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Elfte Periode (1885).

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stelle ernannten Pfarrers Volkert (seither in Großgründlach) hat am 7. Juni Vormittags in feierlicher Weise in der Mi­ chaelskirche unter überaus zahlreicher Theilnahme der Kirchen­

gemeinde und der Deputationen der gemeindlichen Kollegien stattgefunden. — In der Sitzung des Stadtmagistrates vom 11. Juni wurde eine Entschließung des Kultusministeriums be­ kannt gegeben, wonach das Protest. Dekanat Zirndorf bis auf Weiteres in Fürth verwaltet und die Verwesung dem zweiten Pfarrer Böhner dahier übertragen wird. — Am 11. Juni wurde auf Anregung des Rechtsanwaltes vr. Schmidt ein Verein für Arbeiterkolonien als Zweigverein des gleichnamigen Ver­ eines in Bayern (Schweinfurt) gegründet, auf Basis der Sta­ tuten des Hauptvereines; der Jahresbeitrag ist auf 2 Mark festgesetzt worden. — Am 13. Juni wurde die Baumwollen-

waarenfabrik von Jean Spiegel und H. Ruckdäschel angemeldet (obere Karolinenstr. Nr. 24). Am 15. Juni fand in Nürnberg die feierliche Eröffnung der internationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legierungen statt. — In der Magistratssitzung vom 18. Juni

ist eine Eingabe des Direktoriums der Ludwigseisenbahngesellschast eingelaufen des Inhalts, daß man sich, mit Rücksicht auf den vielseitig geäußerten Wunsch, entschlossen habe, das bekannte Projekt der Erbauung eines neuen Stationshauses nochmals dem Magistrate in Vorlage zu bringen und um Genehmigung desselben zu ersuchen. Nach stundenlanger Debatte, die nichts Neues bot, kam es zur Abstimmung und wurde mit 7 gegen 5 beschlossen: 1) Unter Genehmigung des Bauplanes werden vom Trottoir der Weinstraße abgetreten 50 Centim. für die Flügel­ bauten und noch 42 Centim. für den Mittelbau (also im Ganzen 92 Centim.), sodaß der Mittelbau in die Flucht des Pückler'schen Hauses zu stehen kommt; Treppenstufen dürfen vorgelegt werden dem Mittelbau 1, dem Flügelbau auf der westlichen Seite 1 und dem Flügelbau auf der östlichen Seite 2; 2) der Uebergang an der Kirchenstraße ist von 2 auf 3 V, M. zu erweitern; 3) die Polizei- und Kontrollstation mit Wohnung muß gegen das bisherige Miethgeld aus vorläufig 20 Jahre in unkündbarer Weise gelassen werden; 4) die Treppenstufen dürfen die Breite von 30 Centim. nicht überschreiten. — Unsere beliebte Schieß­ hauskirchweih erfreute sich in diesem Jahre am 28. Juni eines