1800: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
246 Bytes hinzugefügt ,  26. Mai 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:
:''Die Hauptfabrik ist noch immer die Spiegelfabrik, deren Waaren man überall unter dem Nahmen Nürnberger verkauft, obschon in Nürnberg selbst wenig gemacht werden, und welche gegen zwanzig Sorten Spiegel macht, die man größtentheils nach Dutzenden verkauft und aufs höchste nur 9 Zoll Brabanter- oder sogenanntes Judenmaaß halten. Die gangbarsten sind darunter: die papiernen Feld- und Scheibenspiegel; rothe Borden- und Kalenderspiegel, mit und ohne hölzerne Leisten; Spiegel in Gestalt eines Buchs; Schubladenspiegel mit und ohne Karnieß oder mit hölzernen gemahlten Leisten; in Pflaumbaumholz eingesetzte Spiegel von allerley Arten, mit Aufsätzen und nach Art geschweifter Toiletten verfertigt, die sogenannten türkischen oder gemahlten, wie auch emaillirten und glasirten Spiegel; Spiegel mit gemahlten Glasrahmen, gelb und weiß in Leisten etc. Es werden aber auch mehrere Sorten größere Spiegel verfertigt und nur paarweise verkauft, als: Spiegel mit Crystall- und andern Glaszierathen matt und hohl geschliffen, belegt als Spiegelglas, wie auch mit allen Farben mit ächten silbernen und goldnen Blumen; eben dergleichen Wandleuchter; matt und erhaben [...]. Durch diese Fabrik werden außer der großen Anzahl Tischler, welche die Rahmen, Kästchen etc. verfertigen, noch eine große Anzahl Menschen, als: Glasschleifer, Futteralmacher, Lackirer, Bildhauer, Vergolder etc. mit Arbeit versehen, indem immer ein Arbeiter dem anderm in die Hand arbeitet, wodurch nicht nur die größte Vollkommenheit erreicht,  sondern auch der äußerst wohlfeile Preis bewirkt wird, welchen noch keine andere Spiegelfabrik weder in Deutschland noch in einem andern europäische Reiche hat machen können. Freylich ist das Glas nicht so dick wie in andern Fabriken, aber es bedarf auch keiner großen Haltbarkeit, und leistet bey seiner Schwäche doch die Dienste der dickglasigten Spiegel. Ueber dieses findet man hier noch Manufacturen von laquirten Waaren; Wachswaaren; nürnberger Kinderpuppen und Spielzeug; Farbewaaren; gemahlte Papiere; Lederwaaren; Siegellack; von Drath- und Lionischen Waaren; allerhand chirurgische und andere Instrumentmacher. Die Drechslerwerkstätten theilen sich nach den rohen Materialien, als Messing, Bein, Horn und Holz, in vier Classen. Die Messingdrechsler verfertigen mitunter viele Galanteriewaaren, am allermeisten aber metallene, glatte und gestochene Knöpfe, auch hohe mit und ohne Rand, mit ganzen und halben Boden von Blech und eisernen Oehren. Die Beindrechsler verfertigen Billardbälle, Berlocken, Würfel, Hemdenknöpfe, Wund- und Klystirspritzen; Nadelbüchsen aller Art, Mundstücke, Bleystiftfutterale, Kugelfedern, Trisset- Schach- und Becherspiele, Pennale etc. Die Horndrechsler drehen alle Sorten von Tabacksröhren; und die Holzdrechsler verfertigen alles obige auch, aber hauptsächlich die Büchsen zu Caffeemühlen. Die Goldschläger haben 48 Werkstätten, in welchen meistentheils mit 4 bis 6 Gesellen und mit eben so viel Frauenspersonen gearbeitet wird, welche letztern das geschlagene Gold in Blätter legen und einbinden. Die oben angeführten Gürtlermeister verfertigen vorzüglich messingene glatte und musirte Nägel, Commodbeschläge nach englischer Art, Wandarme, Uhrschlüssel aller Art in Metall, Perlmutter und Schildkröte, vergoldete