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Achte Periode (17S7-17S8).

199

Gg. Pickel die Fallmeisterei an Joh. Hiermann um 4000 fl. nebst 4 fl. Leykanf. (Am 16. März 1804 verkaufte er dieselbe wieder um denselben Preis an Joh. Gg. Beck.) — Das Verbot des Tabakrauchens auf den Straßen wurde erneuert.«") — In der Nürnberger Schule wurde Leonhard Barfuß Lehrer und zu­ gleich Cantor und Meßner an der Michaelskirche. Diese Schule zählte im Winter 320, im Sommer 350 Kinder. Der Gehalt des Lehrers betrug 1112 fl., wovon er aber die Gehilfen zu be­ zahlen hatte."«) — Am 18. Januar 1798 protestirte aufs Neue eine Gemeinde- 1798 Versammlung im Schießhause gegen die Kirchhofverlegung und sandte deshalb als Deputirte Habel und Jos. K. Büttner nach Ansbach. Sie erzielten so viel, daß Hardenberg eine neue Unter­ suchung anordnete. Durch die nun eintretenden Kriegszeiten kam jedoch diese Angelegenheit für einige Zeit zum Stillstand; der Todtengräber aber wurde wegen Beerdigung der Leichen einer strengen polizeilichen Ueberwachung unterworfen.«") — Auch wurde das bereits im Vorjahre erlassene Verbot, die Leichen vor der Bestattung in der Kirche auszustellen, er­ neuert.««") — Die Michaelskirche war damals von dem alten Leichenacker umgeben, mit kleinen Gehwegen durchfurcht und mit einer alten Mauer umfaßt, welche vier Thore hatte. Die kleinen Wege führten zu der nächsten anstoßenden Grabkapelle, wo nur alle Freitage Betstunde gehalten wurde, zum Pfarrhause, zur Kaplanei, zur Schule und Meßners- und Todtengräberswohnung. Dieser ganze Platz hielt nebst einer späteren Vergrößerung, 1 Morgen 6 Ruthen, und hierauf wurden jährlich circa 450 Leichen aus der Pfarre Fürth beerdigt.««') Am 8. Februar d. I. ließ die kgl. preuß. Organisationscommission bekannt machen, daß die Gerichtseingesessenen des vormaligen domprobsteilichen

Amtes künftig blos bei der kgl. Justizcymmission Recht nehmen sollen. Dieser Befehl wurde am 16. März bei scharfer Ahndung wiederholt und die bisherige Gerichtsbarkeit des Zinsmeisterund Landalmosenamtes, welche dieselbe über mehrere Feuerstellen ausübte, sowie der Hofmannschen Familie ebenfalls der kgl. Justizcommission einverleibt. — Die Jurisdiktion der Rabbiner bei Streitigkeiten zwischen Juden und die Appellation an die jüdische Gemeinde für dieselben wurde noch beibehalten.«") — Am 17. April wurde das Straßenkehren empfohlen und am 8. Juni