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Alois Meißner, Einrichtungsleiter der Frühförderung, stellte vor allem deswegen ein Jahr später fest, dass sich durch die Neuregelung der Verwaltungsaufwand in den Frühförderstellen um fast ein Drittel erhöhte und resümierte: „Die Verschwendung knapper und teurer Ressourcen auf beiden Seiten durch ‚Papierkrieg und Formularwahn‘ ist jedenfalls nicht akzeptabel“. Man hoffte auf Korrekturen und Nachbesserungen. Dank großzügiger Spenden Ende 2006 war das Angebot der Schrei-Ambulanz bei der Frühförderung vorläufig gesichert. Das Angebot gab es seit 2001, seit Ende 2005 hatte die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der laufenden Sparmaßnahmen die Förderung eingestellt, die Finanzierung lief daraufhin mit Spenden und erschien Ende 2006 dadurch noch etwa ein Jahr gesichert. Im September 2006 führten die beiden integrativen Kindergärten nach gründlicher Information der Eltern die sogenannten „Buchungszeiten“ ein, die Eltern zahlten nun keine festen monatlichen Kindergartenbeiträge mehr, sondern buchten nur die benötigten Betreuungsstunden. Anwesenheitsdauer (Buchungszeit) der Kinder und jeweiliger Status (Alter, Herkunft, Behinderung) bestimmten die an den Träger gezahlte Summe. Dies war Ausfluss des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), das 2005 vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Das BayKiBiG konkurrierte rechtlich mit dem Sozialgesetzbuch des Bundes, insbesondere dem achten Buch (SGB VIII, Kinder- u. Jugendhilfe) und dem zwölften Buch (SGB XII, Sozialhilfe). Schon während des Gesetzgebungsverfahrens kam es zu vielen Protesten gegen das Gesetz mit hunderten von Petitionen, die Spitzenverbände der freien Träger von Kindertageseinrichtungen forderten – ergebnislos – Nachbesserung insbesondere an der Gestaltung der finanziellen Förderung. Auch bei der Lebenshilfe Fürth musste man feststellen, dass diese Kostenregelung die gewohnten Leistungen gefährdete und äußerte die Hoffnung auf Korrekturen. Die kooperative Außenklasse an der PestalozziSchule hatte sich nach vier Jahren des Bestehens (2002 bis 2006) zunehmend zum Vorzeigeprojekt entwickelt. In den Fächern Mathematik, Deutsch und Lesen war der Unterricht getrennt, im Rahmen des gemeinsamen „Offenen Unterrichts“ arbeiteten die Kinder und Jugendlichen gemeinsam. Die nicht behinderten Kinder lernten Rücksichtnahme, aber auch Abgrenzung, die Kinder mit besonderem Förderbedarf übernahmen die Verhaltensweisen der Kinder der Regelklasse und lernten durch Teilhabe und Nachahmung. Drei Berufsschulstufenklassen der HallemannSchule waren schon seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in Räumen der ehemaligen Schule zur integrativen Lernförderung in Zirndorf untergebracht worden, Ende Juni 2006 fand mit einem Bunten Programm die

Einweihungsfeier der neuen Räume statt. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bezirk Mittelfranken als Hauptkostenträger erhielt die Lebenshilfe im Jahre 2007 die Genehmigung für den Bau eines weiteren Wohnheims mit 30 Plätzen. Am 16. April 2007 konnte am Förderzentrum Nord eine vierte Tagesstätten-Gruppe ihre Arbeit aufnehmen. Die Tagesstätte am Förderzentrum Nord befindet sich ebenso wie jene am Förderzentrum Süd in der Trägerschaft der Lebenshilfe, während die Förderzentren selbst von der Stadt Fürth getragen werden. Demgegenüber betreibt die Lebenshilfe im Förderzentrum Oberasbach sowohl die Schule wie auch die Tagesstätte. Insgesamt wurden 13 Gruppen mit je neun Plätzen aufgenommen für Kinder, die einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen, vor allem im Bereich Sprache.

Feierliche Einweihung der von Grund auf renovierten Werkstätten am 9. November 2007, im Bild Geschäftsführer Franz Nübler, Pfarrer Rudolf Glauche, Pfarrerin Britta Müller, Bezirkstagspräsident Richard Bartsch und Vorsitzender Dr. Thomas Jung. (v.l.)

Bei der großen WoGe-Gala im November 2007 wurden jedem Bewohner ein Pokal und eine individuell gestaltete Ehrenurkunde überreicht.

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