Uhrketten, Bänder, Knöpfe von Tombach und Messing, Stricknadeln, Etuis, Stockknöpfe, Kuppelschnallen, Beschläge zu Pferdegeschirren und Zäumen, Rockhaaken, Buchbindergeschirr, Zahlpfennige, Färberzeichen, Ohrengehänge, Pfeifenbeschläge etc. Die Schlossermeister beschäfftigen sich außer einer Menge Caffeemühlen und andern Sachen, vorzüglich mit Reparaturen der Werkzeuge hiesiger Fabrikarbeiter. Die Sattler und Riemer verfertigen neben ihren gewöhnlichen Arbeiten Brieftaschen, Schreibetafeln, rothe und weiße Puderpüster, Rauchtabacksdosen, lederne Pfeifenröhre, Geldtaschen, Papiermagazine von Fischbein, geflochtene Spießgerten etc. Die 9 hiesigen Brillenmacher verarbeiten das im Schwabacher Zucht- und Arbeitshause abgeriebene Glas zu Brillen, Brenn-Ferngläsern, Perspektiven, und Mikroscopen. In einer Tabacksfabrik verfertigt man alle Arten von Schnupftaback von vorzüglicher Güte und wohlfeilen Preisen. Sieben Nudelfabrikanten machen alle Arten von Macaronis, die den italiänischen wenig an Schönheit und Güte nachgeben. Außer dem Waarenhandel im Ganzen und einzeln wird auch ein starker Wechsel- und Juweelenhandel getrieben, und überhaupt ausgebreitete Geschäffte nach Italien, Spanien, Portugall, Frankreich, Pohlen etc. gemacht Einige Häuser haben auch starke Weinhandlungen. Neben den gewöhnlichen Wochenmärkten hält man zu Fürth jährlich einen großen Jahrmarkt unter dem Nahmen Kirchweih bekannt, der mit dem Michaelistage anfängt, 14 Tage dauert, und wegen des starken Verkehrs und der Menge hier zusammenkommender Menschen der That den Nahmen einer Messe verdient.
:''Die Hauptfabrik ist noch immer die Spiegelfabrik, deren Waaren man überall unter dem Nahmen Nürnberger verkauft, obschon in Nürnberg selbst wenig gemacht werden, und welche gegen zwanzig Sorten Spiegel macht, die man größtentheils nach Dutzenden verkauft und aufs höchste nur 9 Zoll Brabanter- oder sogenanntes Judenmaaß halten. Die gangbarsten sind darunter: die papiernen Feld- und Scheibenspiegel; rothe Borden- und Kalenderspiegel, mit und ohne hölzerne Leisten; Spiegel in Gestalt eines Buchs; Schubladenspiegel mit und ohne Karnieß oder mit hölzernen gemahlten Leisten; in Pflaumbaumholz eingesetzte Spiegel von allerley Arten, mit Aufsätzen und nach Art geschweifter Toiletten verfertigt, die sogenannten türkischen oder gemahlten, wie auch emaillirten und glasirten Spiegel; Spiegel mit gemahlten Glasrahmen, gelb und weiß in Leisten etc. Es werden aber auch mehrere Sorten größere Spiegel verfertigt und nur paarweise verkauft, als: Spiegel mit Crystall- und andern Glaszierathen matt und hohl geschliffen, belegt als Spiegelglas, wie auch mit allen Farben mit ächten silbernen und goldnen Blumen; eben dergleichen Wandleuchter; matt und erhaben [...]. Durch diese Fabrik werden außer der großen Anzahl Tischler, welche die Rahmen, Kästchen etc. verfertigen, noch eine große Anzahl Menschen, als: Glasschleifer, Futteralmacher, Lackirer, Bildhauer, Vergolder etc. mit Arbeit versehen, indem immer ein Arbeiter dem anderm in die Hand arbeitet, wodurch nicht nur die größte Vollkommenheit erreicht,  sondern auch der äußerst wohlfeile Preis bewirkt wird, welchen noch keine andere Spiegelfabrik weder in Deutschland noch in einem andern europäische Reiche hat machen können. Freylich ist das Glas nicht so dick wie in andern Fabriken, aber es bedarf auch keiner großen Haltbarkeit, und leistet bey seiner Schwäche doch die Dienste der