Hans Eckerlein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Dienstenthebung==
==Dienstenthebung==
Im Oktober [[1961]] wurden in der Lokalpresse Vorwürfe gegen Dr. Eckerlein publik: Nach dem Fall „[[Friedrich Hirsch|Hirsch]]“ nun der Fall „Eckerlein“. Der Leiter der Fürther Stadtwerke wurde der schweren passiven Bestechung bezichtigt. Er hatte Geschenke angenommen, die das übliche Maß kleinerer Werbe- oder Reklamepräsente überstiegen, insbesondere aber Vorteil gefordert und angenommen.
Im Oktober [[1961]] wurden in der Lokalpresse Vorwürfe gegen Dr. Eckerlein publik: ''Nach dem Fall „[[Friedrich Hirsch|Hirsch]]“ nun der Fall „Eckerlein“.'' Der Leiter der Fürther Stadtwerke wurde der schweren passiven Bestechung bezichtigt. Er hatte Geschenke angenommen, die das übliche Maß kleinerer Werbe- oder Reklamepräsente überstiegen, insbesondere aber Vorteil gefordert und angenommen.
Ermittelt wurde wegen des Baus seines Einfamilienhauses in Gräfenberg. Bei diesem, 1956/57 erbauten Haus, sollen mehrere Firmen zu einem „Vorzugspreis“ tätig gewesen sein. Die Baufirmen hofften dadurch, vom Direktor der Stadtwerke mehr Aufträge zu erhalten.
Ermittelt wurde wegen des Baus seines Einfamilienhauses in Gräfenberg. Bei diesem, 1956/57 erbauten Haus, sollen mehrere Firmen zu einem „Vorzugspreis“ tätig gewesen sein. Die Baufirmen hofften dadurch, vom Direktor der Stadtwerke mehr Aufträge zu erhalten.
Der [[Stadtrat]] beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dienstes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank (Fürth) 2015</ref>
Der [[Stadtrat]] beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dienstes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank (Fürth) 2015</ref>
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