Fritz Kempfler: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1949 trat Kempfler in die [[CSU]] ein. Kempfler war von 1955 bis 1970 Vorsitzender der CSU des Kreisverbands Eggenfelden und ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von [[1957]] bis [[1976]] an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.  
Im Jahr 1949 trat Kempfler in die [[CSU]] ein. Kempfler war von 1955 bis 1970 Vorsitzender der CSU des Kreisverbands Eggenfelden und ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von [[1957]] bis [[1976]] an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.  


Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am [[18. Juni]] [[1970]] gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelte er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchtete schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am [[31. Juli]] [[1970]] in Kraft trat.<ref>Deutscher Bundestag - [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </ref>
Am [[18. Juni]] [[1970]] gab Kempfler, gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz, vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse. Sie unterstütze zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau, lehne aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ab. Zusätzlich kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die seiner Meinung nach keinen unmittelbaren Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelte er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchtete schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am [[31. Juli]] [[1970]] in Kraft trat.<ref>Deutscher Bundestag - [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </ref>


[[Datei:Kempfler Grabinschrift.jpg|mini|right|Grabinschrift]]Zwei Jahre später, am [[9. Juni]] [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz -, die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.
[[Datei:Kempfler Grabinschrift.jpg|mini|right|Grabinschrift]]Zwei Jahre später, am [[9. Juni]] [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz -, die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.
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