Reichskammergericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Reichskammergericht''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches.  
Das '''Reichskammergericht''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches.  


Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen.
Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem [[Reichshofrat]] das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen.


Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig.
Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig.
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