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Die erste Gemeindeordnung wurde [[1497]] und die zweite [[1652]] verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]] gültig. | Die erste Gemeindeordnung wurde [[1497]] und die zweite [[1652]] verkündet - in Kraft gesetzt. Die Gemeindeordnung war bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]] gültig. | ||
Die innere Struktur der Marktgemeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht die inneren Angelegenheiten mit zu regeln. | Die innere Struktur der Marktgemeinde Fürth war relativ demokratisch geregelt. Jeder Bürger der die Gemeinderechte (Hausbesitz) hatte, gehörte zur "Ganzen Gemein". Er hatte das Recht und die Pflicht, die inneren Angelegenheiten mit zu regeln. | ||
Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im [[Bambergisches Amtshaus| Amtshaus]] bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen. | Diese Angelegenheiten wurden jährlich am [[26. Dezember]], St. Stephanustag, und bei dringenden Sachen im [[Bambergisches Amtshaus| Amtshaus]] bei der Versammlung der "Ganzen Gemein", unter Vorsitz des Amtmann, verhandelt und beschlossen. |
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