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* Hundebesitzer müssen ihre Hunde beim ersten Anzeichen von Tollwut sofort töten. Bei Nichtbeachtung 20 fl. Strafe.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 25. März 1800</ref> | * Hundebesitzer müssen ihre Hunde beim ersten Anzeichen von Tollwut sofort töten. Bei Nichtbeachtung 20 fl. Strafe.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 25. März 1800</ref> | ||
* Eltern werden angehalten, ihre Kinder zu beaufsichtigen, sie zu erziehen und in die Schule zu schicken. Es dürfen nur noch Personen, die befugt sind, Fische und Krebse fanken.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 8. Juli 1800</ref> | * Eltern werden angehalten, ihre Kinder zu beaufsichtigen, sie zu erziehen und in die Schule zu schicken. Es dürfen nur noch Personen, die befugt sind, Fische und Krebse fanken.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 8. Juli 1800</ref> | ||
* Dem [[Fallmeister]] wurde befohlen, herrenlos herumstreunende Hunde (wegen der Tollwut) ''"ohne weiteres todzuschlagen"''.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 26. Aug. 1800</ref> | |||
* Dezember: [[Franz Troglauer]], ein Mitglied der [[Fürther Diebes- und Räuberbande]] wird Festgenommen. | * Dezember: [[Franz Troglauer]], ein Mitglied der [[Fürther Diebes- und Räuberbande]] wird Festgenommen. | ||