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== Definition == | == Definition == | ||
Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v.a. in der Frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen (Lehenrecht, Grundherrschaft, Gerichtsrechte). | Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v. a. in der Frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen (Lehenrecht, Grundherrschaft, Gerichtsrechte). | ||
Nicht zutreffend ist die Bezeichnung "Kondominium", da es sich hierbei um ein gemeinschaftliche ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Von "gemeinschaftlich" kann in Fürth jedoch keine Rede sein. V.a. adelige Herrschaften wurden als Kondominium regiert. | Nicht zutreffend ist die Bezeichnung "Kondominium", da es sich hierbei um ein gemeinschaftliche ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Von "gemeinschaftlich" kann in Fürth jedoch keine Rede sein. V. a. adelige Herrschaften wurden als Kondominium regiert. | ||
== Die drei Fürther Herren == | == Die drei Fürther Herren == | ||
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Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. | Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt. | ||
Diese drei Herren waren immer Herren ''in'' Fürth, und jeder einzelne versuchte nun für sich, zum Herren ''von'' Fürth zu werden. [[1792]] dankt der letzte Markgraf von Ansbach-Bayreuth, [[Christian Friedrich Carl Alexander|Carl Alexander]], nach 34 Jahren Amtszeit ab und heiratet eine Bürgerliche in England (Eliza Craven). Zuvor hatte er mit seinem Onkel, König Friedrich dem Großen, einen Vertrag geschlossen, dass seine Güter gegen eine Leibrente an Preußen übergehen. Demzufolge wird sein Nachfolger König von Preußen Friedrich Wilhelm II., so dass am [[5. Januar]] [[1792]] die Dreiherrschaft in Fürth formal endet. Faktisch folgen einige zum Teil Auseinandersetzungen mit den beiden anderen "Herren". Der fränkische Statthalter Preußens, Minister [[Karl August von Hardenberg]], ist nicht gewillt, die Ansprüche Bambergs und Nürnbergs zu tolerieren bzw. lehnt die komplizierte Rechts- und Herrschaftslage ab, so dass er den alleinigen Anspruch für Preußen stellt. Erst [[1795]], nach dem Sonderfrieden von Basel, konnte Hardenberg allerdings seine Forderung in die Praxis umsetzten, so dass [[1796]] das Alleinige Preußische Landrecht | Diese drei Herren waren immer Herren ''in'' Fürth, und jeder einzelne versuchte nun für sich, zum Herren ''von'' Fürth zu werden. [[1792]] dankt der letzte Markgraf von Ansbach-Bayreuth, [[Christian Friedrich Carl Alexander|Carl Alexander]], nach 34 Jahren Amtszeit ab und heiratet eine Bürgerliche in England (Eliza Craven). Zuvor hatte er mit seinem Onkel, König Friedrich dem Großen, einen Vertrag geschlossen, dass seine Güter gegen eine Leibrente an Preußen übergehen. Demzufolge wird sein Nachfolger König von Preußen Friedrich Wilhelm II., so dass am [[5. Januar]] [[1792]] die Dreiherrschaft in Fürth formal endet. Faktisch folgen einige zum Teil Auseinandersetzungen mit den beiden anderen "Herren". Der fränkische Statthalter Preußens, Minister [[Karl August von Hardenberg]], ist nicht gewillt, die Ansprüche Bambergs und Nürnbergs zu tolerieren bzw. lehnt die komplizierte Rechts- und Herrschaftslage ab, so dass er den alleinigen Anspruch für Preußen stellt. Erst [[1795]], nach dem Sonderfrieden von Basel, konnte Hardenberg allerdings seine Forderung in die Praxis umsetzten, so dass [[1796]] das Alleinige Preußische Landrecht eingeführt wurde. Bereits [[1798]] konnte die preußische Verwaltung ihre Tätigkeit voll aufnehmen. Die Übernahme durch Preußen stieß bei der Fürther Bevölkerung auf wenig Gegenliebe, da dadurch die "Fürther Freiheiten" in vielen Bereichen ein Ende hatten. Am [[20. Mai]] [[1805]] ging die Ära nach nur 14 Jahren zu Ende. Durch einen Dreieckstausch im Vertrag von Schönbrunn ging das Herzogtum Hannover an Preußen, dafür wurde das ehem. Markgraftum Ansbach an das Königreich Bayern abgetreten. Ab dem 1. Januar 1806 gehörte nun Fürth dem Königreich Bayern an. | ||
== Auswirkungen == | == Auswirkungen == | ||
* Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434 | * Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J. S. Ersch, J. G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434 - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | ||
* Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen. | * Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen. | ||
* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. | * Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. 24 f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref> | ||
== Amtssitze der drei Herrschaften == | == Amtssitze der drei Herrschaften == | ||
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Die "Amtssitze" der drei Herren in Fürth waren: | Die "Amtssitze" der drei Herren in Fürth waren: | ||
* [[Bambergisches Amtshaus]] | * [[Bambergisches Amtshaus]] am Grünen Markt | ||
* [[Geleitshaus]] | * [[Geleitshaus]] als Vertretung des Markgrafen am unteren Grünen Markt | ||
* [[Kirche St.Michael|Pfarrhof von St. Michael]] war nur indirekt die Vertretung der [[Nürnberg|Stadt Nürnberg]], da Nürnberg seine Herrschaft am Ort vom Landalmosenamt in Nürnberg aus verwaltete | * [[Kirche St.Michael|Pfarrhof von St. Michael]] (war nur indirekt die Vertretung der [[Nürnberg|Stadt Nürnberg]], da Nürnberg seine Herrschaft am Ort vom Landalmosenamt in Nürnberg aus verwaltete) | ||
<br clear="all" /> | <br clear="all" /> | ||
