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Zehnte Periode (1873).

415

fortzuentrichten ist. Diesem Beschlusse trat das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten am 27. Febr. mit der Bestimmung, daß eine Negierungsgenehmigung nicht einzuholen sei, bei und gelangte hienach die beschlossene Maßnahme am 1. April zur Einführung. Eine Beschwerde hiegegen von 280 Umlagpflich­ tigen fand gemäß Regierungsentschließung vom 24. April 1873 abschlägigen Bescheid, ebenso der Rekurs an das K. Staats­ ministerium des Innern nach Beschluß des letzteren vom 24. De­ cember 1873. — Diese vielfach angekämpfte Maßregel stellte sich als äußerst wohlthätig für unsere zahlreiche Arbeiterbevölkerung heraus. Gegenwärtig denkt hier Niemand mehr daran, sie wieder abzuschaffen, wohl aber denken Viele daran, sie noch zu er­ weitern. — Friedr. Heinr. Voit, Buchbinderei mit Maschinen­ betrieb, seit dem 17. Februar. Am 19. Febr. wurde hier Belisar mit folgender Besetzung gegeben: Justinian: Schmidt, Belisar: Thelen, Antonia: Frau

Wagner, Irene: Fräul. Leeb, Alamir: Riese. — Das am 22. Febr. Morgens 2 Uhr im Maschinenhaus der Eiermannund Tabor'schen Broncefarbensabrik ausgebrochene Feuer (Hir­ schengasse Nr. 22 b) zerstörte das erst im Vorjahre erweiterte Gebäude bis auf die Umfassungsmauern. Die Kosten der Stadt bezüglich des Tumultes vom 30. Sep­ tember vorigen Jahres betrugen 1122 fl. 12 Kr., die durch di­ rekte Umlagen zu decken sind, so daß nach der Aufstellung von 1872 circa 2 Proz. vom Steuergulden zur Erhebung kommen. — Otto Huschke Silberspiegelfabrikant (Firma Capelle und Gätschenberger) seit 4. März. Wegen Fortdauer der Blatternepidemie in der Stadt wur­ den in der Magistratssitzung vom 17. März die vom Gerichts­ arzte und dem ärztlichen Verein vorgeschlagenen strengeren Maßregeln zur Ausführung bestimmt, namentlich die Anord­ nung, daß Wirthshäuser, Bäcker- und Metzgerläden, sowie alle übrigen offenen Geschäfte für den Fall, daß sich in einer daran stoßenden Lokalität ein Blatternkranker befindet, sofort polizei­ lich geschlossen und solange gesperrt gehalten werden sollen, bis der Kranke anderweitig untergebracht ist, daß ferner, falls der Kranke nicht in das Spital gebracht wird, das betreffende Haus durch eine außen angebrachte Tafel kenntlich zu machen ist. Der Protest der Nachbarn gegen Einrichtung des Hafner-