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Achrc Periode (1797).

dem Domprobst jede Jurisdiktion entzogen und eine kombinirte Kammer- und Justizcommission niedergesetzt, die unterdessen die Gerichtsbarkeit, Polizei und Gemeinherrschaft verwalten sollte. Da aber Domprobst Philipp von Schauenberg dieser Huldigung absichtlich auswich, ebenfalls in der Hoffnung auf den Rastatter Kongreß und auch bei dem zweiten von ihm verlangten Termin am 14. Mai nicht erschien, so erklärte Preußen Fürth mit allen Unterthanen und Lehensleuten, Rechten und Gerechtsamen als seiner Landeshoheit Unterthan. — Dienstag den 4. April d. I. erschien zum ersten Male eine Art Wochenblatt, der Fürther Anzeiger, herausgegeben von Bischof. Das kgl. preuß. Geleitsamt machte darin bekannt, daß gemäß einer Weisung des kgl. Landesministeriums der Anbau des gemeinnützigen Akazien­ baumes auf alle mögliche Weise zu unterstützen und durch Prä­ mien zu ermuntern sei. „Wer dahero den bereits dahier ge­ schehenen Anpflanzungen dieser jungen Akazienbäume einen Schaden zufügt, hat körperliche Züchtigung zu gewärtigen". Ferner machte das Geleitsamt am 15. April bekannt, daß nach allerhöchstem Befehl die bisherige polizeiwidrige Beerdigung innerhalb hiesigen Ortes gänzlich abzuschaffen sei."») — Der Commissionsrath Lips gab sich alle mögliche Mühe, den Kirchhof bei St. Michael zu schließen und den an der Nürnberger Straße schon in den vorhergehenden Jahren erworbenen und am 18. August 1797 abgesteckten Platz als neuen Leichenacker zu eröffnen. Allein seine Bemühungen scheiterten an dem all­ gemeinen Widerstande der Einwohner, so daß obige Verfügung noch unausführbar war. Die Gegengründe, die angeführt wurden, waren folgende. Vor Allem war der allgemeine Wunsch, aus Pietät hervorgegangen, die Familienbegräbnisse zu erhalten. Dann wurde angegeben, daß sich 15 Gasthäuser und sonstige Wohnungen von Nahrungsgewerben in der Nähe des Michaeliskirchhofes befänden, welche wegen des üblichen Leichen­ trunks u. s. w. Schaden leiden würden. Endlich war die Geist­ lichkeit, welche den weiten Weg zum neuen Kirchhof zurücklegen und bei üblem Wetter ohne Schutz die Grabrede halten sollte, dagegen eingenommen. Der Todtengräber, der bisher nur durch Zusammenlegung alter Gräber und durch Ausgrabung halb verwester Leichen gegen besondere Belohnung neue Fami­ liengräber anlegen konnte, arbeitete ebenfalls nach Kräften gegen