Diskussion:Die Chorfenster in St. Peter und Paul

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Version vom 13. September 2020, 17:53 Uhr von Doc Bendit (Diskussion | Beiträge)
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Formularmissbrauch![Bearbeiten]

Ein Chorfenster ist kein Gebäude, bitte korrigieren, vorzugsweise durch den Ersteller. --Doc Bendit (Diskussion) 14:58, 12. Sep. 2020 (CEST)

Soweit das Objekt in der Denkmalliste erscheinen soll, muss auch die entsprechende Objektnummer mit dem Zusatz "zugehörig" angegeben werden. --Doc Bendit (Diskussion) 14:59, 12. Sep. 2020 (CEST)

Gebäudeteil - Aber dieses Formular gibt es nicht. ALSO ohne Formular?! Und wo bekäme man die Objektnummer her?--Chrischmi (Diskussion) 11:04, 13. Sep. 2020 (CEST)
Das Gebäudeformular sollte dahingehend erweitert werden, dass man eine Option "Gebäudeteil" anklicken kann und der entsprechend markierte Artikel dann nicht mehr in der Gebäudekategorie auftaucht wo er eigentlich nicht hin gehört. Das kann man ja beim Oktobertreffen mal erörtern. Die Objektnummer stammt vom unter Denkmalschutz stehenden Gesamtbauwerk zu dem der Gebäudeteil gehört, in dem Fall die Kirche. Ich habe die Nummer mal exemplarisch in den Chorfenster-Artikel eingefügt, damit klar wird worum es geht. Natürlich kann man für Gebäudeteile, sofern es sinnvoll bzw. notwendig erscheint, einen eigenen Artikel anlegen, da dieser dann aber in der Denkmalliste auftaucht muss schon ersichtlich sein wozu er gehört. Schöne Grüße, --Doc Bendit (Diskussion) 18:52, 13. Sep. 2020 (CEST)