Fritz Kempfler: Unterschied zwischen den Versionen

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Kempfler war ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von 1957 bis 1976 an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.
Kempfler war ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von 1957 bis 1976 an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.


Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am 18. Juni 1970 gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelten er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchteten schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. Mit 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am 31. Juli 1970 in Kraft trat. <ref> * Quelle: Deutscher Bundestag [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </rev>
Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am 18. Juni 1970 gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelten er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchteten schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. Mit 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am 31. Juli 1970 in Kraft trat. <ref> * Quelle: Deutscher Bundestag [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </ref>


Zwei Jahre später, am 9. Juni [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz - die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.  
Zwei Jahre später, am 9. Juni [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz - die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.  
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