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Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. | Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. | ||
== | == Quellen == | ||
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/DesktopDefault.aspx/ im Netz] | |||
* Bericht aus den [[Fürther Nachrichten|FN]] vom 17.März [[2007]] | * Bericht aus den [[Fürther Nachrichten|FN]] vom 17.März [[2007]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Naturdenkmäler]] | [[Kategorie:Naturdenkmäler]] |