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Siebente Periode (1772—1774).

es in der Nacht starb. Die Leute wurden gebunden nach Cadolzburg abgeführt und dort eingekerkert. °") Zu Ende des Jahres ließ die Theuerung nach. Den 7pfündigen Laib bekam man nun um 20 Kreuzer; es hörten alle Sperren auf. Hier und in anderen Gegenden waren reiche Ernten. 1773 Im Jahre 1773 predigte wieder der berühmte Missionär Schulz und dessen Gefährte Wollersdorf in Fürth."«) — Am 5. März wurden zwei hiesige Einwohner in einer Sandgrube am Farrnbacher Wege verschüttet. Die Frau wurde todt heraus­ gegraben; der Mann starb erst am neunten Tage unter vielen Leiden. — Das Wohnhaus des Manufacturhändlers Seifert in der Nürnberger Straße (später dem Gürtlermeister Schreiber gehörig, neben Zapf jetzt Hausnummer 56 der Königstr.) brannte am 22. April früh 3 Uhr ganz ab. Ein Mann Namens Bölian rettete sich durch einen Sprung aus dem zweiten Stock. Aus der Brandkasse erhielt Seifert 3500 fl."°) — Zur Kirchweih­ zeit kam es wieder zu einem Handgemenge zwischen markgräf­ lichen und Bamberger Soldaten. Der Oberamtsarzt Dr. Panzer mußte die Verwundeten beschauen. Der domprobsteiliche Amt­ mann und Amtsknecht wurden deshalb von den Markgräflichen verhaftet."°) Die Vexationen und Bedrängungen der Juden von Seite der Reichsstadt waren um diese Zeit sehr bedeutend. Hatte ein Jude daselbst ein Geschäft, so fand er nur bei den Spittler- und Thiergärtnerthor Einlaß, wogegen er 45 Kr. an den Stadtpfänder, dann 15 Kr. für die Begleitung, die ihn nie verließ, bezahlen mußte. An Sonn- und Festtagen, sowie in der Charwoche blieb Nürnberg den Juden unbedingt ver­ schlossen; auf dem öffentlichen Markte, welcher täglich abgehalten wurde, durfte er nie sichtbar werden, in keinem Hause eines Christen ein Gewölbe oder Comptoir zu Geschäften benützen, viel weniger eine Niederlage halten unter Vermeidung der Confiskation seiner Waare, er durfte nie in Nürnberg übernachten ; jeder Wechsel, welcher ausgestellt werden sollte, mußte, wenn er gültig sein sollte, von einem Rechtskundigen unter Zuziehung eines Sensales gefertigt werden und auf bestimmte bancomäßige Geldsorten lauten, wie überhaupt sämmtliche von Nürnberg ausgegebene wechselrechtliche Bestimmungen überall lästige Be­ schränkungen für die Juden enthielten."?) 1774 Am 31. Januar 1774 kamen die Nürnberger Schutz­

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