1528 über den katholischen Amtmann Sparhelding, weil dieser ihn einen "''glaublosen, maineydigen man geschmeht, einen eigenwilligen Pfaff, der nichts thu, dann die Herrschaften aneinander hetz''".<ref name="Wachter">Friedrich Wachter: General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bamberg 1007 - 1907, Bamberg 1908, S. 217</ref>


Nach lange währenden Streitigkeiten um die Kirchenhohheit in Fürth kommt es am 28. Juni 1537 zwischen Nürnberg und Bamberg zum „Forchheimer Vertrag“, in dem einige strittige Punkte geklärt werden (die dem Fürther Pfarrer zustehenden 10 fl; die niedere Gerichtsbarkeit in Fürth; der Kirchtagschutz; die Kirchenrechnung).<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 115</ref> Die Einigung fußt auf der Grundlage des sogenannten „[[Wikipedia:Nürnberger Religionsfrieden|Nürnberger Anstand]]“ vom 23. Juli 1532, der den Lutheranern bis zu einem geplanten Konzil religiöse Duldung gewährt. Dieser Forchheimer Vertrag wird am 24. Oktober 1542 auf weitere fünf Jahre verlängert.
Nach lange währenden Streitigkeiten um die Kirchenhohheit in Fürth kommt es am 28. Juni 1537 zwischen Nürnberg und Bamberg zum „Forchheimer Vertrag“, in dem einige strittige Punkte geklärt werden (die dem Fürther Pfarrer zustehenden 10 fl; die niedere Gerichtsbarkeit in Fürth; der Kirchtagschutz; die Kirchenrechnung).<ref>Hoffmanns, Josef, 1974/4, S. 115</ref> Die Einigung fußt auf der Grundlage des sogenannten „[[Wikipedia:Nürnberger Religionsfrieden|Nürnberger Anstand]]“ vom 23. Juli 1532, der den Lutheranern bis zu einem geplanten Konzil religiöse Duldung gewährt. Dieser Forchheimer Vertrag wird am 24. Oktober 1542 auf weitere fünf Jahre verlängert.
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Am 3. September wird dieser Frühmesser mit Namen Johann Höfler ebenfalls visitiert. Er ist Inhaber einer einfachen Pfründe, zur Seelsorge nicht verpflichtet (''„beneficium ecclesiasticum simplex presbyterale non curatum“''). Seine Hauptaufgabe besteht darin, wöchentlich vier Messen bei Sonnenaufgang („in aurora“) zu lesen. Die Frühmesse wurde 1497 gestiftet (vom Dompropst Veit Truchseß, der Fürtherin Elisabeth Rehdorffer, dem Eichstätter Priester Paul Hauswirt und Heinrich Plenckel, einem Laien aus der Bamberger Diözese).
Am 3. September wird dieser Frühmesser mit Namen Johann Höfler ebenfalls visitiert. Er ist Inhaber einer einfachen Pfründe, zur Seelsorge nicht verpflichtet (''„beneficium ecclesiasticum simplex presbyterale non curatum“''). Seine Hauptaufgabe besteht darin, wöchentlich vier Messen bei Sonnenaufgang („in aurora“) zu lesen. Die Frühmesse wurde 1497 gestiftet (vom Dompropst Veit Truchseß, der Fürtherin Elisabeth Rehdorffer, dem Eichstätter Priester Paul Hauswirt und Heinrich Plenckel, einem Laien aus der Bamberger Diözese).
Der visitierte Frühmesser Johann Höfler wird zu denen eingruppiert, die ''„nichts können und nichts zu verwalten haben. Doch sol ihnen ernstlich geboten werden, der papisten messe sich zu enthalten“''.<ref name="JH-7"/> <br />
Der visitierte Frühmesser Johann Höfler wird zu denen eingruppiert, die ''„nichts können und nichts zu verwalten haben. Doch sol ihnen ernstlich geboten werden, der papisten messe sich zu enthalten“''.<ref name="JH-7"/> <br />
Hofmann hat jedenfalls keinen Kaplan – ein Zustand, der andauert bis schließlich [[1691]] [[Daniel Lochner]] als erster Diakon in Fürth eingeführt wird.<ref>Hoffmanns, Josef, 1975: S. 9</ref>
Hofmann hat jedenfalls keinen Kaplan – ein Zustand, der andauert bis schließlich [[1691]] [[Daniel Lochner]] als erster Diakon in Fürth eingeführt wird.<ref name="JH-9">Hoffmanns, Josef, 1975, S. 9</ref>


