Metallspende: Unterschied zwischen den Versionen

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Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.
Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.


 
[[Datei:Stellungnahme OB Mai 1940.pdf|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940]]
[[Datei:AGr.3 37 00025.jpg|thumb|left|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 1]]
[[Datei:AGr.3 37 00026.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 2]]
[[Datei:AGr.3 37 00027.jpg|thumb|left|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 3]]
[[Datei:AGr.3 37 00028.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 4]]
 
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>


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