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1885-2010

Die aktiven Mitglieder wurden in zwei Abteilungen eingeteilt: die Steiger und die Spritzenmannschaft. An Chargen gab es einen Kommandanten, einen Adjutanten, eine Requisitenmeister, einen Obersteiger, einen Vizeobersteiger, einen Spritzenführer und einen Spritzenmeister. Der Requisitenmeister war für die Verwahrung, die Ausgabe und die Einziehung von Ausrüstungsgegenständen zuständig. Er musste die Steigerapparate instand halten, sich um alle Reparaturen kümmern und diese dem Kommandanten anzeigen. Der Obersteiger führte und übte die Steiger ein, er ordnete die Übungen an und gab alle an seine Truppe gerichteten Befehle weiter. Der Spritzenführer dirigierte je eine Spritze und deren Mannschaft bei Übungen und Bränden. Der Spritzenmeister war für die Instandhaltung und Reinigung der Spritzen verantwortlich. Er überwachte auch das Anlegen, Abnehmen und Reinigen der Schläuche. Die Dienstvorschriften fangen mit folgendem Paragraphen an: ‫״‬Jedes Mitglied der Feuerwehr ist verpflichtet, zu vollkommener Erfüllung der von der Feuerwehr übernommenen Verbindlichkeit nach Kräften beizutragen, durch gegenseitiges freundliches Benehmen, durch stete Bereitwilligkeit zu gegenseitiger Hilfeleistung, durch militärische Haltung, überhaupt durch Wort und That den Corpsgeist zu fördern und zu erhalten...jeder Feuerwehrmann hat seine Rüstung sauber und in gutem Zustande zu erhalten...“. Zu den Übungen musste jeder mindestens zehn Minuten vorher da sein. Jeder Nichtentschuldigte musste beim Wegbleiben 30 Pfennige Strafe zahlen. Im Brandfalle gaben die Hornisten Signal, die Mannschaft kam zum Gerätehaus und sie nahmen die Maschine und die Geräte im Empfang. Ohne Rüstung durfte keiner erscheinen und spätestens eine Stunde nach Beendigung einer Übung oder eines Brandes musste er sie wieder ausgezogen haben. Speisen und Getränke durften während eines Brandes nie ohne Bezahlung angenommen werden, es sei denn, es gab die besondere Erlaubnis des Kommandanten.

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