===Markgräfliche Edelmetallkonfiszierung===
===Markgräfliche Edelmetallkonfiszierung===
Am 15. Januar [[1529]] erlässt Markgraf Georg von Ansbach, dass alle goldenen und silbernen Gefäße, Kelche und Monstranzen der Landpfarrkirchen nach Schwabach zu bringen sind, um sie dort zu verprägen und mit dem Geld die Schulden seines Bruders Casimir bezahlen zu lassen. Lediglich ein minderwertiger Kelch dürfe noch vor Ort verbleiben. Fürth, Poppenreuth, Burgfarnbach und Puschendorf beantworten diesen Bescheid abschlägig und berufen sich auf ihre Herrschaft (also Nürnberger Kirchenhoheit). <ref>ebenda</ref>.
Am 15. Januar [[1529]] erlässt Markgraf Georg von Ansbach, dass alle goldenen und silbernen Gefäße, Kelche und Monstranzen der Landpfarrkirchen nach Schwabach zu bringen sind, um sie dort zu verprägen und mit dem Geld die Schulden seines Bruders Casimir bezahlen zu lassen. Lediglich ein minderwertiger Kelch dürfe noch vor Ort verbleiben. Fürth, Poppenreuth, Burgfarnbach und Puschendorf beantworten diesen Bescheid abschlägig und berufen sich auf ihre Herrschaft (also Nürnberger Kirchenhoheit).<ref name="JH-9"/>
In diesem Falle zogen Bamberg und Nürnberg an einem Strang. Es erging die Weisung, die Sakristei gut zu versperren, dass Ansbach diese Kleinodien nur mit Gewalt nehmen könne – was aber letztlich nicht geschah. <br /> Aus dem Jahr 1548 ist ein „inventarium des kirchenornats undt klinodien der kirche St. Michael in Fürth“ erhalten. Neben zwei Monstranzen aus Messing, einem Kelch aus Zinn und vielen Meßgewändern und Meßbüchern werden genannt: „1 grosser silberner übergülter (= vergoldet) kelch sampt der paten (= Patene), 1 kleiner übergülter kelch sampt der paten, geordnet zue den krancken (also Hausabendmahlsgeschirr für Krankenbesuche), 1 grose silberne monstrantzen mit aller zugehörung, 4 kelch, alle vergult, mit ihren vergülten patenen“<ref>ebenda</ref>
In diesem Fall zogen Bamberg und Nürnberg an einem Strang. Es erging die Weisung, die Sakristei gut zu versperren, dass Ansbach diese Kleinodien nur mit Gewalt nehmen könne – was aber letztlich nicht geschah. <br /> Aus dem Jahr 1548 ist ein ''„inventarium des kirchenornats undt klinodien der kirche St. Michael in Fürth“'' erhalten. Neben zwei Monstranzen aus Messing, einem Kelch aus Zinn und vielen Messgewändern und Messbüchern werden genannt: ''„1 grosser silberner übergülter (= vergoldet) kelch sampt der paten (= Patene), 1 kleiner übergülter kelch sampt der paten, geordnet zue den krancken (also Hausabendmahlsgeschirr für Krankenbesuche), 1 grose silberne monstrantzen mit aller zugehörung, 4 kelch, alle vergult, mit ihren vergülten patenen“''.<ref name="JH-9"/>


===Johann Hofmann 1 und 2===
===Johann Hofmann 1 und 2===
Anfänglich ist der Nürnberger Rat mit dem Wirken Johann Hofmanns in Fürth sehr zufrieden. Dies ändert sich urplötzlich, als [[1534]] nachgeforscht wird, worin das "Unwesen" (d.h. das schlechte Tun und Treiben) des Fürther Pfarrers bestehe <ref>Hoffmanns, Josef, 1975: S. 11</ref>. Am 31. Januar 1534 erhält Hofmann für sein "''leichtfertig handlung''" einen tadelnden Hinweis. Dem folgt sogar eine Versetzungsandrohung, wenn sich das Zuwiderhandeln fortsetze. Inhaltlich ist über das Verhalten des Pfarrers leider nichts ausgesagt.
Anfänglich ist der Nürnberger Rat mit dem Wirken Johann Hofmanns in Fürth sehr zufrieden. Dies ändert sich urplötzlich, als [[1534]] nachgeforscht wird, worin das "Unwesen" (d. h. das schlechte Tun und Treiben) des Fürther Pfarrers bestehe.<ref>Hoffmanns, Josef, 1975, S. 11</ref> Am 31. Januar 1534 erhält Hofmann für sein "''leichtfertig handlung''" einen tadelnden Hinweis. Dem folgt sogar eine Versetzungsandrohung, wenn sich das Zuwiderhandeln fortsetze. Inhaltlich ist über das Verhalten des Pfarrers leider nichts ausgesagt.