dickglasigten Spiegel. Ueber dieses findet man hier noch Manufacturen von laquirten Waaren; Wachswaaren; nürnberger Kinderpuppen und Spielzeug; Farbewaaren; gemahlte Papiere; Lederwaaren; Siegellack; von Drath- und Lionischen Waaren; allerhand chirurgische und andere Instrumentmacher. Die Drechslerwerkstätten theilen sich nach den rohen Materialien, als Messing, Bein, Horn und Holz, in vier Classen. Die Messingdrechsler verfertigen mitunter viele Galanteriewaaren, am allermeisten aber metallene, glatte und gestochene Knöpfe, auch hohe mit und ohne Rand, mit ganzen und halben Boden von Blech und eisernen Oehren. Die Beindrechsler verfertigen Billardbälle, Berlocken, Würfel, Hemdenknöpfe, Wund- und Klystirspritzen; Nadelbüchsen aller Art, Mundstücke, Bleystiftfutterale, Kugelfedern, Trisset- Schach- und Becherspiele, Pennale etc. Die Horndrechsler drehen alle Sorten von Tabacksröhren; und die Holzdrechsler verfertigen alles obige auch, aber hauptsächlich die Büchsen zu Caffeemühlen. Die Goldschläger haben 48 Werkstätten, in welchen meistentheils mit 4 bis 6 Gesellen und mit eben so viel Frauenspersonen gearbeitet wird, welche letztern das geschlagene Gold in Blätter legen und einbinden. Die oben angeführten Gürtlermeister verfertigen vorzüglich messingene glatte und musirte Nägel, Commodbeschläge nach englischer Art, Wandarme, Uhrschlüssel aller Art in Metall, Perlmutter und Schildkröte, vergoldete Uhrketten, Bänder, Knöpfe von Tombach und Messing, Stricknadeln, Etuis, Stockknöpfe, Kuppelschnallen, Beschläge zu Pferdegeschirren und Zäumen, Rockhaaken, Buchbindergeschirr, Zahlpfennige, Färberzeichen, Ohrengehänge, Pfeifenbeschläge etc. Die Schlossermeister beschäfftigen sich außer einer Menge Caffeemühlen und andern Sachen, vorzüglich mit Reparaturen der Werkzeuge hiesiger Fabrikarbeiter. Die Sattler und Riemer verfertigen neben ihren gewöhnlichen Arbeiten Brieftaschen, Schreibetafeln, rothe und weiße Puderpüster, Rauchtabacksdosen, lederne Pfeifenröhre, Geldtaschen, Papiermagazine von Fischbein, geflochtene Spießgerten etc. Die 9 hiesigen Brillenmacher verarbeiten das im Schwabacher Zucht- und Arbeitshause abgeriebene Glas zu Brillen, Brenn-Ferngläsern, Perspektiven, und Mikroscopen. In einer Tabacksfabrik verfertigt man alle Arten von Schnupftaback von vorzüglicher Güte und wohlfeilen Preisen. Sieben Nudelfabrikanten machen alle Arten von Macaronis, die den italiänischen wenig an Schönheit und Güte nachgeben. Außer dem Waarenhandel im Ganzen und einzeln wird auch ein starker Wechsel- und Juweelenhandel getrieben, und überhaupt ausgebreitete Geschäffte nach Italien, Spanien, Portugall, Frankreich, Pohlen etc. gemacht Einige Häuser haben auch starke Weinhandlungen. Neben den gewöhnlichen Wochenmärkten hält man zu Fürth jährlich einen großen Jahrmarkt unter dem Nahmen Kirchweih bekannt, der mit dem Michaelistage anfängt, 14 Tage dauert, und wegen des starken Verkehrs und der Menge hier zusammenkommender Menschen der That den Nahmen einer Messe verdient.
:''Die Landeshoheit über den Ort und die Gegend von Fürth übt das Haus Brandenburg seit mehrern Jahrhunderten aus; indessen findet man auch 323 bambergische Domprobstey- und 88 nürnbergiesche Lehne hier. [...].
:''Die Landeshoheit über den Ort und die Gegend von Fürth übt das Haus Brandenburg seit mehrern Jahrhunderten aus; indessen findet man auch 323 bambergische Domprobstey- und 88 nürnbergiesche Lehne hier. [...].
