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Vierte Periode (1570).
[Ge­-]sandte habe um Aufschub gebeten, bis der Gegenbericht seines Herrn eingelaufen sei. Dieser gelangte am 9. November nach Speyer. Der Bischof sagte darin unter Anderem, die Nürn­berger und Ansbacher hätten erst seit einigen Jahren angefangen, der hohen maleficischen Obrigkeit sich anzunehmen. Ziehen der
 
Kirche in Fürth sei ein kleines mit Stroh bedecktes Häuschen gestanden, in welchem Jemand Branntwein verkaufte. Als es baufällig geworden, so hätten es die Nürnberger abgebrochen und wieder aufgebaut, sodann einen Püttel und Schützen hin­ eingesetzt und Eisen und Ketten hineingerichtet. Er sei in vollem
sandte habe um Aufschub gebeten, bis der Gegenbericht seines
Rechte gewesen, dies zu hindern. Die Wegnahme von Eisen und Band sei nicht mit Gewalt, sondern mit Bescheidenheit ge­schehen. Unterzeichnet war er: „Euer Kais. Majestät unterthänigster gehorsamer Capplan Vitus Episcop. Bamberg." — In den Rathsakten findet sich hierzu die Bemerkung, in der Kriegsstube habe man gefunden, daß beide Püttelhäuser zu Fürth vor 30 Jahren gebaut worden seien. Schon 1541 habe man
Herrn eingelaufen sei. Dieser gelangte am 9. November nach
zwei Schützen zinsfrei hineingesetzt. — Am 11. November wurde in einem von Löffelholz unterzeichneten Nathserlaß Doktor Prügel aufgefordert, einen Gegenbericht auszuarbeiten, der dem Hof­rath noch am Ende des Reichstages zuzustellen sei. Dieser wurde vom Rathe genehmigt am 15. November. Es war darin hervor­
Speyer. Der Bischof sagte darin unter Anderem, die Nürn­
gehoben, daß die Donation von Heinrich II. sich nur auf das Einkommen des Dorfes Fürth, nicht aber auf die hohe Obrig­keit beziehe. Die damaligen Uouuolü reguläres seien gar nicht fähig für dieselbe gewesen. Seit 40 Jahren bestehe der Proceß mit den Brandenburgern wegen der Malefiz-Obrigkeit. Diese komme Nürnberg zu, das sie durch Erlangung der Reichsveste überkommen habe. — Die „Supplicirschrift" wurde nebst be­sonderem Schreiben des Rathes an dessen Gesandten zu weiterer Sollicitation geschickt. Am 22. Nov. wurde weiter dahin be­richtet, der Syndikus König, der ebenfalls zur Sollicitation nach Speyer gesandt werden sollte, könnte vorderhand nicht ab­gehen. Die Gesandten sollten nur selbst fleißig sollicitiren. Am 18. December meldete Geuder von Speyer, daß eine Reso­lution noch nicht erfolgt sei. Unter dem 30. December 1571 (1570, da die Alten das Neujahr von Weihnachten an datirten) erfolgte die Nachricht, die Supplik sei von Löffelholz dem Kaiser persönlich übergeben worden, der darauf antwortete, daß er die
berger und Ansbacher hätten erst seit einigen Jahren angefangen,
der hohen maleficischen Obrigkeit sich anzunehmen. Ziehen der
Kirche in Fürth sei ein kleines mit Stroh bedecktes Häuschen
gestanden, in welchem Jemand Branntwein verkaufte. Als es
baufällig geworden, so hätten es die Nürnberger abgebrochen
und wieder aufgebaut, sodann einen Püttel und Schützen hin­
eingesetzt und Eisen und Ketten hineingerichtet. Er sei in vollem
Rechte gewesen, dies zu hindern. Die Wegnahme von Eisen
und Band sei nicht mit Gewalt, sondern mit Bescheidenheit ge­
schehen. Unterzeichnet war er: „Euer Kais. Majestät unterthänigster gehorsamer Capplan Vitus Lpisoop. öawberg." —
In den Rathsakten findet sich hierzu die Bemerkung, in der
Kriegsstube habe man gefunden, daß beide Püttelhäuser zu Fürth
vor 30 Jahren gebaut worden seien. Schon 1541 habe man
zwei Schützen zinsfrei hineingesetzt. — Am 11. November wurde
in einem von Löffelholz unterzeichneten Nathserlaß Doktor Prügel
aufgefordert, einen Gegenbericht auszuarbeiten, der dem Hof­
rath noch am Ende des Reichstages zuzustellen sei. Dieser wurde
vom Rathe genehmigt am 15. November. Es war darin hervor­
gehoben, daß die Donation von Heinrich II. sich nur auf das
Einkommen des Dorfes Fürth, nicht aber auf die hohe Obrig­
keit beziehe. Die damaligen Uouuolü reguläres seien gar nicht
fähig für dieselbe gewesen. Seit 40 Jahren bestehe der Proceß
mit den Brandenburgern wegen der Malefiz-Obrigkeit. Diese
komme Nürnberg zu, das sie durch Erlangung der Reichsveste
überkommen habe. — Die „Supplicirschrift" wurde nebst be­
 
sonderem Schreiben des Rathes an dessen Gesandten zu weiterer
Sollicitation geschickt. Am 22. Nov. wurde weiter dahin be­
richtet, der Syndikus König, der ebenfalls zur Sollicitation
nach Speyer gesandt werden sollte, könnte vorderhand nicht ab­
gehen. Die Gesandten sollten nur selbst fleißig sollicitiren.
Am 18. December meldete Geuder von Speyer, daß eine Reso­
lution noch nicht erfolgt sei. Unter dem 30. December 1571
(1570, da die Alten das Neujahr von Weihnachten an datirten)
erfolgte die Nachricht, die Supplik sei von Löffelholz dem Kaiser
persönlich übergeben worden, der darauf antwortete, daß er die