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als verstorben gelten müssen. In der Liste der Pröpste von St. Gangolf bei Looshorn (Bd. 2, S. 889) steht Leopold von Grindlach hinter Albert von Castell (… 1259) und Albert von Schlüsselberg. Auch diese Einordnung nach 1259 macht eine Identifikation mit Lupold d.J. als Propst von St.Gangolf unwahrscheinlich, weil dieser bei anzunehmender Geschäftsfähigkeit am Ende seiner Ausbildung mit 16 – 18 Jahren 1279 mindestens 95 Jahre alt gewesen sein müsste und das Amt des Propstes von St. Gangolf noch vor sich gehabt hätte. Der Leopold von St. Gangolf war des Liupold „canon. Babenbergen.“ Vetter und mit dem ersten Livpoldus aus der Urkunde von 1279 identisch zu einem Zeitpunkt als Albert von Schlüsselberg noch Propst von St. Gangolf war. Der Vorschlag, im Nürnberger Urkundenbuch (Nr. 608) „canon[icus] Babenbergen[sis]“ hinter dem zweiten Livpoldus de Grindela mit „canon[ici] Babenbergen[ses] auf beide Livpolde zu beziehen, wird seine Richtigkeit haben, weil eben beide Kanoniker gewesen sind, obwohl der zweite Liupold seit 1275 als Propst von St. Stephan hätte bezeichnet werden können. Dennoch steht dem nicht entgegen, dass Bischof Leupold 1302 eine Seelenmesse für seinen verstorbenen Oheim Lupold von Grindelach gestiftet hat. Das wären dann Lupold d.Ä. oder Lupold d.J. gewesen, die Brüder seines ebenfalls verstorbenen Vaters Herdegen. Die grafische Zusammenstellung der Familienverhältnisse ergibt demnach folgendes Bild (Abb. 3) und zeigt wie der Fürther Pfarrer in die Gründlacher Sippe einzuordnen ist. Die Erstellung dieser Abstammungstafel ist ein Versuch. Dabei richtet sich die Generationenabstufung nach größeren Lücken in den Urkundendaten. Wer von den Herdegen nach 1249 in den Urkunden bis 1306 jeweils gemeint ist, lässt sich nicht mehr mit Sicherheit herausfinden. Ausgehend von den überlieferten Daten ist aber eine gewisse Eingrenzung möglich. Zum Beispiel kann der Gründer des Klosters Frauenaurach in seiner Eigenschaft als Geschäftsnachfolger seines Vaters nur der Herdegen „senioris“ gewesen sein. Die Stiftung ist 1267 erfolgt, dass man ihm den Vorzug geben möchte vor dem ca. 82jährigen Vater, falls dieser noch am Leben war. Die Bezeichnung „nobilis vir dominus“ 1271, die ihn auf die gleiche gesellschaftliche Stufe mit Burggraf Friedrich von Nürnberg stellt, wird wohl auch eher dem „senioris“ zuzuschreiben sein als seinem Sohn Herdegen d.J., der 1271 überhaupt erstmals in Erscheinung tritt. Welcher der Herdegen zusammen mit seiner Gattin Sophia (Sophia von Hohenlohe?) und Zustimmung ihrer Kinder am 11.2.1290 eine Stiftung ans Kloster Ebrach gemacht hat, ist ebenfalls nicht deutlich zu bestimmen. War es der „senioris“, dann müsste Sophia seine 2. Frau gewesen sein, die 1. Frau Irmentrud wird 1279 als verstor-

ben gemeldet. Vom Datum käme aber auch Herdegen d.J. in Frage, dann wären seine Kinder alle weiblichen Geschlechts gewesen, weil nach ihm die Gründlacher als ausgestorben gelten. Aus Altersgründen wird der 1302 und 1303 erwähnte kaiserliche Landrichter wohl Herdegen d.J. gewesen sein. Obwohl Leupold Bischof von Bamberg geworden ist, lässt sich zu den Überlieferungen über den einstigen Pfarrer von Fürth nur wenig aussagen. So kann sein Geburtsjahr nur ungefähr in die 2. Hälfte der dreißiger Jahre des 13. Jhs. errechnet werden. Wer seine Eltern waren ist nicht bekannt. Looshorn erschließt, dass er aus der reichen Familie der Herdegen von Grindelach entstammt. Ob sein Vater tatsächlich auch Herdegen hieß, ist nicht überliefert. Es könnte ebenso gut einer der Brüder des Herdegen nämlich beide Lupolde, Hiltpold oder Ebirhard gewesen sein. Ein Lupold scheidet aus, weil er 1302 als Oheim bezeichnet wird und Ebirhard scheint für das Alter des Bischofs zu früh verstorben zu sein als dass auch er in Frage kämen. Da sein vermeintlicher Bruder und Neffe ebenfalls Herdegen heißen, ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass der Herdegen (1203 – 1246?) sein Vater gewesen ist. Dann müsste geklärt werden, ob das Generationenerbe 1246 von Herdegen (1203 – 1246?) oder von Lupold d.A. auf Herdegen „senioris“ übertragen worden ist. Leupolds Mutter bleibt unbekannt. Irmentrudis von Treuchtlingen wie Looshorn behauptet kann es nicht gewesen sein, weil sie 1279 in der Urkunde des Herdegen „senioris“ über eine Stiftung ans Kloster Heilsbronn als dessen verstorbene Gattin bekannt ist – also als 1. Frau seines Bruders Herdegen zu gelten hat. Interessant ist diese Urkunde auch deshalb, weil unter den Zeugen der vermeintliche Bruder Irmentruds Wiricus de Trutelingen genannt wird und damit die verwandtschaftliche Verbundenheit auch nach ihrem Tod in der Urkunde ausgedrückt ist. Leupold hat eine Ausbildung als Geistlicher an der Bamberger Domschule genossen und sein Bruder Herdegen „senioris“ die weltlichen Geschäfte des Vaters bzw. Onkels weitergeführt, was ihn (Leupold) als den jüngeren der beiden ausweist. Nach Abschluss dieser Ausbildung wurde er in den Kreis der Bamberger Kanoniker aufgenommen. Damit waren alle Voraussetzungen für die Besetzung einer Pfarrstelle vorhanden. Als 1258 der neu gewählte Bischof Bambergs Berthold von Leiningen eine Gesandtschaft zum Papst schickte, um die apostolische Bestätigung seiner Wahl einzuholen, war Leupold von Grindelah unter den Gesandten. Der Papst wollte diese Bestätigung aber nicht erteilen. Die Gründe dafür sind unbekannt und man wird wohl nicht ausschließen können, dass die politische Lage Schuld an dem Dilemma war. Ein Teil Nr. 54 – 2020/21

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