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* Am [[8. August]] wird im [[Fürther Anzeiger]] eine ''"Noth- und Hülfstafel zur Verhütung der Rindviehseuche"'' veröffentlicht.
* Am [[8. August]] wird im [[Fürther Anzeiger]] eine ''"Noth- und Hülfstafel zur Verhütung der Rindviehseuche"'' veröffentlicht.
* Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref>  
* Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref>  
* Am [[29. August]] erscheint im Fürther Anzeiger ein Kommentar über zu viel Schafhaltung in Deutschland, die die Wälder schädigt und eine Abhandlung über daraus resultierenden Holzmangel.
* Im September bricht in Ronhof die Hornviehseuche aus.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 26. Sep. 1797</ref>
* Im September bricht in Ronhof die Hornviehseuche aus.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 26. Sep. 1797</ref>
* Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref>
* Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref>