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Siebente Periode (1787—1790).

Nürnberg gezogen, wo er ihn wieder unter allgemeinem un­

geheuerem Jubel auf den Aufsteigungsplatz bringen ließ. «") — Die Einnahme für die freiwillige Armenpflege betrug vom 1. Juli 1787 bis 1. Juli 1788 : 6842 fl., die Ausgabe ebenso­ viel. §'") Besoldete Gemeindediener waren damals: ein Con­ sulent, ein Gemeinschreiber, ein Wachtschreiber, ein Förster, zwei Hochzeitlader, ein Leichenbieter, ein Gemeindediener, ein Schutzbieter; bei der Waisenschule ein lateinischer, ein französi­ scher, ein deutscher Lehrer init zwei Amtsgehilfen, ein Zeichen­ meister; beim Armen-Institut eiu Examinator, zwei Büchsen­ träger, ein Bettelvogt; der Nachtwächter, der Flurer, der Hirten nicht zu gedenken; ein Arzt mit 50 fl. Diese Diener zusammen genießen an baarem Geld eine Einnahme von 2000 fl. "«) 1788 Vom 8. bis 10. Mai 1788 wurden die beiden Glocken auf dem Thurme der Armenschule eingerichtet und am ersten Pfingst­ tage der Gottesdienst zum ersten Male damit eingelüutet. Der Winter war hart; vieles Vieh erfror in den Ställen.«") — Die jüdische Gemeinde hatte gegen das Aufhängen der Glocken auf der Armenschule opponirt, wodurch es zu bedeutenden Händeln mit der Gemeinde kam. Der Bürgermeister Schneider unter­ sagte den jüdischen Abgeordneten, sich an dem Sessionstische des Gemeinderathes niederzulasfen, mit dem Bemerken: „so lange er Bürgermeister sei, dürfe kein Jude an den Sitzungstisch." Durch eine markgräfliche Verordnung vom 22. Mai 1788 wurde ihm die Verdrängung der Parnossim vom Gemeindetisch verwiesen, mit der Warnung, eine solche Eigenmacht sich nicht mehr zu Schulden kommen zu lassen.«") — 1789 Am 10. März 1789 ließ die Fürther Gemeinde eine Ein­ gabe an den Domprobst und dessen Capitel abgehen, Beschwerden enthaltend gegen den domprobsteilichen Amtmann, der ungewöhn­ liche Sporteln nehme und das schriftliche Verfahren befördere.«"') — In diesem Jahre wurde der alte Kirchhof an der Michaels­ kirche erweitert und wurde an der ihn nach Norden umgebenden 1790

hohen Mauer zu bauen angefangen."«) — Die Einkünfte des Domprobsteiamtes Fürth betrugen da­ mals 12—15000 fl., an Handlohn 5000 fl., an Hennengeld und Grundzins 1500 fl., an Judenschutzgeld 3<)00 fl., an Gült und Zehnten 6000 fl. Außerdem bezog es ConsenserneuerungsGebühren, die alle drei Jahre bezahlt werden mußten und