1523
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Ab 1523, unterstehen die beiden Fürther Kirchen St. Martin und St. Michael der Propstei von St. Lorenz in Nürnberg (Kirchenhoheit).
Ab 1523, unterstehen die beiden Fürther Kirchen St. Martin und St. Michael der Propstei von St. Lorenz in Nürnberg (Kirchenhoheit).