:''Von diesen 8 Burgermeistern gehen alle Jahre 4 ab, und 4 neue kommen an ihre Stelle durch eine auf dem Amtshause geschehende Wahl, zu welcher sich die Gemeine daselbst am Stephanstage versammelt. Einige Tage vorher übergiebt der abgehende Burgermeister seine Rechnung dem Domprobsteyamtmanne zur Revision, aber ohne Belege, welche erst in der nämlichen Form am Stephanstage der versammelten Gemeine vorgelesen werden, die alsdann sofort zur Wahl schreitet. Die Gerichtsschöppen schlagen mit Zuziehung der Bürgermeister die Wählenden vor, oder schreiben sie an eine Tafel, und die Gemeine wählt. Hierauf erfolgt ihre Verpflichtung im Amthause und jeder Burgermeister erhält gewisse Verrichtungen, welches man das Aemteraustheilen nennt. Ein Pfandrecht z. B. besteht in der Aufsicht über Feld und Wiesen, über die Hirten und Fluhren. Das Bauamt hat die Aufsicht über die Brücken und Stege, über das Pflaster und die Wasserschäden an den Gemeinegütern, zu deren Unterhaltung ein Capital von 600 [?] bis 8oo fl. jährlich erfordert wird. Denn an den Flüssen Rednitz und Pegnitz befinden sich 2 ansehnliche Privatmühlen mit vielen Mahl- und Sägegängen, nebst einigen Schleif- und Polirwerken, welche in den Flüssen manche Bauten verursachen. Die vorhergedachten 8 Burgermeister oder Redner besorgen in der Regel die täglichen Geschäffte, und bey wichtigen Angelegenheiten werden die 6 Gerichtsschöppen nebst den 16 Vorstehern mit dazu gezogen, worauf alsdenn diese Versammlung den Nahmen einer Vorstehergemeine erhält, deren Berathschlagungen gemeiniglich die Angelegenheiten einer ganzen Gemeine betreffen; vor allen aber wird der Consulent zu Rathe gezogen. Dergleichen Versammlungen hält man im Hause des Rechnungsburgermeisters, welcher 50 fl. Zimmergeld erhält, und auf dem Gemeinhause. Die Gerichtsschöppen haben zwar jetzt wenige, aber noch immer erhebliche Amtsverrichtunen, besonders bey Theilungen, Zuschreibungen, Untersuchungen, Schätzungen. Sachen, welche die ganze Hofmark betreffen, werden für eine Schutzgemeine gebracht, die aus 12 Schöppen, 4 Schutzführern und 26 Deputirten zusammengesetzt wird. Die Nürnbergschen Zinsleute, sowohl hier als auf dem Lande, sind vom Schutze bisher eximirt gewesen und eben deswegen nach und nach allen Beschwerden unterworfen worden, welche auch andere nürnbergsche Zinsleute erfahren haben. Die Ansbachschen Colonisten hingegen haben keine Ursache, sich an den Schutz zu halten, indem ihre Herrschaft die Schutzherrschaft selbst ist. Ueberhaupt ist die Hofmark Fürth unter den vielen Orten im Nordgau der einzige bisher gewesen, welcher außer dem Landesschutze noch einen Specialschutz genossen hat, und dafür bis auf die gegenwärtige Zeit 23 Simr. Hafer und 48 Frohnfuhren, welche in Natura mit Heufuhren auf 1 Stunde weit verrichtet werden, leisten mußte, und dagegen von allen landesherrliche Schuldigkeiten frey geblieben ist. Die Vorzüge, deren sich die Fürther noch bis jetzt erfreuen, bestehen darinnen, daß sie von Steuern, Frohnen, Umgelde, Accise, Abzug und Erbhandlohn frey sind, auch gewissermaaßen Zollfreyheit genießen. Die Hauptabgabe der Fürther Schutzverwandten an die Domprobstey besteht in einem ganz geringen Grundzinse, etlichen Metzen Gülte u in den Zehnten; im Kaufhandlohne, als: dem großen zu 6 fl., welches der Fremde, und im kleinen zu 4 f. 40 kr. das der Einheimische bezahlen muß. [...]. Als neuerliche Beschwerden zählt man die Consensgebühren, welche alle 3 Jahre mit 1 Procent erneuert werden müssen; die Zahlgelder, die Erhöhung der Kanzley-, auch Amts- und Lehnbriefe etc. [...]