Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Südteil des Amtsgerichtes, siehe [[Bäumenstraße 32 / Hallstraße 1]]; Teil des [[Ensemble Alexanderstraße/Hallplatz|Ensembles Alexanderstraße/Hallplatz]].
Südteil des Amtsgerichtes, siehe [[Bäumenstraße 32 / Hallstraße 1]]; Teil des [[Ensemble Alexanderstraße/Hallplatz|Ensembles Alexanderstraße/Hallplatz]].
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==Geschichte==
Aufgrund der langjährigen [[Dreiherrschaft]] durch die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], die [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]] und die [[Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] waren die Gerichtsverhältnisse im Marktflecken Fürth bis zum Ende des 18. Jahrhunderts mehr als verworren. Die hohe Gerichtsbarkeit, also den Blutbann und das ''peinliche Gericht'', beanspruchte der Markgraf von Ansbach, der sie durch das [[Geleitsmann|Geleitsamt]] Fürth wahrnehmen ließ. Die Fraisch, also die Blutgerichtsbarkeit, wurde jedoch auch durch das bambergische Centamt Herzogenaurach für die bambergischen Untertanen beansprucht und war zudem durch die Reichsstadt Nürnberg bestritten. Die niedere Gerichtsbarkeit, einschließlich der bürgerlichen Rechtstreitigkeiten, teilten sich das bambergische Dompropsteiamt Fürth, das markgräfliche Geleitsamt Fürth, das reichsstädtische Landalmosenamt Nürnberg sowie 7 weitere Gerichte Nürnberger Grundherren. Immer wurden die Untertanen nur vor das Gericht der eigenen Grundherrschaft gezogen. Die Judenschaft regelte ihre internen Streitigkeiten selbst.
In der preußischen Zeit von [[1792]] - [[1806]] räumten die [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg'schen]] Reformen mit diesen Zuständen gründlich auf. Die Ausübung der Gerichtshoheit wurde der ''Interimistischen Justizkommission Fürth'' übertragen. Dieser standen die alleinigen Gerichtsbefugnisse der untersten Instanz im gesamten Marktflecken Fürth und im Landbezirk des ehemaligen Dompropsteiamts Fürth zu. Der [[1. Juli]] [[1797]], zu dem Hardenberg die Verwaltung neu ordnete, darf als Geburtsstunde des heutigen Amtsgerichts Fürth gelten. [[1798]] zog die Justizkommission in den 2. Stock des eben fertiggestellten [[Geleitshaus|Geleitshauses]] in der [[Königstraße]] 42.
Im Jahre [[1804]] nahm die Justizkommission Fürth im Zuge der allgemeinen Angleichung die Amtsbezeichnung ''Kgl. preußisches Stadtgericht Fürth'' an, obwohl Fürth damals noch nicht zur Stadt erhoben war.
Als das preußische Fürstentum Ansbach [[1806]] an Bayern fiel, wurde [[1808]] das Stadtgericht Fürth als Untergericht bestätigt, seine Zuständigkeiten jedoch auf die Bereiche des reinen Stadtbezirks begrenzt. Dies bedeutete
* erste Instanz in Zivilrechtssachen
* untersuchende Behörde in ''peinlichen'' Prozessen.
