Urkunden.
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Wenn Wir aber betrachten, daß der Stadt Nürnberg wir nicht allein am nechsten gesessen, und mit den Nürnbergischen Unterthanen aller orten vermenget sindt, sondern auch von derselben im eilenden Nothfall des gedeihlichsten Schutzes, Hülff und Handleitung uns zu getrosten haben, als tragen wir dahin vor andern unsere aüeetiou und Zuneigungen allermeistens, halten auch in unserer einfalt dafür, weil wir von nechstgedachter Stadt Waldt und Hölzern, unsere forst und Waldgerechtigkeit und waß derer anhängig ist, zu genießen haben, dieselbe auch mit undt neben der Thumprobstei die Zehendgerechtigkeit uff unserm gütern wohlhergebracht, dazu auch wie alle in solche kirchen, so von der Statt Nürnberg auß bestellt werden, gepfarrt sein, Daß solchen nach diese Dorfschaften niemandt als mehrgedachter Stadt Nürnberg bester anstehen, derselben auch vor anderm, doch ohne maaßgebung, zu untergeben sein wollten, von deren Wir Uns auch aller gebührlichen Handhab unserer freiheit, Recht und gerechtigkeit zu ver sehen haben würden. Derowegen, so langt an E. königl. Maj. Unser unterthänigstes bitten, dieselbe geruhen aus Königl. mildt und gnaden, diese unsere unvorgreifliche erinnerung gnedigst an- und uffzunehmen, auch also zn beherzigen, daß wir unser so vor langer Zeit wohlher gebrachten Udertst, Recht und gerechtigkeit auch in das künftig ge nießen mögen, und darusf die gnedigste Verfügung zu thun, daß auf den Fall wir von unserer vorigen Herrschaft zu entlegen sein würden, wir hingegen dem Edlen, Ehrendesten, Fürsichtigen und hochweisen Herrn Bürgermeister und Rath der Stadt Nürnberg unserm großg. Herrn mit pflichten an- und zugewiesen werden möchten, der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, daß derselben E. und Herrl. uns nicht we niger als ihre eigenen Unterthanen bei dem alten Herkommen zu schützen und über uns zu halten, nicht unterlassen werden. Diese uns erzeigte königl. Gnad wollen wir nicht allein mit unterthänigstem schuldigen Dank jederzeit erkennen, sondern auch für Euer Königl. Majestät be ständige und unaufhörliche glückseligst und wolfarth gegen Gott dem allmächtigen die Zeit unseres Lebens inbrünstig zu bitten, nimmer mehr vergessen. Königl. Maj. unterthänigste den Thumbprobstischen Hofmark zu Fürth und zugehörigen Dorfschaften verordnete Wolf Friederich Fornier. Michel Fischer. Adam Gerell. Conradt Reming." Ueberschrift: „Unterthänigste Bitt an die königliche Majestät in Schweden unsern gnedigsten Herren." (Abschrift im Kgl. Archiv zu Nürnberg.-