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=== Gemeinnützigkeit === | === Gemeinnützigkeit === | ||
Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese für Geldspenden standardmäßig ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 3. Oktober 2022) ausgestellt, da alles darunter mit einem vereinfachten Nachweis gegenüber dem Finanzamt belegt werden kann.<ref>Vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung - [https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV online | Der Freundeskreis Alemannia Fürth e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit befähigt für Spenden eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Gemäß aktueller gesetzlicher Regelungen werden diese für Geldspenden standardmäßig ab einem Betrag von 300,00€ (Stand 3. Oktober 2022) ausgestellt, da alles darunter mit einem vereinfachten Nachweis gegenüber dem Finanzamt belegt werden kann.<ref>Vereinfachter Spendennachweis in der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung - [https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html §50 Abs.4 Nr.2b EStDV online]</ref> | ||
=== Idee === | === Idee === |