Reichskammergericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Reichskammergericht''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches. | Das '''Reichskammergericht''' war eines der beiden obersten Reichgerichte, im Namen und Vertretung des Kaiser und König des Heiligen Römischen Reiches, des alten Reiches. | ||
Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. | Das Reichskammergericht seit seiner Gründung im Jahr 1495 unter ''Kaiser Maximilian I.'' bis zu seiner Auflösung [[1806]] neben dem [[Reichshofrat]] das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches. Es hatte die Aufgabe, ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden, Gewalt und Krieg zu setzen. | ||
Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig. | Nach seiner Gründung am ''31. Oktober 1495'' hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main. Nach Zwischenstationen in Worms, Augsburg, [[Nürnberg]], Regensburg, Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansässig. |