. Allein wahrscheinlich wird nunmehro das königl. Haus Brandenburg auch jenes alte zum Burggrafthume Nürnberg gehörige Recht reclamiren. Der Schutz pflegt jedesmal von dem Gleitsmanne in Fürth auf bloßes Ansuchen der Parteyen ertheilt zu werden; wird aber eben so bald wieder aufgehoben, wenn man anzeigt, daß der Schutz widerrechtlich gesucht worden ist. Allein von Seiten der Domprobstey hat man immer sehr vielerley gegen die Schutzertheilung eingewendet. [...]. Den Kirchweihschutz maßt sich, aber mit Widerspruch des Hauses Brandenburg, die Domprobstey Bamberg in den 3 Hauptorten Fürth, Poppenreuth und Schweinau an. Unter die vornehmsten Verrichtungen des Domprobsteyamtmannes rechnet man, daß er den Plan selbst aufführen und den ersten Reihen um den Maybaum tanzen muß; allein letzteres hat er gegenwärtig seinem Schreiber abgelassen. Bey dieser Gelegenheit müssen in Fürth auf Verlangen des Domprobstes jedesmal 6 Mann regulirte Soldaten von der Garnison aus der Bambergschen Vestung Vorchheim nach Fürth marschiren, und daselbst am folgenden Tage unter Anführung des Domrobsteyamtmannes um den Mayaum herumziehen, nach abgerufenem Friedgebothe, welches im Nahmen des Domprobsts geschieht, dreymal abfeuern, und auf diese Art die Kirchweihe beschützen helfen. Dieses Ausrufen des Friedegeboths und das Abfeuern wird hierauf noch in jedem Domprobsteylichen Wirthshause wiederholt, und dauert gemeiniglich bis in die späte Nacht fort.<ref>J. K. Bundschuh: ''Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Fränkischen Kreis liegenden Städte...'', 2. Band, Verlag Stettinische Buchhandlung, Ulm 1800, S. 234 ff</ref>
:''Von diesen 8 Burgermeistern gehen alle Jahre 4 ab, und 4 neue kommen an ihre Stelle durch eine auf dem Amtshause geschehende Wahl, zu welcher sich die Gemeine daselbst am Stephanstage versammelt. Einige Tage vorher übergiebt der abgehende Burgermeister seine Rechnung dem Domprobsteyamtmanne zur Revision, aber ohne Belege, welche erst in der nämlichen Form am Stephanstage der versammelten Gemeine vorgelesen werden, die alsdann sofort zur Wahl schreitet. Die Gerichtsschöppen schlagen mit Zuziehung der Bürgermeister die Wählenden vor, oder schreiben sie an eine Tafel, und die Gemeine wählt. Hierauf erfolgt ihre Verpflichtung im Amthause und jeder Burgermeister erhält gewisse Verrichtungen, welches man das Aemteraustheilen nennt. Ein Pfandrecht z. B. besteht in der Aufsicht über Feld und Wiesen, über die Hirten und Fluhren. Das Bauamt hat die Aufsicht über die Brücken und Stege, über das Pflaster und die Wasserschäden an den Gemeinegütern, zu deren Unterhaltung ein Capital von 600 [?] bis 8oo fl. jährlich erfordert wird. Denn an den Flüssen Rednitz und Pegnitz befinden sich 2 ansehnliche Privatmühlen mit vielen Mahl- und Sägegängen, nebst einigen Schleif- und Polirwerken, welche in den Flüssen manche Bauten verursachen. Die vorhergedachten 8 Burgermeister oder Redner besorgen in der Regel die täglichen Geschäffte, und bey wichtigen Angelegenheiten werden die 6 Gerichtsschöppen nebst den 16 Vorstehern mit dazu gezogen, worauf alsdenn diese Versammlung den Nahmen einer Vorstehergemeine erhält, deren Berathschlagungen gemeiniglich die Angelegenheiten einer ganzen Gemeine betreffen; vor allen aber wird der Consulent zu Rathe gezogen. Dergleichen Versammlungen hält man im Hause des Rechnungsburgermeisters, welcher 50 fl. Zimmergeld erhält, und auf dem Gemeinhause. Die Gerichtsschöppen haben zwar jetzt wenige, aber noch immer erhebliche Amtsverrichtunen, besonders bey Theilungen, Zuschreibungen, Untersuchungen, Schätzungen. Sachen, welche die ganze Hofmark betreffen, werden für eine Schutzgemeine