Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==
Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v. a. in der frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen ([[wikipedia:Lehnswesen|Lehnsrecht]], Grundherrschaft, Gerichtsrechte).
Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die allgemein verworrenen Herrschaftsformen v. a. in der frühen Neuzeit. Unter Dreiherrschaft zu verstehen ist die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], des [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgraftums Brandenburg-Ansbach]] sowie der Reichsstadt [[Nürnberg]] auf unterschiedlichen Ebenen ([[wikipedia:Lehnswesen|Lehnsrecht]], Grundherrschaft, Gerichtsrechte).
Nicht zutreffend ist die Bezeichnung [[wikipedia:Kondominium|"Kondominium"]], da es sich hierbei um ein gemeinschaftlich ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Denn von der Entstehung her werden Grenz- und Nachfolgekondominien unterschieden: Erstere lassen eine Grenzziehung zwischen zwei Mächten offen, das umstrittene Gebiet wird gemeinsam verwaltet. Letztere entstehen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften adeliger Familien. Aber von einer gemeinschaftlichen Verwaltung kann im Falle der Stadt Fürth jedoch keine Rede sein.  
Nicht zutreffend ist die Bezeichnung [[wikipedia:Kondominium|"Kondominium"]], da es sich hierbei um ein gemeinschaftlich ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Wobei von der Entstehung her werden Grenz- und Nachfolgekondominien unterschieden: Erstere lassen eine Grenzziehung zwischen zwei Mächten offen, das umstrittene Gebiet wird gemeinsam verwaltet. Letztere entstehen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften adeliger Familien. Aber von einer gemeinschaftlichen Verwaltung kann im Falle der Stadt Fürth jedoch keine Rede sein.


== Die drei Fürther Herren ==
== Die drei Fürther Herren ==
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