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Am nächsten Tag kam Georg Zink, zusammen mit dem Maurermeister [[Georg Eckart (Maurermeister)|Eckart]] und dem Zimmermeister Zeitler, zur Polizeikommission und trug trotz des Widerspruchs von vier Maurermeistern sein Gesuch um Meisterrecht und Niederlassung vor. Er hob hierbei hervor: ''„Es ist nun aber seit undenklicher Zeit das hiesige Maurer- und Zimmergewerk nicht geschloßen gewesen und jeder Gernmeister, welcher seine Qualification nachweisen konnte, wurde aufgenommen. Ich sehe daher gar nicht ab, wie diese Meister mich so gerade zu abweisen können, das sie weiter keinen Grund anzuführen wissen, als den, daß hier zu viel Meister wären.“'' Weiter führte er aus: ''„Ich bin nemlich 27 Jahre alt, aus Oberfarnbach gebürtig, habe ein Vermögen von 600 f. [Gulden] und mir ist, wenn ich mein Etablissement nachweise mein Abschied versprochen worden. Die 100 rthl. [Reichstaler] Reluitionsgeld [Lösegeld für die Entlassung aus dem Militärdienst] will ich, so bald ich die Hoffnung habe mich hier niederzulaßen, baar erlegen.“'' Die Meister Eckart und Zeitler unterstützten das Gesuch des Gesellen Zink, sie führten zahlreiche Gründe für seine Aufnahme zum Meister in der Fürther Zunft an. | Am nächsten Tag kam Georg Zink, zusammen mit dem Maurermeister [[Georg Eckart (Maurermeister)|Eckart]] und dem Zimmermeister Zeitler, zur Polizeikommission und trug trotz des Widerspruchs von vier Maurermeistern sein Gesuch um Meisterrecht und Niederlassung vor. Er hob hierbei hervor: ''„Es ist nun aber seit undenklicher Zeit das hiesige Maurer- und Zimmergewerk nicht geschloßen gewesen und jeder Gernmeister, welcher seine Qualification nachweisen konnte, wurde aufgenommen. Ich sehe daher gar nicht ab, wie diese Meister mich so gerade zu abweisen können, das sie weiter keinen Grund anzuführen wissen, als den, daß hier zu viel Meister wären.“'' Weiter führte er aus: ''„Ich bin nemlich 27 Jahre alt, aus Oberfarnbach gebürtig, habe ein Vermögen von 600 f. [Gulden] und mir ist, wenn ich mein Etablissement nachweise mein Abschied versprochen worden. Die 100 rthl. [Reichstaler] Reluitionsgeld [Lösegeld für die Entlassung aus dem Militärdienst] will ich, so bald ich die Hoffnung habe mich hier niederzulaßen, baar erlegen.“'' Die Meister Eckart und Zeitler unterstützten das Gesuch des Gesellen Zink, sie führten zahlreiche Gründe für seine Aufnahme zum Meister in der Fürther Zunft an. | ||
Am 8. Juli suchte Zink mit Meister Eckart nochmals die Polizeikommission auf und erläuterte vor Schönwald (hier müsste es sich um den späteren 2. Bürgermeister [[Adolph Schönwald]] handeln) seine in Aussicht stehenden Vermögensverhältnisse. Neben seinem mütterlichen Vermögen von 600 f. besitze er noch 140 f. erspartes Kapital, und beim Tode seines Vaters, der schuldenfreier Eigentümer von einem Haus und 4 Morgen Feld sei, wird er noch 500 f. erben. Da er bei Erlangung des Meisterrechts die Tochter des Johann Leonhard Merkel heiraten wird, die ein Barvermögen von 1000 f. erhält, bringe er ein bares Kapital von 1740 f. zusammen. Hinzu komme noch der Vorteil, mit dem Maurermeister Eckart die Profession gemeinschaftlich zu betreiben. Schließlich sagte er zu, sich der strengsten Prüfung der königlichen Bauinspektion zu unterziehen und das vorschriftsmäßige Meisterstück zu fertigen. Im Übrigen bemerkte er noch, dass ''„es überdem auch notorisch ist, daß außer den beiden Maurermeistern Kopp und Eckart unter den übrigen Meistern dahier sich keiner befindet, welcher neue Bauten unternehmen kann, mithin die hiesigen Meister durch meine Aufnahme nicht verkürzt, das Publikum aber gewinnen kann.“'' | |||
Der anwesende Eckart bestätigte die Aussagen und erklärte, ihn hätten seine kränklichen Umstände, sein Alter und die Überzeugung, ''„daß Zinck ein geschikter und erprobter redlicher Mann sey“'', zum gemeinschaftliche Geschäft bewogen. Kurz nach dieser Verhandlung erschien Knopffabrikant Merkel bei Schönwald und bestätigte, ''„daß er dem Mauergesellen Zink, wenn derselbe das Meisterrecht dahier erlangt, seine Tochter geben und ihr 1000 f. ohne ihren Haushalt zusichern wolle.“'' | |||
Mit Dekret vom 29. Juli 1805 wurde dem Maurergesellen und Anwärter des Meisterrechts vor weiterer Behandlung seines Gesuchs aufgetragen, 1. sein jetziges Barvermögen unter Abzug der Reluitionsgelder von wenigstens 600 f. nachzuweisen, 2. die Einwilligung der Kantonbehörde zu seiner Niederlassung beizubringen und 3. die behauptete Wanderschaft zu belegen. Zugleich beschied man, er solle für sich selbst Meister werden, eine Gemeinschaft mit Meister Eckart könne nicht berücksichtigt werden. | |||
Die geforderten Nachweise legte Zink am 12. September bei der Polizeikommission vor. Als Vermögensnachweis übergab er ein Amtsprotokoll des Burgfarrnbacher Patrimonialrichters [[Christoph Ludwig Wilhelm Buff|Buff]] vom 10. September 1805, worin nun von 361 f. 47 Xr. (Kreuzer) mütterliches Vermögen, 250 f. Erspartes und 200 f. Unterstützung durch seinen Vater auf Rechnung seines künftigen Erbteils, in Summe von 811 f. 47 Xr. die Rede ist. Nach Abzug der Reluitionsgelder (100 preuß. rthl. = 175 f.)<ref>1 preuß. Doppeltaler = 3 ½ süddeutsche Gulden, siehe [[wikipedia:Taler|Taler]]</ref> verblieb demnach der ausreichende Betrag von 636 f. 47 Xr. | |||
Einen förmlichen Abschied vom Militärdienst konnte er noch nicht beibringen, beteuerte aber auf Nachsuchen bei der Kantonbehörde die Versicherung erhalten zu haben, diesen zu erhalten, wenn ihm die Polizeikommission ein Attest über die Meisteraufnahme ausstelle. Weiter lieferte er die Wanderbescheinigung von 1798 der Stadt Haid in Böhmen ab und reichte schließlich noch eine Bescheinigung des kgl. preuß. Bauinspektors Keim zu Schwabach vom 9. September ein, dass gemäß Vorschrift der Kriegs- und Domainenkammer erst nach gefertigtem Meisterstück das Examinationattest erteilt werden kann. | |||
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