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Elfte Periode (1881).
Magistrats, eine gemeinsame Scheidemauer zwischen den beiden Friedhöfen aufzuführen, aus rituellen Gründen nicht eingegangen werden könne. Dieses Projekt wurde daher fallen gekästen und der Abschluß durch einen Zaun bewirkt. — Von der französi schen Regierung ist zum Schutze der Gesundheit der Kinder ein unbedingtes Verbot des Verkaufs von mit giftigen Stoffen be malten Kinderspielwaaren erlassen worden. Die französischen Zollbehörden haben den Auftrag erhalten, derartige vom Aus lande kommende Sendungen zurückzuweisen. — Dem Beschlusse des Magistrats, dem Lehrer Fischer den Unterricht an der Taubstummenschule unter denselben Bedingungen wie vordem dem Lehrer Rigauer zu übertragen, stimmten die Gemeinde bevollmächtigten am 14. Juni bei. — An gleichem Tage Nach mittags brach in einem dem Kohlenhändler Pfähler gehörenden Hinterhaus der Schützenstraße Feuer aus, welches jedoch durch das rechtzeitige und energische Eingreifen der Feuerwehr bald gedämpft wurde, sodaß nur ein Theil des Dachstuhls zerstört worden ist. — Am 16. Mai kam in der Magistratssitzung der Antrag der Gesundheitskommission in einem gründlichen Promemoria, den Neubau eines Hospitales betreffend, zur Verhand lung, wobei das dringende Bedürfniß entweder einer Ver bringung der Pfründneranstalt in einen Neubau oder eines wirklichen Neubaües anerkannt wurde. Beschlosten wurden Kommissionserhebungen. — Die sämmtlichen Mitglieder des hiesigen ärztlichen Bezirksvereines haben einen Rechtsanwalt mit der Vollmacht betraut, rückständige Deservitenrechnungen nölhigenfalls auf dem Klagewege einzubringen. — Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten genehmigte am 28. Juni einstim mig den Beschluß des Magistrates, 8000 M. zum Behufe der Herstellung und Bewirthschaftung eines Thiem'schen Versuchs brunnens, ebenso 8343 M. zur Erbauung einer Krankenbaracke im Hospitalhofe zu bestimmen. — Der Senat der K. Regierung von Mittelfranken zur Bescheidung von Verwaltungsrechtssachen hat den Beschluß des K. Bezirksamts Fürth in Sachen des Fürther Bürgerbundes, Auflösung desselben betreffend, außer Wirksamkeit gesetzt. — Als Wahlkommissär für die Wahl der Abgeordneten zum Landtage im hiesigen Wahlkreise wurde der K. Bezirksamtmann Freiherr von Feilitzsch dahier ernannt. — In der Magistratssitzung vom 7. Juli kam die Bitte des Lokal-