Ehrenbürger(innen): Unterschied zwischen den Versionen

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: Verleihung [[1933]]
: Verleihung [[1933]]
* Ernst Röhm
* Ernst Röhm
: Verleihung [[1933]] | Aberkennung am [[30. Juni]] [[1934]]<ref>Adolf Schwammberger: ''Fürther Ehrenbürger''. In: Fürther Heimatblätter, 1959/7</ref> nach dem sog. "Röhm-Putsch" und dessen Erschießung im Gefängnis München-Stadelheim durch den Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke
: Verleihung [[1933]] | Aberkennung am [[30. Juni]] [[1934]]<ref>Adolf Schwammberger: ''Fürther Ehrenbürger''. In: Fürther Heimatblätter, 1959/7</ref> nach dem sog. "Röhm-Putsch" und dessen Erschießung im Gefängnis München-Stadelheim durch den Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke.
* Julius Streicher<ref>{{BuchQuelle|Fürth, eine verkannte Stadt (Buch)|Thema=Ehrenbürgerrecht|Seite=24}}</ref>
* Julius Streicher<ref>{{BuchQuelle|Fürth, eine verkannte Stadt (Buch)|Thema=Ehrenbürgerrecht|Seite=24}}</ref>
: Verleihung [[1933]]
: Verleihung [[1933]]
* [[Heinrich Hoffmann]]
* [[Heinrich Hoffmann]]
: Verleihung  
: Verleihung [[13. September]] [[1941]]
: Auch [[Heinrich Hoffmann]] erhielt [[1941]] in einer Kassette den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, nicht auf Papier, sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Übergeben wurde in Berlin, weil Hoffmann unabkömmlich war als Reichsbildberichterstatter und Leib-Fotograf Adolf Hitlers. Nach Fürth kam er nicht, da sein Verhältnis zur Stadt nicht sonderlich groß war. Hoffmann selbst lebte nur bis zu seinem dritten Lebensjahr in der [[Nürnberger Straße 89]]. Auch sein Geburtshaus [[Nürnberger Straße 38]] steht nicht mehr. An dieser Stelle steht ein [[1889]] erbautes dreistöckiges Wohnhaus Ecke [[Nürnberger Straße]]/[[Luisenstraße]], in dem sich die ehemalige Luisenapotheke befindet.
 
*[[Albert Forster]]<ref>Stadtarchiv Fürth, Bildarchiv, Bild Nr. A3443</ref>
*[[Albert Forster]]<ref>Stadtarchiv Fürth, Bildarchiv, Bild Nr. A3443</ref>
: Verleihung [[26. April]] [[1934]]
: Verleihung [[26. April]] [[1934]]
: [[Albert Forster]] wurde die Urkunde feierlich am [[28. Oktober]] [[1934]] im [[Stadttheater]] überreicht. Im Anschluss hielt Forster bei einer Massenkundgebung vor dem [[Rathaus]] eine Ansprache. Anläßlich des 40. Geburtstages Forsters im Juli [[1942]] besuchten der Bürgermeister Dr. [[Karl Häupler|Häupler]] und der berufsmäßige [[Stadtrat]] Dr. Wagner ihn im Gau Danzig, dessen Gauleiter er bereist seit [[1930]] war. Forster gab den beiden angereisten seine Ehrenbürgerurkunde von [[1934]] wieder zurück mit dem Wunsch, dass diese anders zu gestalten sei. Nach Auffassung Forsters und maßgebenden Urteilen war die Ehrenbürgerurkunde nicht besonders gut gelungen. Die Stadt beauftragte in der Folge den akademischen Maler und Kunstschreiner Hans Hemmeter aus München. Es wurde ein Urkundenschränkchen mit Intarsien (Wappen der Stadt und fränkisches Wappen) gefertigt. Darin enthalten - nunmehr auf einer Silberplatte - der Text der Urkunde von [[1934]]. Aufgrund der Arbeitsüberlastung des Künstlers dauerte die Anfertigung jedoch bis Januar [[1944]], so dass die neue Urkunde am [[26. Januar]] [[1944]] in Danzig übergeben werden konnte. Die Kosten für die neue Urkune beliefen sich auf 4.750 Reichsmark (~ ca. 18.000 Euro).


Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler ooder Joseph Goebbels.  
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler ooder Joseph Goebbels.  
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