Freundeskreis Alemannia Fürth e. V.: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Gemeinnützigkeit ===
=== Gemeinnützigkeit ===
Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 03.10.2022 <ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV], vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung</ref>) ausgestellt.
Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese für Geldspenden standardmäßig ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 03.10.2022 <ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV], vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung</ref>) ausgestellt, da alles darunter mit einem vereinfachten Nachweis gegenüber dem Finanzamt belegt werden kann.


=== Idee ===
=== Idee ===
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