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Dabei übergab Weber an Rechtsrat [[Haller von Hallerstein|von Haller]] und Polizeioffiziant Ott eine Reihe von Zeugnissen (Impfschein vom 12. Mai 1846, Werktags- und Sonntags-Schulentlassungsscheine von 1859 bzw. 1862, Religionszeugnis des kgl. prot. Pfarramts Steppach von 1859, pfarramtlicher Totenschein der Eltern vom 13. März 1867, ein Leumunds- und Vermögenszeugnis der Gemeindeverwaltung und Armenpflege Steppach gleichen Datums und das Ansbacher Gewerbsprüfungszeugnis<ref>Konrad Weber forderte dieses Zeugnis mit Schreiben aus Nürnberg vom 28. Januar 1891 zurück; es wurde ihm am 30. Januar ausgehändigt.</ref>), den noch fehlenden Militärentlassschein wollte er nachreichen. Dabei wies er darauf hin, dass er laut Zeugnis der Gemeinde Steppach ein elterliches Vermögen von 500 f. (Gulden) besitze, seine Verlobte außer einer standesgemäßen Ausstattung ein Heiratsgut von 2000 f. in die Ehe bringen werde. | Dabei übergab Weber an Rechtsrat [[Haller von Hallerstein|von Haller]] und Polizeioffiziant Ott eine Reihe von Zeugnissen (Impfschein vom 12. Mai 1846, Werktags- und Sonntags-Schulentlassungsscheine von 1859 bzw. 1862, Religionszeugnis des kgl. prot. Pfarramts Steppach von 1859, pfarramtlicher Totenschein der Eltern vom 13. März 1867, ein Leumunds- und Vermögenszeugnis der Gemeindeverwaltung und Armenpflege Steppach gleichen Datums und das Ansbacher Gewerbsprüfungszeugnis<ref>Konrad Weber forderte dieses Zeugnis mit Schreiben aus Nürnberg vom 28. Januar 1891 zurück; es wurde ihm am 30. Januar ausgehändigt.</ref>), den noch fehlenden Militärentlassschein wollte er nachreichen. Dabei wies er darauf hin, dass er laut Zeugnis der Gemeinde Steppach ein elterliches Vermögen von 500 f. (Gulden) besitze, seine Verlobte außer einer standesgemäßen Ausstattung ein Heiratsgut von 2000 f. in die Ehe bringen werde. | ||
Seine Braut Babetta Beck erklärte ihre Bereitschaft | Seine Braut Babetta Beck erklärte ihre Bereitschaft zur beabsichtigten Heirat und übergab ebenfalls etliche Zeugnisse, u. a. ein Zeugnis über einen Aufenthalt von 1858 bis 1860 im Brunner’schen Mädchen-Erziehungsintitut in Bayreuth.<ref>Das Brunner’sche Institut war eine private Anstalt für Mädchen aus sog. „Ständen höheren Ranges“ zur Geistesbildung und Erziehung für häusliches und bürgerliches Leben; für Pensionärinnen betrugen die Jahresgebühren 200 f. – siehe Friedrich Stillkrauth: Bayreuth und seine Umgebung …, Verlag des Verfassers 1841, S. 31 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10702669?page=,1 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Der mit anwesende Brautvater Georg Beck gab seine Einwilligung zur Verehelichung seiner Tochter mit Konrad Weber und verpflichtete sich, ihr ein bares Heiratsgut von 2000 f. mitzugeben.<ref name="W-307">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend 1) das Meisteraufnahms-Gesuch des Zimmergesellen Konrad Weber von Steppach, 1867. 2) das Gesuch um eine Zimmer-Concession.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/W 307</ref> | ||
Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift [[Adolf John|John]], Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld. | |||
Ende November 1867 suchte Weber beim Stadtmagistrat unter Übergabe eines Prüfungszeugnisses um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Schreinergewerbes nach. Er hatte die Prüfung bereits am 21. April 1866 mit der Note II (sehr gute Befähigung) bei der Gewerbsprüfungskommission des Stadtmagistrats Ansbach abgelegt. Der Fürther Magistrat verlieh ihm diese Konzession mit Beschluss vom 28. Dezember, die entsprechend Urkunde wurde erst am 14. März 1868 ausgestellt.<ref name="W-307"/> | |||
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