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Die Reihung der Listen ergibt sich aus Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006, Artikel 33. Dabei werden die Wahlvorschläge nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl geordnet.<ref>Bayern.Recht Homepage - online abgerufen am 5. Mai 2019 | 23:08 Uhr </ref> Erstmals seit [[1990]] traten die Republikaner nicht mehr zur Wahl an, womit der Stadtrat Claus-Uwe Richter als erster und letzter REP-Stadtrat zur Kommunalwahl [[2020]] aus dem Gremium ausschied.<ref>Johannes Alles: Die AfD kann am rechten | Die Reihung der Listen ergibt sich aus Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006, Artikel 33. Dabei werden die Wahlvorschläge nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl geordnet.<ref>Bayern.Recht Homepage - online abgerufen am 5. Mai 2019 | 23:08 Uhr </ref> Erstmals seit [[1990]] traten die Republikaner nicht mehr zur Wahl an, womit der Stadtrat Claus-Uwe Richter als erster und letzter REP-Stadtrat zur Kommunalwahl [[2020]] aus dem Gremium ausschied.<ref>Johannes Alles: Die AfD kann am rechten Rand alleine fischen. In: Fürther Nachrichten vom 28. Januar 2020, S. 27 (Druckausgabe)</ref> | ||
== Wahlbeteiligung == | == Wahlbeteiligung == |