Hofmann starb laut Fronmüller im Jahr [[1538]]<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 39</ref>, laut Waldau<ref>Georg Ernst Waldau: ''"Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg"'', Band 4, 1789, S. 243 f. - [https://books.google.de/books?id=eo8AAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref> und Wachter<ref name="Wachter"/> am 15. September [[1544]].
Hofmann starb laut Fronmüller im Jahr [[1538]]<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 39</ref>, laut Waldau<ref>Georg Ernst Waldau: "Beyträge zur Geschichte der Stadt Nürnberg", Band 4, 1789, S. 243 f. - [https://books.google.de/books?id=eo8AAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref> und Wachter<ref name="Wachter"/> am 15. September [[1544]].


Die etwas widersprüchlichen Ausführungen erhalten eine Fortsetzung bei Dr. Heinz Dannenbauer <ref>Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, IV. Jahrgang 1929, Seite 232</ref>. Er vermutet, dass es zwei Pfarrer gleichen Namens gegeben habe, die meist zu einer Person zusammengezogen werden. Dies würde auch die unterschiedlichen Todesdaten erklären. <br />
Die etwas widersprüchlichen Ausführungen erhalten eine Fortsetzung bei Dr. Heinz Dannenbauer.<ref name="HD-232">Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61). In: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, IV. Jahrgang 1929, S. 232</ref> Er vermutet, dass es zwei Pfarrer gleichen Namens gegeben habe, die meist zu einer Person zusammengezogen werden. Dies würde auch die unterschiedlichen Todesdaten erklären. <br />
Johann Hofmann 1 ist gestorben vor dem 28. März [[1542]]. Seine Witwe findet am 9. September Erwähnung.<br />
Johann Hofmann 1 ist gestorben vor dem 28. März [[1542]]. Seine Witwe findet am 9. September Erwähnung.<br />
Johann Hofmann 2 ist der ehemalige Nürnberger Augustiner, der 1525 Prediger in Nürnberg ist und in Fürth am 1. April 1542 eingesetzt wird. Er ist der am 16. August [[1641]] in Altdorf abgesetzte Pfarrer <ref>wegen zu hitziger Predigten gegen seine Kapläne - siehe Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, II. Jahrgang 1927, Seite 214</ref>, der dann nach Gründlach zog. Am 15. September [[1544]] ist er ''am Brechen'' gestorben - seine Ehefrau übrigens schon vor ihm <ref>Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61) in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, IV. Jahrgang 1929, Seite 232</ref>. Die These von den zwei Personen ''Johann Hofmann'' wird auch von Matthias Simon (''Nürnbergisches Pfarrerbuch'', 1965 - Neudruck 2018, S. 99) vertreten.
Johann Hofmann 2 ist der ehemalige Nürnberger Augustiner, der 1525 Prediger in Nürnberg ist und in Fürth am 1. April 1542 eingesetzt wird. Er ist der am 16. August [[1641]] in Altdorf abgesetzte Pfarrer<ref>wegen zu hitziger Predigten gegen seine Kapläne - siehe Dr. Heinz Dannenbauer: Die Nürnberger Landgeistlichen bis zur zweiten Nürnberger Kirchenvisitation (1560/61). In: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, II. Jahrgang 1927, S. 214</ref>, der dann nach Gründlach zog. Am 15. September [[1544]] ist er ''am Brechen'' gestorben - seine Ehefrau übrigens schon vor ihm.<ref name="HD-232"/> Die These von den zwei Personen ''Johann Hofmann'' wird auch von Matthias Simon (''Nürnbergisches Pfarrerbuch'', 1965 - Neudruck 2018, S. 99) vertreten.


