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Sechste Periode (1692—1693).

da man vor ohngefähr 30 Jahren Brunnenrohre in der Schwabacher Straße und auf dem Kohlenmarkt fand, die ihre Richtung dahin hatten. Das Gebäude wurde, soviel wenigstens bekannt, vom markgräflichen Hofe nicht benützt, sondern bald wieder aus unbekannten Gründen veräußert, und zwar wurde, nachdem einzelne Theile davon an mehrere Personen abgetreten waren, der übrige schönere Theil von dem hiesigen Wirthe und Weinhändler Kern erkauft. Letzterer richtete daselbst eine Gast­ wirthschaft und Weinschenke ein und ließ eine Heuwage anbauen. Gleichzeitig erkaufte Kern einige öde Plätze, die von dem nun sogenannten Brandenburgischen Hause südöstlich lagen. Später kam dieser Gasthof an die Emmerling'sche Familie, die darin auch eine Waizenbierbrauerei anlegte und zuletzt an Gastwirth Mößner."°) 1693 Im Jahre 1693 ließ ein Jsraelite am Ecke der oberen Fischergaffe ein Wohnhaus neu aufführen.— Am 17. Juni 1693 wurde ein für den Handel mit der Judenschaft wichtiges Mandat vom Rathe in Nürnberg erlassen. Sofern die Juden Unumgängliches im Gebiet zu schaffen hätten, sollten sie dies bei der Amtsherrschaft auf dem Land oder bei dem äußersten Wachtposten näher anzeigen, woselbst ihnen ein Musketier zur Begleitung auf die Wache zugetheilt wird. Nach Abmachung angezeigter Geschäfte mußten sie das Gebiet wieder verlaffen.

Somit war, wenn auch unter ziemlichen Beschränkungen, der erste Schritt zur Wiederduldung der Juden in Nürnberg gethan und, gezwungen durch den Fortschritt der Zeit, die städtischen Schranken den lange Verbannten und ihrem Handel wieder ge­ öffnet. '") In gleichem Jahre beschäftigte ein origineller Proceß die Bürgerschaft in Fürth. Die Nachtwächter hatten bis dahin gerufen: „Ihr lieben Christen, seid munter und wacht, der Tag vertreibt die finstre Nacht und lobt Gott den Herrn." Da­ gegen protestirten die Juden; sie gaben an, daß sie den gleichen Beitrag für die Aufstellung der Nachtwächter leisten wie die Christen und verlangten, daß „der Schrei" sachgemäß abgeschafft werde. Es kam zum Proceß; der Entscheid des Domprobstes Philipp von Guttenberg vom 10. Juli lautete dahin, daß dieser Schrei nicht mehr stattfinden dürfet") — Damals zeigte sich zuerst das Kleeblatt als Wappen der Gemeinde, und zwar auf einem Stempel, der dabei die Buchstaben ll. (Hofmark