1538

Aus FürthWiki
Version vom 11. April 2017, 09:35 Uhr von Marocco (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
◄◄ 16. Jahrhundert ►►
1500 1501 1502 1503 1504 1505 1506 1507 1508 1509
1510 1511 1512 1513 1514 1515 1516 1517 1518 1519
1520 1521 1522 1523 1524 1525 1526 1527 1528 1529
1530 1531 1532 1533 1534 1535 1536 1537 1538 1539
1540 1541 1542 1543 1544 1545 1546 1547 1548 1549
1550 1551 1552 1553 1554 1555 1556 1557 1558 1559
1560 1561 1562 1563 1564 1565 1566 1567 1568 1569
1570 1571 1572 1573 1574 1575 1576 1577 1578 1579
1580 1581 1582 1583 1584 1585 1586 1587 1588 1589
1590 1591 1592 1593 1594 1595 1596 1597 1598 1599
  • Unter Vermittlung des Augsburger Bischofs Christoph von Stadion wurde 1538 zwischen Bamberg und dem Haus Hohenzollern der Forchheimer Vertrag (Rezess) geschlossen. "Nach ihm hatten die Markgrafen zwar das Recht, künftige Fraischfälle [Hohe Gerichtsbarkeit] aus der Fürther Hofmark an das eigene Oberamt Cadolzburg zum Urteil zu überführen, doch nur auf Bestellung des Bamberger Bischofs."[1]
  • Laut Eger erhielt in diesem Jahr "ein zweiter Israelite in Fürth Aufnahme und Schutz. Er hieß Michel und war ein reicher Mann".[2]

Personen[Bearbeiten]

Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1538 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1538 gestorben ist.

  • Gestorben: Hans Sparhelmling (Amtmann und Richter), Johann Hofmann(?) (Pfarrer), Joh. Höfler (Frühmesser)

Fronmüllerchronik[Bearbeiten]

Ein weiterer Vertrag wurde von Bischof Weigand im folgenden Jahre am 1. Juli mit dem Markgrafen von Ansbach in Forchheim auf sieben Jahre abgeschloffen, wonach in Fraischfällen die Ansbacher Unterthanen zu Fürth nach Cadolzburg, die Bamberger nach Herzogenaurach zu bringen wären. Fremde hätten die erste Strafe zu Cadolzburg auszuhalten. In einem domprobsteilichen Gerichtsbuche, welches noch vorhanden ist und auf die Jahre 1538 bis 1548 sich erstreckt, beginnen die Urtheilssprüche auf folgende Weise: „Ich Hans Sparhelmling, der Zeit Amtmann und Richter zu Fürth bekenne, daß an mir und den nachbenannten Gerichtsschöppen erschienen ist“ u. s. w. Im Jahre 1538 starb Sparhelmling; ihm folgte im Amte Hans Holper bis 1547, dann Christoph Wagner und in gleichem Jahre noch Wolf Hofmann. Nach dem Tode des protestantifchen Pfarrers Johann Hofmann wurde von Seiten Nürnbergs Michael Peßler aus Nürnberg gewählt, wogegen Bamberg vergeblich protestirte. Der noch in Fürth befindliche (katholische) Frühmesser Joh. Höfler starb in diesem Jahre. Der domprobsteiliche Amtmann Sparhelmling schlug hierauf Johann Kübitz als dessen Nachfolger vor. Das Frühmeßhaus stund auf dem Kirchhofe, der großen Kirchenthüre gegenüber; es wurde von Tilly zu Anfang des dreißigjährigen Krieges abgebrannt. Später wohnte da der domprobsteiliche Schulmeister und Kantor. - Zum Schulmeister, der zugleich Gerichtsschreiber war, wählte die Gemeinde einen Otto Kummeter. In diesem Jahre kam ein zweiter Israelite unter des Markgrafen Schutz nach Fürth, mit Namen Michel, ein reicher Mann. Männel erbaute für ihn neben seiner eigenen Wohnung in der Geleitsgasse ein Haus hinter dem ehemaligen Geleitshaus. Der Rath von Nürnberg hatte vergebens unter dem 1. Februar bei dem Markgrafen und bei der Domprobstei dagegen Protest eingelegt. - An Letzteren mußte der reiche Michel jährlich 400 Gulden Schutzgeld zahlen, von seinen beiden Handelskonsorten, die weniger begütert waren, jeder 100 Thaler. - Außer den beiden Familien Männel und Michel und ihren Associés kamen bis 1553 keine weiteren Israeliten nach.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Wolfgang Wüst: „Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800. In: Fürther Geschichtsblätter 2,3,4/2007. S. 26. - online
  2. Adressbuch von 1819, S. 157
  3. Fronmüllerchronik, 1871, S. 39 f