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Urkunden.

31) Wegen der reisenden Juden ist eine Garküche zu erbauen, wo sie untergebracht werden, weil namentlich Aermere nicht ungebührlich lange sich in Fürth aufhalten und verbotenen Handel treiben sollen. 32) Weil den Juden Feldbesitz verboten ist, so wird ihnen ein höherer Zinsfuß im Geschäfte gestattet, und zwar bei Capitalien über 100 fl. 80/0, unter 100 fl. vom Gulden per Woche ein Pfennig, bei Wechseln monatlich 10^; 33) bei letzteren wird nach Nürnberger Wechselrecht gesprochen. 34) Kauft der Jude entwendetes Gut, wovor sich wohl zu hüten sei, und er hat etwa hierin Berdacht, so muß er sich durch den Aus­ ruf in der Synagoge schützen. Kann er überdieß seinen Handel nicht rechtmäßig beschwören, so muß er das Gut unentgeltlich herausgeben. 35) Juden dürfen Drähte und Schlagbäume oberhalb ihrer Häuser auf den Straßen ziehen, und am Sabbath christliche Dienstboten zu ihren häuslichen Verrichtungen verwenden. 36) Im Pferdehandel werden außer den 4 landesgebräuchlichen Hauptmängeln, rotzig, räudig, haarschlächtig und gestohlen, auch das Kollern als Mangel erklärt. 37) Partikulare Schutzbriefe werden gegen Taxe von 3 zu 3 Jahren erneuert. 38) Bei Schuld-Contrakten haben die Eheleute den domprobsteilichcn Consens zu erholen, die Ehefrauen auf die donsüeia ^niis zu verzichten, und besonders zu manifestiren, daß ihre Güter unter der Judenschaft Niemand verhypothezirt oder versetzt sind. 39) Jeder Schutzverwandte kann von Fürth ungehindert abziehen, wenn sein Schutzgeld bezahlt und der Contrakt ein halb Jahr vorher gekündet ist. — (Aus Sax die Synagoge S. 20—24)

XXVI. Inschrift eines auf dem jüdischen Kriedhofe befindlichen Grabsteines. a) Vorderseite des Grabsteines. Hier ist begraben der am Montag den 26. Thamus 5532 (i. e. 27. Juli 1772) hier verstorbene greise Gerechte und Fromme, Ge­ meindevorsteher Herr Bendit Hamburg; sein Andenken ist zum Segen: weil er im Geschäftsbetriebe, in der Uebung der Wohlthätigkeit, im Wandel auf dem Wege der Gerechtigkeit, im Bewähren geheimer Mild­ thätigkeit, und in seinem gemeindlichen Wirken, Treue bethätigt hat.

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