Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach“ durch „Markgraftum Brandenburg-Ansbach“)
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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Aufgrund der langjährigen [[Dreiherrschaft]] durch die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], die [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach]] und die [[Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] waren die Gerichtsverhältnisse im Marktflecken Fürth bis zum Ende des 18. Jahrhunderts mehr als verworren. Die hohe Gerichtsbarkeit, also den Blutbann und das ''peinliche Gericht'', beanspruchte der Markgraf von Ansbach, der sie durch das [[Geleitsmann|Geleitsamt]] Fürth wahrnehmen ließ. Die Fraisch, also die Blutgerichtsbarkeit, wurde jedoch auch durch das bambergische Centamt Herzogenaurach für die bambergischen Untertanen beansprucht und war zudem durch die Reichsstadt Nürnberg bestritten. Die niedere Gerichtsbarkeit, einschließlich der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, teilten sich das bambergische Dompropsteiamt Fürth, das markgräfliche Geleitsamt Fürth, das reichsstädtische Landalmosenamt Nürnberg sowie 7 weitere Gerichte Nürnberger Grundherren. Immer wurden die Untertanen nur vor das Gericht der eigenen Grundherrschaft gezogen. Die Judenschaft regelte ihre internen Streitigkeiten selbst.
Aufgrund der langjährigen [[Dreiherrschaft]] durch die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], das [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach]] und die [[Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] waren die Gerichtsverhältnisse im Marktflecken Fürth bis zum Ende des 18. Jahrhunderts mehr als verworren. Die hohe Gerichtsbarkeit, also den Blutbann und das ''peinliche Gericht'', beanspruchte der Markgraf von Ansbach, der sie durch das [[Geleitsmann|Geleitsamt]] Fürth wahrnehmen ließ. Die Fraisch, also die Blutgerichtsbarkeit, wurde jedoch auch durch das bambergische Centamt Herzogenaurach für die bambergischen Untertanen beansprucht und war zudem durch die Reichsstadt Nürnberg bestritten. Die niedere Gerichtsbarkeit, einschließlich der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, teilten sich das bambergische Dompropsteiamt Fürth, das markgräfliche Geleitsamt Fürth, das reichsstädtische Landalmosenamt Nürnberg sowie 7 weitere Gerichte Nürnberger Grundherren. Immer wurden die Untertanen nur vor das Gericht der eigenen Grundherrschaft gezogen. Die Judenschaft regelte ihre internen Streitigkeiten selbst.


In der preußischen Zeit von [[1792]] - [[1806]] räumten die [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg'schen]] Reformen mit diesen Zuständen gründlich auf. Die Ausübung der Gerichtshoheit wurde der ''Interimistischen Justizkommission Fürth'' übertragen. Dieser standen die alleinigen Gerichtsbefugnisse der untersten Instanz im gesamten Marktflecken Fürth und im Landbezirk des ehemaligen Dompropsteiamts Fürth zu. Der [[1. Juli]] [[1797]], zu dem Hardenberg die Verwaltung neu ordnete, darf als Geburtsstunde des heutigen Amtsgerichts Fürth gelten. [[1798]] zog die Justizkommission in den 2. Stock des eben fertiggestellten [[Geleitshaus|Geleitshauses]] in der [[Königstraße]] 42.
In der preußischen Zeit von [[1792]] - [[1806]] räumten die [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg'schen]] Reformen mit diesen Zuständen gründlich auf. Die Ausübung der Gerichtshoheit wurde der ''Interimistischen Justizkommission Fürth'' übertragen. Dieser standen die alleinigen Gerichtsbefugnisse der untersten Instanz im gesamten Marktflecken Fürth und im Landbezirk des ehemaligen Dompropsteiamts Fürth zu. Der [[1. Juli]] [[1797]], zu dem Hardenberg die Verwaltung neu ordnete, darf als Geburtsstunde des heutigen Amtsgerichts Fürth gelten. [[1798]] zog die Justizkommission in den 2. Stock des eben fertiggestellten [[Geleitshaus|Geleitshauses]] in der [[Königstraße]] 42.
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