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51 – 17/18�  Altstadtverein Fürth

Trosts, dem man trotz anderer Maßeinheiten eine realistische Grundlage unterstellen darf. Wenn man diese Abstandszahl nicht als rein zufällig einstufen will, steht der Bau des Chores von 1480 – 1482 mit der Errichtung der Heiliggrabkapelle in direktem Zusammenhang. Das heißt, dass unsere neu entdeckten Fundamentreste auch zum Bau des Chores und der dazugehörigen alten Sakristei bereits abgetragen waren. Für den Fall, dass sie die Ausmaße der späteren Heiliggrabkapelle gehabt haben sollten, hätte man sie in gebührendem Abstand wie dargelegt wieder aufrichten können. Fest steht jedenfalls, dass es auf dem Kirchenplatz immer nur einen Kirchen- und einen Kapellenbau gegeben hat. Beide Bauwerke müssen also bei einer Beurteilung der Kirchenplatzbebauung zusammen betrachtet werden. Daraus ergibt sich die Frage, welche Bauwerke auf dem Friedhof um St. Michael sonst noch hätten stehen können. Hier lässt sich eine überschaubare Eingrenzung vornehmen. Neben abgegangen Vorgängerkirchen oder -kapellen kommen in Bezug auf die Friedhofsanlage nur ein Ossuarium, ein so genanntes Beinhaus, sowie ein monumentales Grabdenkmal in Frage. Von beiden Bauwerken lässt sich in den Quellen aber nichts finden. Ossuarien werden angelegt, wenn die Belegungsfläche eines Friedhofes begrenzt

ist und die Gräber immer wieder neu gebraucht werden wie zum Beispiel in Hallstatt im Salzkammergut. In Fürth konnte man aber immer auf Flächen außerhalb der Siedlungsbebauung zurückgreifen und hat das für die Anlage neuer Friedhöfe zweimal getan. Und bei einem monumentalen Grabdenkmal müsste man sich die Frage stellen, an wen dort hätte gedacht werden sollen, dass es für den Bau der Heiliggrabkapelle und damit auch des Chores von St. Michael hätte abgerissen werden können. Dass zum Bau des Chores ein altes Pfarrgebäude abgetragen wurde, lässt sich auch nirgends belegen, zumal der Schrödershof als ehemaliges Pfarrhöflein die Funktion als Pfarrgrund übernommen haben könnte, da die Besitzverhältnisse vor dem Dreißigjährigen Krieg überhaupt nicht bekannt sind. Und letztendlich an die Überreste einer uralten Friedhofsmauer zu denken, macht mit dem rechten Winkel im Mauerzug keinen Sinn. Außerdem müssten sich dann diesseits und jenseits der Mauer unterschiedliche Belegungsphasen nachweisen lassen, die nur archäologisch mit einer entssprechenden Radiocarbonmessung (14C) am Knochenmaterial möglich wären. In diesem Zusammenhang wird auch eine Schwäche dieser Messmethode deutlich. Das Radargramm kann zwar die Tiefe der Befunde angeben aber keine Zeitabläufe bestimmen. Und so stellt sich natürlich

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