Im Jahr [[1818]], dem Jahr der [[Stadtrecht|Erhebung]] Fürths zur Stadt 1. Klasse, erfolgte die Umbenennung in ''Kreis- und Stadtgericht Fürth''. Jedoch blieb die Zuständigkeit, im Gegensatz zu anderen Städten 1. Klasse, ausdrücklich auf den Stadtbezirk beschränkt, so dass in den nächsten Jahrzehnten die Bedeutung des Fürther Gerichts gering blieb. Mehrmals wurde sogar die Auflösung des Gerichts befürchtet. Erst [[1855]] war diese Gefahr durch die Gleichstellung der Kreis- und Stadtgerichte 1. und 2. Klasse beseitigt. Am [[1. Oktober]] [[1857]] erfolgte die Umwandlung des bisherigen Kreis- und Stadtgerichts in das ''Bezirksgericht Fürth''. Ihm eingegliedert war jetzt neu ein Einzelrichteramt und es wurden auch neue Zuständigkeiten übertragen. Bedingt durch eine Reform der bayerischen Gerichtsorganisationen nahmen in Fürth am [[1. Juli]] [[1862]] zwei neue Gerichtsbehörden der untersten Instanz ihre Tätigkeit auf:
* das Stadtgericht Fürth, zuständig für den Stadtbereich
* das Landgericht Fürth, neu entstanden und zuständig für 18 Gemeindebezirke, die die Gerichtssprengel der alten Landgerichte [[Cadolzburg]], [[Erlangen]] und [[Nürnberg]] abgeben mussten.
Da der bayerische Landtag eine Vereinigung der Stadt- und Langerichte mit gleichem Gerichtssitz als wünschenswert erachtet hatte, wurde auch in Fürth am [[1. Oktober]] [[1876]] das ''Stadt- und Landgericht Fürth'' gebildet. Durch die Eingliederung ins deutsche Kaiserreich und die [[1877]] neu geschaffene Reichs-Gerichtsverfassung erfolgte schließlich [[1879]] die Umbenennung des Stadt- und Landgerichts in ''Amtsgericht Fürth''. Das Bezirksgericht, als dessen 2. Instanz, erhielt die Bezeichnung ''Landgericht''. Der Gerichtssprengel des Amtsgerichts blieb unverändert. Neu war jedoch die Einrichtung eines Schöffengerichts. Im Laufe der Jahre und bedingt durch die rasch ansteigende Zahl der Rechtsfälle wuchs die Zahl der Planstellen immer mehr an. Die Raumverhältnisse im [[Geleitshaus|Gerichtsgebäude]] wurden immer unzulänglicher.
Ein Vorschlag des Landbauamts Nürnberg von [[1876]], den ganzen Komplex zu verkaufen und einen Neubau eines Gerichtsgebäudes an anderer Stelle zu errichten, wurde vom Staatsministerium der Justiz noch verworfen. Weitere dringende Eingaben an die höchsten Regierungsstellen in München führten jedoch dazu, dass am [[2. Juni]] [[1892]] in Fürth eine Kommission zusammentreten konnte, um das ''Bauprogramm für den Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes zu Fürth''<ref>Rudolf Memmert: ''Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit''. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S.46</ref> zu entwerfen. Dabei wurde der damaligen Bedeutung von Fürth Rechnung getragen und der Bau mit Großzügigkeit und Weitsicht geplant.
Trotzdem kam es wieder zu Verzögerungen, diesmal vor allem wegen fehlender Geldmittel. Zudem wurde beschlossen, auf dem gewählten Bauplatz am [[Hallplatz]] zugleich auch das Kgl. Rentamt (Finanzamt) anzusiedeln, das bis dahin im ehemaligen dompropsteilichen Amtshaus am [[Marktplatz|Grünen Markt]] untergebracht war und ebenfalls erweitert werden musste. Am [[3. Mai]] [[1898]] wurde mit dem Abbruch des alten Hauptzollamtes am Hallplatz begonnen, am [[4. Juni]] [[1898]] erfolgte der erste Spatenstich. Durch ungünstige Witterung behindert nahmen die Bauarbeiten zwei Jahre in Anspruch. Die offizielle Übergabe des Amtsgerichts- und des Rentamtsgebäudes erfolgte am [[30. Mai]] [[1900]].
Als das Amtsgericht im Jahr [[1900]] sein neues Gebäude bezog, waren im dort 8 Richter und 24 sonstige Beamte tätig.
Am [[1. März]] [[1931]] wurde das Amtsgericht Cadolzburg aufgelöst und sein Bezirk dem Amtsgericht Fürth zugeteilt, das dadurch den ersten größeren Zuwachs seit seiner Gründung erhielt. Am [[1. April]] [[1935]] wurde das Amtsgericht Fürth Reichsbehörde. Bis [[1945]] kamen Zug um Zug auch die Geschäfte des Amtsgerichts Markt Erlbach hinzu.
