Festsaal (Parkhotel): Unterschied zwischen den Versionen

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===Proteste gegen Abrisspläne===
===Proteste gegen Abrisspläne===
[[Bild:Festsaal I.jpg|thumb|right|Fassade des Festsaals von der Moststr. aus gesehen (2012)]]
Die Abrisspläne zum Saal führten zunächst zu einem Protest seitens Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] in Form eines Leserbriefes an die Fürther Nachrichten, in dem aber die Entscheidung zugunsten MIB unter dem Strich nicht in Frage gestellt wurde. Der Leserbrief wurde jedoch zu einem redaktionellen Artikel verwendet, in dem in erster Linie Stadtbaurat Krauße und Verteter von MIB zu Wort kamen und zudem noch behaupteten, sie seien überrascht vom Vorstoß des Stadtheimatpflegers. Stadtbaurat Krauße bezeichnete Diskussionen um den Saal und damit um die rechtlich vorgesehene Beteiligung des Denkmalschutzes bei Abrissanträgen als "Nachkarten" (später behauptete er jedoch, sich schon immer für den Saal eingesetzt zu haben, s.u.).<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/schicksal-des-hotel-saals-ist-besiegelt-1.1916815 FN v. 15.03.2012]</ref>  
Die Abrisspläne zum Saal führten zunächst zu einem Protest seitens Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] in Form eines Leserbriefes an die Fürther Nachrichten, in dem aber die Entscheidung zugunsten MIB unter dem Strich nicht in Frage gestellt wurde. Der Leserbrief wurde jedoch zu einem redaktionellen Artikel verwendet, in dem in erster Linie Stadtbaurat Krauße und Verteter von MIB zu Wort kamen und zudem noch behaupteten, sie seien überrascht vom Vorstoß des Stadtheimatpflegers. Stadtbaurat Krauße bezeichnete Diskussionen um den Saal und damit um die rechtlich vorgesehene Beteiligung des Denkmalschutzes bei Abrissanträgen als "Nachkarten" (später behauptete er jedoch, sich schon immer für den Saal eingesetzt zu haben, s.u.).<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/schicksal-des-hotel-saals-ist-besiegelt-1.1916815 FN v. 15.03.2012]</ref>  


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===Keine rechtlich vorgeschriebene Abwägung gemäß Denkmalrecht===
===Keine rechtlich vorgeschriebene Abwägung gemäß Denkmalrecht===
[[Bild:Festsaal II.jpg|thumb|right|Fassadendetail des Festsaals von der Moststr. aus gesehen (2012)]]
Im Stadtrat betonten zwar die Sprecher der großen Fraktionen, dass man sich über den Erhalt des Saales zwar freuen würde, aber keinesfalls das Projekt mit einer entsprechenden Forderung gefährden wolle. Stadtbaurat Krauße kündigte an, dass es keine rechtsstaatlich vorgesehene ergebnisoffene Abwägung geben wird, man werde sich ''"in diesem Fall auch über den zu erwartenden Widerstand des Landesamts für Denkmalpflege hinwegsetzen [...] Das habe die Stadt im Prinzip schon getan, als die Erhaltung des Saals im Rahmen der Ausschreibung nicht als zwingend erforderlich eingestuft worden sei."''  
Im Stadtrat betonten zwar die Sprecher der großen Fraktionen, dass man sich über den Erhalt des Saales zwar freuen würde, aber keinesfalls das Projekt mit einer entsprechenden Forderung gefährden wolle. Stadtbaurat Krauße kündigte an, dass es keine rechtsstaatlich vorgesehene ergebnisoffene Abwägung geben wird, man werde sich ''"in diesem Fall auch über den zu erwartenden Widerstand des Landesamts für Denkmalpflege hinwegsetzen [...] Das habe die Stadt im Prinzip schon getan, als die Erhaltung des Saals im Rahmen der Ausschreibung nicht als zwingend erforderlich eingestuft worden sei."''  
<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/keine-lobby-fur-den-festsaal-1.1958190 FN v. 29.03.2012 ]</ref> Letzters ist unrichtig, da die Ausschreibung die zwingende Beachtung des Denkmalschutzes enthielt (s.o.). Die Aussage von Stadtbaurat Krauße - Chef der Unteren Denkmalschutzbehörde, die über den Abriss entscheidet - zeigt deutlich, dass das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen, ergebnisoffenen Abwägung schon feststeht und somit keine Absicht besteht, eine solche Abwägung ernsthaft vorzunehmen (vgl. dazu das [http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bay. Denkmalschutzgesetz], Art. 6).
<ref>[http://www.nordbayern.de/region/fuerth/keine-lobby-fur-den-festsaal-1.1958190 FN v. 29.03.2012 ]</ref> Letzters ist unrichtig, da die Ausschreibung die zwingende Beachtung des Denkmalschutzes enthielt (s.o.). Die Aussage von Stadtbaurat Krauße - Chef der Unteren Denkmalschutzbehörde, die über den Abriss entscheidet - zeigt deutlich, dass das Ergebnis der gesetzlich vorgeschriebenen, ergebnisoffenen Abwägung schon feststeht und somit keine Absicht besteht, eine solche Abwägung ernsthaft vorzunehmen (vgl. dazu das [http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bay. Denkmalschutzgesetz], Art. 6).
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