Gesundheitsschädliche Brunnen in Burgfarrnbach: Unterschied zwischen den Versionen

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# Längstens binnen 8 Tagen ist eine Desinfektion des gesamten Zimmers der Lämmermann’schen Familie nach den bezirksärztlichen Maßregeln von der Gütlersfrau, ggf. unter Leitung des praktischen Arztes Dr. Bauer in Burgfarrnbach, ausführen zu lassen, der Vollzug genau zu überwachen und binnen 10 Tagen Bericht zu erstatten.  
# Längstens binnen 8 Tagen ist eine Desinfektion des gesamten Zimmers der Lämmermann’schen Familie nach den bezirksärztlichen Maßregeln von der Gütlersfrau, ggf. unter Leitung des praktischen Arztes Dr. Bauer in Burgfarrnbach, ausführen zu lassen, der Vollzug genau zu überwachen und binnen 10 Tagen Bericht zu erstatten.  
Schließlich meldete der Bürgermeister, die Desinfektion des Zimmers sei genau in der vorgeschriebenen Weise bis zum 30. Januar zur Vollendung gelangt.
Schließlich meldete der Bürgermeister, die Desinfektion des Zimmers sei genau in der vorgeschriebenen Weise bis zum 30. Januar zur Vollendung gelangt.
== Neue oder Weber’sche Ziegelei und Wolf’sche Wirtschaft==
Bei seinem Ortstermin vom 13. Januar 1880 begab sich Dr. Fronmüller in die neue Ziegelei am Weg nach Veitsbronn, wo nach Angabe des Burgfarrnbacher Arztes Dr. Bauer der Ziegler Jakob Ammon und ein Knecht an Typhus gestorben waren. Er ließ sich von der Witwe Ammon und einer weiteren Hausbewohnerin den benutzten Brunnen zeigen, der aber weit vom Abort gelegen war. Bei der Untersuchung des Wassers wurde bemerkt, dass es in Geruch und Geschmack auffällig karbolsäureartig (phenolhaltig) war. Wie sich schließlich herausstellte, mündete eine Zuleitung in den Brunnen, die den Steinkohlenlagerplatz der Ziegelei entwässerte. Dass aus Steinkohlen gezogene Bestandteile, die auch toxische Stoffe enthalten, dem Brunnenwasser zugeführt werden, wurde von Dr. Fronmüller als sehr gesundheitsschädlich erachtet.
Weiter erhielt er vor Ort von glaubwürdigen Personen noch die Mitteilung, dass überhaupt in Burgfarrnbach die Ableitung von Grundwasser aus Kellern mittels Kanal in Hausbrunnen vorkomme. So sei dies beispielsweise im Haus der Wolf’schen Wirtschaft neben dem ehemaligen Füllweiher am Bahnhof der Fall. Dr. Fronmüller muss entsetzt gewesen sein; so führte er in seinem Bericht vom 15. Januar aus: ''„Selbstverständlich ist, daß auf diese Weise nicht nur das Schlammwasser bei dem Reinigen der Keller, Ausflüße von Fäßern mit scharfen Säuren, mit alkalischen Flüssigkeiten, Abfluß von faulenden Kartoffeln und Gemüse, aufgestelltes Rattengift u. s. w. in den Brunnenschacht gelangen kann. Namentlich soll diese kaum glaubliche, mir in meiner langen Praxis noch nie vorgekommene, unsinnige Einrichtung in neueren Bauten des Ortes angebracht sein.“'' Er schlug dem Bezirksamt vor, diese Angelegenheit einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen und diese Kanäle zu verbieten.
Der Bürgermeister, wegen anderer Sachen am 20. Januar im Bezirksamt, wurde zum bezirksärztlichen Schreiben befragt. Dieser erklärte, dass der Brunnen in der Weber’schen Ziegelei ausschließlich nur zum Betrieb der Ziegelei bestimmt sei, nicht aber für den Gebrauch der Bewohner. Über die Ableitung von Grundwasser aus Kellern in Hausbrunnen wüsste er nichts, aber insbesondere hinsichtlich der Wolf’schen Hauses werde er sich erkundigen und schleunigst berichten. Zwei Tage später schreibt der Bürgermeister, er habe unter Beiziehung des Maurermeisters Max Weber (dem Ziegeleibesitzer!) die Wolf’sche Wirtschaft überprüft. Ein Ablaufkanal in den Brunnen fand sich nicht vor, aber im Keller war eine Senkgrube vorhanden, deren Wasseransammlung öfter ausgetragen werden müsse.
== Untersuchungen des Distriktbaurats Schwemmer vom 30. Januar 1880 ==
Aufgrund des Bezirksarztberichts vom 15. des Monats erteilte der Vorstand Glaser dem Baurat Schwemmer den Auftrag zu untersuchen, ob bei mehreren Anwesen in Burgfarrnbach wirklich Kanäle in Hausbrunnen ableiten. In seinem Bericht vom 31. Januar über seine am Vortag durchgeführten Erhebungen teilte er mit, dass er 22 Hauskeller untersucht hat, in deren Nähe sich Brunnen befanden.
In keinem der Keller fand eine Ableitung von zweitweise auftretenden Grundwasser in die Brunnen statt, außer beim Bauer’schen Anwesen (Gemeinschaftseigentum von Gastwirt Joh. Bauer/Postbotenwitwe Bauer) und aus dem in den Boden versenkten Schürraum der Weber’schen Ziegelei. Über die Situation im Anwesen Bauer, dem Haus Nr. 110 (heute [[Würzburger Straße 488; Lehenstraße 9|Würzburger Straße 488]]), hatte schon der Bürgermeister am 22. Januar berichtet, der ebenfalls diesen - gerade trockenen - Kanal feststellte, der Aussage der Ehefrau Bauer aber keinen Glauben schenkte, die behauptete, bei steigendem Wasser würde dieses nach oben getragen, und das Kgl. Bezirksamt bat, den Kanal beseitigen zu lassen.<br />
Beim Wirt Wolf schien die Sache so gewesen zu sein, dass eine Verbindung der Kellersenkgrube zum nur 4,5 m entfernten Brunnen bestanden haben muss, jedoch in neuester Zeit entfernt wurde.
Mehrere Keller wurden von Schwemmer angetroffen, in denen Wasser vorhanden war, das in die unter Kellersohle versenkten Gruben gesammelt und von Zeit zu Zeit ausgetragen wurde. Aufgrund der festgestellten Verhältnisse sah er die angelegten Senkgruben in den Kellern als grundsätzlich notwendig an, schlug aber zur Verbesserung vor, diese wasserdicht auszumauern, ''„um ein Durchsickern des angesammelten u. mit allen möglichen Bestandtheilen geschwängerten Wassers unmöglich zu machen.“''




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