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Achte Periode (1801—1802).

203

Male eine Fahne ausgesteckt, als Zeichen, daß fremde Händler nicht einkaufen dürfen?"') — Dr. raoä. Solbrig erhielt den 7. Mai die Erlaubniß zur ärztl. Praxis, desgleichen vr. Hirsch Aaron Lion am 18. December. — Unter dem 22. Dezember wurde das Einsammeln von Neujahrsgeschenken verboten: dem Holzförster Böhringer, dem Gemeindediener Hoffmann und Rohrmeyer, dem Wachtschreibcr Ebersberger, dem Flurer Schramm, dem Roß­ hirten Eichler, dem Rindviehhirten Stahl, den Kaminfegern und Sackträgern?"?) — In dem Neujahrsgedichte für 1802 kommt 1802 noch folgende Stelle vor: „-------- Und es geh' in unverrückter Dauer Dieses Fleckens Glück und Wachsthum fort."

In diesem Jahre fand eine Revision der Statuten der Fürther Judengemeinde statt, welche sich vorzugsweise auf die Wahl und Befugnisse des Kaal bezogen."") — Den 10. August wurde das Armbrustschießen im Pfarrgarten abgehalten.'") — Das preuß. Ministerium machte unter dem 14. September bekannt, daß der König mit dem russischen Hofe eine Vereinbarung getroffen habe, daß inkorrigible Verbrecher in die Sibirischen Bergwerke abgegeben werden. Es waren auch am 17. Juni bereits 58 nach Rußland abgeliefert worden?"') — Am 21. September wurde ein erneutes Verbot erlassen, die Leichen vor der Bestat­ tung in der Kirche auszusetzen. Den 27. September erklärten bei der preußischen Polizeicommission die Bürger Georg Paul Heberlein, Fr. Ad. Billing, Zapf, Reich, Mennesdörfer, Reißig und Ziegler, daß sie künftig auf dem neuen Friedhof an der Nürnberger Straße beerdigt sein wollten. Die erste Leiche, welche dahin verbracht wurde, war die der damals eben ver­ lebten Ehefrau des Kaufmanns Heberlein, die am 29. Septem­ ber Abends 6 Uhr begraben wurde. Oben angeführte Bürger ließen auf ihre Kosten den neuen Gottesacker an der Vorder­ seite mit einer Mauer einfassen und bildeten ein vollständiges Comite, welches die Vertheilung der Erbbegräbnißplätze gegen 5 fl. Taxe leitete. Die ersten Familiengrüfte waren jene der Kaufleute Nießner und Billing. Der letztere und Mennesdörfer bewirkten, daß die auf dem alten Kirchhofe aufgegebenen Erb­ begräbnisse nicht wieder verkauft werden durften. Mennesdörfer schoß außerdem 800 Gulden vor und ließ die Umfriedigung des