Nach dem [[2. Weltkrieg]] musste auch die Justiz in ganz Deutschland wieder von vorne anfangen. Das Amtsgericht Fürth öffnete zwar schon am [[9. Juli]] [[1945]] wieder, allerdings musste es ab dem [[1. August]] [[1945]] auch das Amtsgericht Nürnberg und Teile des [[Landgericht Nürnberg-Fürth|Landgerichts Nürnberg-Fürth]] aufnehmen, deren eigentlicher Sitz, der Nürnberger Justizpalast, beschlagnahmt worden war. Erst ab Mai [[1946]] konnten die Nürnberger Gerichte Zug um Zug zurückverlegt werden. Die letzten Abteilungen des Amtsgerichts Nürnberg verließen Fürth erst im Jahre [[1950]].
[[1953]] wurde über eine Gesamtinstandsetzung der Amtsräume nachgedacht, die Auswechslung des längst überalterten Mobiliars und ein Einbau einer Zentralheizungsanlage waren dringlich geboten. Zugleich gab es einen Vorstoß auf Erweiterung der Amtsräume. Alle Pläne wurden jedoch verworfen und so gab es erst einmal lediglich Modernisierungsmaßnahmen und Ausgliederungen einzelner Abteilungen. Mittelfristig war vorgesehen, dass das Amtsgericht den vom [[Finanzamt]] benützten Gebäudeteil übernehmen sollte, sobald ein Neubau für das Finanzamt errichtet war.
Mit Wirkung vom [[1. Januar]] [[1957]] wurde das Amtsgericht Fürth für eine Reihe von Rechtsgebieten zum Zentralgericht für die nördlich und westlich benachbarten Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Neustadt/Aisch, Scheinfeld und Windsheim bestimmt. Damit wurde die Bedeutung des Gerichtssitzes Fürth für das nordwestliche Mittelfranken besonders unterstrichen. So wurde auch die verbliebene Zweigstelle des Amtsgerichts Markt Erlbach am [[1. Juli]] [[1959]] endgültig aufgehoben und die Geschäfte wurden vom Amtsgericht Fürth wahrgenommen.
In mehreren Bauabschnitten hatte inzwischen der Umbau des alten Amtsgerichtsgebäudes begonnen und am [[28. März]] [[1961]] übernahm die Justizverwaltung auch offiziell die Räume des bisherigen Finanzamtsblocks. Im November [[1962]] waren auch dort die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen, so dass auch die ausgelagerten Abteilungen ins Amtsgerichtsgebäude zurückkehren konnten.
==Literatur==
==Literatur==
* {{BuchQuelle|Chronik der Stadt Fürth (Buch)|Seite=224}}
* Dr. Wilhelm Kraft: ''Der gerichtliche Zweikampf unter besonderer Berücksichtigung des Kampf- und Kolbengerichts in Fürth''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1940/1-2, S.1 - 28
* Dr. Wilhelm Kraft: ''Der gerichtliche Zweikampf unter besonderer Berücksichtigung des Kampf- und Kolbengerichts in Fürth''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1940/1-2, S.1 - 28
* Dr. Michael Hofmann: ''Kultur- und rechtsgeschichtliche Bilder aus dem ältesten Fürther Gerichtsbuch''. In: Fürther Heimatblätter, 1941/1, S.1 - 15
* Dr. Michael Hofmann: ''Kultur- und rechtsgeschichtliche Bilder aus dem ältesten Fürther Gerichtsbuch''. In: Fürther Heimatblätter, 1941/1, S.1 - 15
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* [[Reichskammergericht]]
* [[Reichskammergericht]]
* [[Reichshofrat]]
* [[Reichshofrat]]
==Einzelnachweise==
<references />


== Weblinks ==
== Weblinks ==

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