ter den Freisinger Traditionen von Th.Bitterauf aufgenommen. Zeitgleich (1138 – 1147) ist aber ein weiterer Liutpolt „burgensis“ (Bürger von Freising) in einer anderen Schenkungsurkunde als Zeuge erwähnt, dass derselbe Name im Freisinger Umfeld nach wie vor geläufig war. Von den beiden oben genannten Brüdern Herdegin und Rudolff ist unklar, ob es sich überhaupt um Brüder im Sinne gleicher elterlicher Abstammung handelt, dass die Behauptung revidiert werden muss, sie seien Söhne des Liupold von 1140. Dagegen halten könnte die These, dass sowohl Liupold wie auch Herdegin de Grindelaha die Söhne des Herdegen von Hagenenberc gewesen wären mit einer unbekannten Mutter aus dem Hause Wiesenthau, die sich nach dem neu errichteten Stammsitz in Großgründlach benannt haben und Rudolff kein Gründlacher sondern Bruder des Herdegin im geistlichen Sinne war. Dann könnte der Herdegin de Grindelaha in der Michelsberger Urkunde der „prepositus“ aus den Urkunden über Kloster Plankstetten gewesen sein. Das widerspricht auch nicht der Auffassung, dass der 1155/56 hinter dem Ministerialen Othnandus de Eschenowen genannte Lupoldus de Norenberch, der mit zwei Söhnen anwesend war, als Gründlacher verdächtigt wurde. Da die Namen der Söhne nicht genannt werden und die Verbreitung des Namens Lupold in der Umgegend erheblich zugenommen hat, ist die Auffassung, ihn als Gründlacher zu sehen, vorerst als nicht sehr schlüssig einzustufen. Damit steht der Lupoldus de Grindelaha, der Kaiser Friedrich Barbarossa nach Italien begleitet hat und im Bündnisvertrag mit der Stadt Pisa vom 6. April 1162 als Zeuge genannt ist, nach langer Urkundenabstinenz der ersten Gründlacher Namen (ca. 22 Jahre) ziemlich isoliert da und tritt zusammen mit seinem Sohn Herdegen in einer Urkunde der Domina Richinza von 1172 letztmalig in Erscheinung. Dieser Herdegen von 1172 wird wohl aufgrund der langen Zeitspanne kaum mit dem Herdegin aus der Michelsberger Urkunde von ca. 1140 identisch sein, zumal er zusammen mit seinem Vater auftritt und daher noch relativ jung gewesen zu sein scheint. Erst 1174, 1183 und 1190 wird er allein in Urkunden sichtbar und man muss wohl davon ausgehen, dass sein Vater Lupoldus de Grindelaha zwischen 1172 und 1174 verstorben ist. Um 1200 hatte der Familiensitz in Großgründlach so sehr an Bedeutung gewonnen, dass sich gleich drei Personen, die als Brüder bezeichnet werden, danach benannt haben: Leupold, Hilpold und Leupold der Jüngere. Der Name Leupold erhält seine Gewichtung dadurch, dass er in der Familie gleich zweimal vergeben wird. Der Bruder Hilpold oder Hildeboldus (um 12001246) wird ausdrücklich nur einmal 1246 allein als Zeuge genannt, ansonsten tritt er zusammen mit einem oder zwei Brüdern auf, die beide Lupold heißen. 1203 28
Altstadtverein Fürth
Nr. 54 – 2020/21
hören wir wieder von drei Gründlacher Brüdern in einer Urkunde König Philipps von Schwaben: Lupold, Herdegen und Albert. Da Herdegen und Albert nur ungefähr drei Jahre nach Leupold, Hilpold und Leupold d.J. bekannt werden und der Name Lupold sich wiederholt, ist nicht auszuschließen, dass sie jüngere Brüder der Erstgenannten sind, die um 1200 noch nicht geschäftsfähig gewesen sein dürften. Nach Ausweis der Urkunden kann der Vater dieser Brüder nur der Herdegen (1172 – 1190) gewesen sein, da parallel zu ihm außer seinem vor 1174 verstorbenen Vater kein anderer Gründlacher urkundlich bekannt ist. Die federführende Leitung der Gründlacher Besitzungen scheint Lupold d.Ä. übernommen zu haben. Er führt 1225 die Bezeichnung „dominus“ (Oberherr der Gefolgsleute). Über Albert wissen wir, dass er in den geistlichen Stand getreten und zwischen 1239 und 1242 als Domherr in Würzburg bekannt ist. Danach hören wir nichts mehr von ihm. Zwischen 1212 und 1262 ist ein zweiter Domherr in Würzburg aus der Gründlacher Familie bekannt. Er heißt Friedrich, wird 1212 als „canonicus“, dann als Domherr und Archidiakon bezeichnet und war ab 1239 wahrscheinlich bis zu seinem Tode Pfarrer in Haselach (Großhaslach, Lkr. Ansbach, 4,5 km westlich Heilsbronn). Über seine Einordnung kann nichts weiter gesagt werden. Von diesen Domherren scheint sich die Bezeichnung „Gründlacher Hof“ in Würzburg herzuleiten, da mit einer gewissen Residenzpflicht der beiden zu rechnen ist und Immobilienbesitz in Würzburg belegt. Diese Bezeichnung des alten Domherrenhofes scheint es nach den verheerenden Zerstörungen im 2. Weltkrieg heute in Würzburg aber nicht mehr zu geben. Überhaupt sind die meisten Gründlacher Namen in der ersten Hälfte des 13. Jhs. bekannt. Neben den schon Genannten begegnen wir 1228 bis 1234 einem Ebirhardus de Grindelah, der von dem Historiker Adalbert Scharr als der Gründer der Familie Berg-Hertingsberg gesehen wird. Auch der ehemalige Kreisheimatpfleger Helmut Mahr glaubt, dass er ein Hertingsberg ist. Beide Autoren halten ihn für den Zeugen, der 1232 zusammen mit Gründlacher Brüdern genannt wird. Diese Auffassung ist in sofern problematisch, weil bereits 1131 ein Bruno Graf von Berg als Erzbischof von Köln in der Nachfolge des verstorbenen Erzbischofs Friedrich bekannt ist und 1197 der Würzburger Bischof Heinrich III. von Berg gestorben ist mit einem typischen Namen der Berg-Hertingsberger Familie. 1219 ist Ratoldus de Perg vor Livpoldus und Hildeboldus fratres de Grindelah als Zeuge bekannt und im gleichen Jahr bezeugt Crafto de Hertingesberge, der bis 1237 neunzehnter Domdekan von Bamberg war, eine Urkunde des Pfarrers von Bühl. Das heißt die Familie Berg-Hertingsberg bzw. de Monte müsste es schon vorher gegeben haben. Solange aber nicht geklärt ist, ob es sich jedesmal um die Altenberger bei