gebracht, die aus 12 Schöppen, 4 Schutzführern und 26 Deputirten zusammengesetzt wird. Die Nürnbergschen Zinsleute, sowohl hier als auf dem Lande, sind vom Schutze bisher eximirt gewesen und eben deswegen nach und nach allen Beschwerden unterworfen worden, welche auch andere nürnbergsche Zinsleute erfahren haben. Die Ansbachschen Colonisten hingegen haben keine Ursache, sich an den Schutz zu halten, indem ihre Herrschaft die Schutzherrschaft selbst ist. Ueberhaupt ist die Hofmark Fürth unter den vielen Orten im Nordgau der einzige bisher gewesen, welcher außer dem Landesschutze noch einen Specialschutz genossen hat, und dafür bis auf die gegenwärtige Zeit 23 Simr. Hafer und 48 Frohnfuhren, welche in Natura mit Heufuhren auf 1 Stunde weit verrichtet werden, leisten mußte, und dagegen von allen landesherrliche Schuldigkeiten frey geblieben ist. Die Vorzüge, deren sich die Fürther noch bis jetzt erfreuen, bestehen darinnen, daß sie von Steuern, Frohnen, Umgelde, Accise, Abzug und Erbhandlohn frey sind, auch gewissermaaßen Zollfreyheit genießen. Die Hauptabgabe der Fürther Schutzverwandten an die Domprobstey besteht in einem ganz geringen Grundzinse, etlichen Metzen Gülte u in den Zehnten; im Kaufhandlohne, als: dem großen zu 6 fl., welches der Fremde, und im kleinen zu 4 f. 40 kr. das der Einheimische bezahlen muß. [...]. Als neuerliche Beschwerden zählt man die Consensgebühren, welche alle 3 Jahre mit 1 Procent erneuert werden müssen; die Zahlgelder, die Erhöhung der Kanzley-, auch Amts- und Lehnbriefe etc. [...]. Allein wahrscheinlich wird nunmehro das königl. Haus Brandenburg auch jenes alte zum Burggrafthume Nürnberg gehörige Recht reclamiren. Der Schutz pflegt jedesmal von dem Gleitsmanne in Fürth auf bloßes Ansuchen der Parteyen ertheilt zu werden; wird aber eben so bald wieder aufgehoben, wenn man anzeigt, daß der Schutz widerrechtlich gesucht worden ist. Allein von Seiten der Domprobstey hat man immer sehr vielerley gegen die Schutzertheilung eingewendet. [...]. Den Kirchweihschutz maßt sich, aber mit Widerspruch des Hauses Brandenburg, die Domprobstey Bamberg in den 3 Hauptorten Fürth, Poppenreuth und Schweinau an. Unter die vornehmsten Verrichtungen des Domprobsteyamtmannes rechnet man, daß er den Plan selbst aufführen und den ersten Reihen um den Maybaum tanzen muß; allein letzteres hat er gegenwärtig seinem Schreiber abgelassen. Bey dieser Gelegenheit müssen in Fürth auf Verlangen des Domprobstes jedesmal 6 Mann regulirte Soldaten von der Garnison aus der Bambergschen Vestung Vorchheim nach Fürth marschiren, und daselbst am folgenden Tage unter Anführung des Domrobsteyamtmannes um den Mayaum herumziehen, nach abgerufenem Friedgebothe, welches im Nahmen des Domprobsts geschieht, dreymal abfeuern, und auf diese Art die Kirchweihe beschützen helfen. Dieses Ausrufen des Friedegeboths und das Abfeuern wird hierauf noch in jedem Domprobsteylichen Wirthshause wiederholt, und dauert gemeiniglich bis in die späte Nacht fort.<ref>J. K. Bundschuh: ''Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken oder vollständige alphabetische Beschreibung aller im ganzen Fränkischen Kreis liegenden Städte...'', 2. Band, Verlag Stettinische Buchhandlung, Ulm 1800, S. 234 ff (Anm.: Diese Ortsbeschreibung ist nahezu wortgleich zu einer bereits 1797 erschienen Ortsbeschreibung von Friedrich Gottlob Leonhardi - siehe [https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:210-15-003572421-4 online-Digitalisat des Deutschen Museums])</ref>


==Zeitgenössische Ortsbeschreibung von Vach==
==Zeitgenössische Ortsbeschreibung von Vach==

Navigationsmenü