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==Lohbauersche Land-Chronik== | ==Lohbauersche Land-Chronik== | ||
:''Im Dezember hatten wir große Truppendurchmärsche von Österreichern und Franzosen. Bei [[Vach]] war ein hitziges Gefecht. Das Rindfleisch kostete in diesem Jahre per Pfd. 10 Kreuzer, Schweinefleisch 14 Kreuzer, vier Maß Weißbier 2 Kreuzer, braunes 3 Kreuzer, Lagerbier 3-4 Kreuzer, ein Klafter weiches Holz 7 1/2 fl., eichenes 10 fl. Damals wurde das Rauchen auf offener Straße verboten.''<ref>[[Land-Chronik (Buch)|Land-Chronik]], Fürth 1892, S. 351</ref> | :''Im Dezember hatten wir große Truppendurchmärsche von Österreichern und Franzosen. Bei [[Vach]] war ein hitziges Gefecht. Das Rindfleisch kostete in diesem Jahre per Pfd. 10 Kreuzer, Schweinefleisch 14 Kreuzer, vier Maß Weißbier 2 Kreuzer, braunes 3 Kreuzer, Lagerbier 3-4 Kreuzer, ein Klafter weiches Holz 7 1/2 fl., eichenes 10 fl. Damals wurde das Rauchen auf offener Straße verboten.''<ref>[[Land-Chronik (Buch)|Land-Chronik]], Fürth 1892, S. 351</ref> | ||
==Zeitgenössische Ortsbeschreibung== | |||
:''Fürth, ein der Bambergischen Domprobstey zustehendes Amt, von einem Umfange von ungefähr 6 [?] Stunden, zwischen dem Nürnbergischen und Ansbachischen. Die Erzeugnisse des Bodens reichen nicht für das einheimische Bedürfniß zu. Der einzige Artikel, an welchem Ueberfluß ist, ist der Toback, der sehr häufig gebauet wird. [...]. | |||
:''Fürth - großer offener Marktflecken in einer ungemein schönen Gegend zwischen der Rednitz und Pegnitz, welche sich unterhalb des Marktfleckens vereinigen. 5/4 Stunden von Nürnberg, 3 Stunden von Erlangen und 4 Stunden von Schwabach, ist der wohlhabendste Ort im Fürstenthume, und hat 513 Unterthanenhäuser, wovon 89 Ansbach, 323 der Domprobstey Bamberg, 86 Nürnberg und 15 andern Gerichten gehörten, und gegen 18,ooo Einwohner mit Einbegriff von 800 Judenfamilien. Da nun die große Anzahl der Einwohner in keinem Verhältnisse mit der Häuserzahl steht, so wohnen gewöhnlich 5, 6, 12 bis 15 Familien in einem Hause und im sogenannten langen Hause sogar 36 Haushaltungen. Die Gassen sind größtentheils regelmäßig und mit ansehnlichen Gebäuden versehen. An öffentlichen Gebäuden giebts hier 5 weltliche, 9 geistliche, 7 gemeindliche und 8 Judengebäude, worunter sich überhaupt auszeichnet die 1550 erbauete geräumige Michaeliskirche, nebst einer nahe daran stehenden Kapelle; das Brandenburgische Gleitshaus nebst der Caserne, wo der jedesmalige Gleitsbeamte und das Militaircommando wohnen; das Bambergische Domprobsteyamthaus, das seit 70 Jahren vorhandene Armen- Schul- und Waisenhaus, und drey Judenschulen, mit welchen zugleich eine jüdische Universität verbunden ist. In die evangelisch lutherische Michaeliskirche sind noch 16 Dorfschaften eingepfarrt, und der Pfarrer hat jährlich gegen 5ooo fl. die Kapläne aber jeder 1000 bis 1200 fl. Einkünfte. Die Katholiken haben hier ein Oratorium, worinnen sie zum Privatgebrauche des Domprobsteyverwalters und Amtmanns Messe lesen lassen, sonst aber alle Gewissensfreyheit wie die andern Religionsverwandten mit Einbegriff der Juden genießen. Die sehr zahlreiche Judenschaft genießt vermöge einer Verordnung des Domprobsts von Bamberg von 1719 viele Freyheiten, worunter unter anderm gehört: daß die Juden nach Verhältniß ihrer Güte das Gemeinderecht erlangen, kaufen und verkaufen, Geld auf Zinsen leihen können; daß sie ferner die unter ihren Glaubensgenossen entstandenen Streitigkeiten durch ihre Rabbiner, jüdische Juristen oder Vorsteher, selbst entscheiden, und vermittelst des grosen und kleinen Banns, durch Schulbüßen und Beyträge zu Almosen, abstrafen dürfen, und worinnen ihnen im Falle eines Ungehorsams die christlichen Beamten selbst Beystand leisten sollen; daß [...] endlich jeder fremde Jude, der sich in Fürth niederlassen will, zum wenigsten 5000 Gulden im Vermögen haben muß, und bey seinem Eintrite in den Schutz so viel an die Judenschaft bezahlt, als er von seinem Vermögen seit 10 Jahren hier zu bezahlen gehabt hätte, es sey dann, daß er die Tochter eines Juden in Fürth heurathete. Die Annahme der Schutzjuden ist ebenfalls der Judenschaft überlassen; doch müssen alle 3 Jahre die Specialschutzbriefe bey der Domprobstey gegen Entrichtung der Kanzleygebühren mit Beziehung auf den Generalschutzbrief erneuert werden. Den hiesigen Juden ist ferner verstattet, alle Handgewerbe und Handelschaft mit Kramwaaren, Mehlwerk, Essen, Speise und Getränke zu treiben, Brandtwein zu brennen, ihre eigenen Musikanten, Schneider und Barbierer zu halten, welche letztere jedoch keine Beinbrüche heilen dürfen, sie können ihr eigenes Fleisch einschlachten und Brod backen, weswegen sie auch besondere Koscherofen besitzen, d. h. solche, worinnen für Christen kein mürbes Brod und kein Fleisch zugerichtet werden darf; endlich ist ihnen auch erlaubt, zwey Deputirte zur Gemeine zu schicken, damit sie sicher sind, daß ihr Geld zum Besten der Gemeine angewendet wird. Hingegen müssen sie bey Heeresdurchzügen Quartiere hergeben, und Geld für Wachten bezahlen: dürfen aber auch, wenn sie ihr Schutzgeld bezahlt haben, frey und ungehindert von hier wegziehen. Das 1jährliche Schutzgeld der Juden bey der Domprobstey besteht in 10 fl. 30 kr. [...]. Ueberdies theilt sich die Gemeine noch in einen geistlichen und weltlichen Staab. Dem geistlichen Staabe steht der Oberrabbin fast ganz allein vor, hat aber auch in weltlichen Sachen viel zu sagen und ist der Präsident vom schwarzen Tribunal, welches aus 5 Rabbinen oder Hochgelehrten besteht, und seinen Nahmen daher erhalten hat, weil die Rabbiner schwarz zu gehen pflegen. Sie sind zugleich Doctores und Professores der Theologie und Juris, und entscheiden in den meisten Fällen in erster Instanz. Um aber in der Person des Oberrabjners einen ganz unparteyischen Richter zu finden, wird derselbe aus den entferntesten Gegenden verschrieben und darf keine Verwandtschaft in Fürth haben.<ref>Bundschuh: ''Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Fränkischen Kreis liegenden Städte...'', 2. Band, Verlag Stettinische Buchhandlung, Ulm 1800, S. 234 ff</ref> | |||
== Sonstiges == | == Sonstiges == |