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* Vorsteher (Vorsteher-Gemeine als Vorbereiter der Gemeindeversammlung; ab dem Jahre 1700) | * Vorsteher (Vorsteher-Gemeine als Vorbereiter der Gemeindeversammlung; ab dem Jahre 1700) | ||
* Gerichtsschöffen | * Gerichtsschöffen | ||
* Schutzführer (kümmerten sich um die wichtigen Dokumente in denen die Rechte von Fürth und den 13 zu Fürth gehörnden Orten geregelten waren) | * Schutzführer (kümmerten sich um die wichtigen Dokumente in denen die Rechte von Fürth und den 13 zu Fürth gehörnden Orten geregelten waren) | ||
* Steuerhauptleute | * Steuerhauptleute | ||
Die innere Organisation war relativ demokratisch | Die innere Organisation war relativ demokratisch; die Bewohner, die Gemeinderecht hatten, waren gleichberechtigt im geringen Rahmen der Gemeinde selbst. | ||
Im Amtshaus trafen sich am 2. Weihnachtsfeiertag die Fürther Bürger, die "ganze Gemein", um ihre Bürgermeister zu wählen: ab 1719 drei aus bambergischem, zwei aus markgräflichem und drei aus nürnbergischem Gebiet. | Im Amtshaus trafen sich am 2. Weihnachtsfeiertag die Fürther Bürger, die "ganze Gemein", um ihre Bürgermeister zu wählen: ab 1719 drei aus bambergischem, zwei aus markgräflichem und drei aus nürnbergischem Gebiet. | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
* Heinz Käferlein: ''Die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinde Fürth im Jahre 1743''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1965/2-3, S.32 - 48 | * Heinz Käferlein: ''Die Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinde Fürth im Jahre 1743''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1965/2 - 3, S. 32 - 48 | ||
* Wüst, Wolfgang: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S.17 - 36 | * Wüst, Wolfgang: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2, 3, 4/2007, S. 17 - 36 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* Anton Wilhelm Ertl: ''"Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht..."'', Band 1, Nördlingen und Frankfurt, 1737 - [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11221610_00005.html online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] | * Anton Wilhelm Ertl: ''"Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht..."'', Band 1, Nördlingen und Frankfurt, 1737 - [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11221610_00005.html online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] | ||
* "In Facto & Jure bestens gegründete Gegen-Information, Auf Das von dem Hoch-Stifft Bamberg Und Dessen Dom-Probstey Gegen das Hoch-Fürstl. Hauß Brandenburg sub Rubro Pro Informatione distribuirte Impressum, Die von jenem sich anmaßende Reichs-Gesetz- widrige Besetzung Der Gerichtschreiberey-Stelle zu Fürth betreffend", 1749 - als Digitalisat der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen [http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN68491235X im Internet] | * "In Facto & Jure bestens gegründete Gegen-Information, Auf Das von dem Hoch-Stifft Bamberg Und Dessen Dom-Probstey Gegen das Hoch-Fürstl. Hauß Brandenburg sub Rubro Pro Informatione distribuirte Impressum, Die von jenem sich anmaßende Reichs-Gesetz-widrige Besetzung Der Gerichtschreiberey-Stelle zu Fürth betreffend", 1749 - als Digitalisat der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen [http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN68491235X im Internet] | ||
* "Sendschreiben An Tit. Herrn Kirchen-Rath S** nach N** : Uber die Frage: Ob der in dem ohnweit Nürnberg liegenden pur Evangelischen Ort Fürth in Diensten stehende Dohm-Probstey Bambergische Amtmann contra annum normalem, statt der deuotionis domesticae ein priuatum Religionis Catholicae exercitium einzuführen befugt etc. etc. etc.", 1752 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11076695-9 im Internet] | * "Sendschreiben An Tit. Herrn Kirchen-Rath S** nach N** : Uber die Frage: Ob der in dem ohnweit Nürnberg liegenden pur Evangelischen Ort Fürth in Diensten stehende Dohm-Probstey Bambergische Amtmann contra annum normalem, statt der deuotionis domesticae ein priuatum Religionis Catholicae exercitium einzuführen befugt etc. etc. etc.", 1752 - als Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11076695-9 im Internet] | ||
* "Geschichts- und Rechts-verläßiger Unterricht, Auch Wahrhafte mit ächten Urkunden durchaus bewährte Prüfung Der Bey dem Publico ohnlängst erschienenen Speciei facti, Jn Betreff Der Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachisch-angeblicher Restitution des Statûs Anni Normativi zu Fürth", 1753 - [http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bpage%5D=5&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fdigitale.bibliothek.uni-halle.de%2Foai%2F%3Fverb%3DGetRecord%26metadataPrefix%3Dmets%26identifier%3D5861112&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=6a23cd31d904148a43a7e2b619bd002e online-Digitalisat] | * "Geschichts- und Rechts-verläßiger Unterricht, Auch Wahrhafte mit ächten Urkunden durchaus bewährte Prüfung Der Bey dem Publico ohnlängst erschienenen Speciei facti, Jn Betreff Der Hochfürstl. Brandenburg-Onolzbachisch-angeblicher Restitution des Statûs Anni Normativi zu Fürth", 1753 - [http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bpage%5D=5&tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fdigitale.bibliothek.uni-halle.de%2Foai%2F%3Fverb%3DGetRecord%26metadataPrefix%3Dmets%26identifier%3D5861112&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=6a23cd31d904148a43a7e2b619bd002e online-Digitalisat] |