==Auszug aus der Fronmüllerchronik==
==Auszug aus der Fronmüllerchronik==
Dass die Reformation auch in Fürth nicht ganz ohne Konflikte ablief, sieht man an folgendem Vorfall:
Dass die Reformation auch in Fürth nicht ganz ohne Konflikte ablief, sieht man an folgendem Vorfall:
:''Der Gottesdienst war um diese Zeit in Fürth schon nach lutherischen Grundsätzen umgestaltet. Doch hatte nach dem Ableben Bischofs Georg III. der reformationsfeindliche Weigand von Redwitz den bischöflichen Stuhl bestiegen. Er war gegen die Pfarrer außerhalb Bambergs streng und ließ sie in die Stadt citiren, um sich zu verantworten. So berichtete Pfarrer [[Johann Hofmann]] zu Fürth am 22. März 1527 dem Rathe von Nürnberg, daß sein Kaplan Mattheus Nußberger am Tage vorher auf Befehl des Bischofs Weigand von Bamberg gefangen genommen und nach Herzogenaurach fortgeführt worden sei und er nun allein stehe. Das Pfarrvolk ersuche ihn aber, nach alter Gewohnheit einen Kaplan zu stellen. Er habe bei dem Rathe, als dieser Pfarre Lehensherren, jüngst angezeigt, daß er einen stelle, der zuvor bei den Predigern zu St. Sebald, Lorenzen und Spital verhört sei; nun schlage er [[Johannes Ruffel]] vor, der der Sache verständig, auch bei den Predigern verhört worden. Er sei vormals schon zwei Jahre zu Fürth gewesen und das Pfarrvolk möge ihn wohl leiden. Dann bitte er um Schutz, da er bedroht sei. Der Amtmann handle willkührlich, setze nach Gutdünken Gotteshauspfleger ein und verzögere die Gotteshausrechnung, die immer am Sonntag Trinitatis gehalten wurde. Der Rath möge einen Abgeordneten zur Rechnungsstellung schicken. Unterzeichnet war „Johann Hofmann, Pfarrer und des mehreren Theils des Pfarrvolks zu Fürth". Angehängt war dem Berichte die Supplik des Johann Ruffel um die Kaplanstelle. [...]. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am 13. Juli 1527 von dem Bambergischen Amtmann in Herzogenaurach eine Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig. [...]. Nach dem Tode des protestantischen Pfarrers Johann Hofmann wurde von Seiten Nürnbergs Michael Peßler aus Nürnberg gewählt, wogegen Bamberg vergeblich protestirte.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 34 f und S. 39</ref>
:''Der Gottesdienst war um diese Zeit in Fürth schon nach lutherischen Grundsätzen umgestaltet. Doch hatte nach dem Ableben Bischofs Georg III. der reformationsfeindliche Weigand von Redwitz den bischöflichen Stuhl bestiegen. Er war gegen die Pfarrer außerhalb Bambergs streng und ließ sie in die Stadt citiren, um sich zu verantworten. So berichtete Pfarrer [[Johann Hofmann]] zu Fürth am 22. März 1527 dem Rathe von Nürnberg, daß sein Kaplan Mattheus Nußberger am Tage vorher auf Befehl des Bischofs Weigand von Bamberg gefangen genommen und nach Herzogenaurach fortgeführt worden sei und er nun allein stehe. Das Pfarrvolk ersuche ihn aber, nach alter Gewohnheit einen Kaplan zu stellen. Er habe bei dem Rathe, als dieser Pfarre Lehensherren, jüngst angezeigt, daß er einen stelle, der zuvor bei den Predigern zu St. Sebald, Lorenzen und Spital verhört sei; nun schlage er [[Johannes Ruffel]] vor, der der Sache verständig, auch bei den Predigern verhört worden. Er sei vormals schon zwei Jahre zu Fürth gewesen und das Pfarrvolk möge ihn wohl leiden. Dann bitte er um Schutz, da er bedroht sei. Der Amtmann handle willkührlich, setze nach Gutdünken Gotteshauspfleger ein und verzögere die Gotteshausrechnung, die immer am Sonntag Trinitatis gehalten wurde. Der Rath möge einen Abgeordneten zur Rechnungsstellung schicken. Unterzeichnet war „Johann Hofmann, Pfarrer und des mehreren Theils des Pfarrvolks zu Fürth". Angehängt war dem Berichte die Supplik des Johann Ruffel um die Kaplanstelle. [...]. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am 13. Juli 1527 von dem Bambergischen Amtmann in Herzogenaurach eine Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig. [...]. Nach dem Tode des protestantischen Pfarrers Johann Hofmann wurde von Seiten Nürnbergs Michael Peßler aus Nürnberg gewählt, wogegen Bamberg vergeblich protestirte.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 34 f. und S. 39</ref>


==Literatur==
==Literatur==
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