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=== Das Vermittlungsamt der Gemeinde im 19. Jahrhundert === | === Das Vermittlungsamt der Gemeinde im 19. Jahrhundert === | ||
Wie die Landgemeinde Stadeln gewerbliche und häusliche Streitigkeiten regelte. Aus einem Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918. | Wie die Landgemeinde Stadeln gewerbliche und häusliche Streitigkeiten regelte. Aus einem Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918. | ||
Auf dem Titelblatt des Heftes im Oktavformat (32 cm hoch, 20 cm breit) steht: „Vermittlungsbuch“. | Auf dem Titelblatt des Heftes im Oktavformat (32 cm hoch, 20 cm breit) steht: „Vermittlungsbuch“. | ||
Auf der ersten Seite heißt es dann: Der Gemeindeausschuss hat bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. | Auf der ersten Seite heißt es dann: Der Gemeindeausschuss hat bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. |
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