Rathaus: Unterschied zwischen den Versionen

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* Den Beweis hierfür - die missbräuchliche Verwendung der Unterschrift seines jüngeren Bruders - erbringt Frank hiermit: nach Ausscheiden des Stadtbaurats [[Georg Kapeller|Kapeller]] bewarb sich auch [[Eduard Bürklein]] für dieses Amt. In dem Bewerbungsschreiben [[Eduard Bürklein]]s vom [[28. März]] [[1843]] findet sich folgende Passage, in der Bürklein schrieb: "''...schließlich glaubt der gehorsamst Unterzeichnete noch auf den Umstand aufmerksam machen zu müssen, dass er den von seinem älteren Bruder erfundenen Bauplan für das Rathaus zu Fürth zum Teil mitbearbeitet habe, „durch welche Vertrautheit mit dem Plan nicht allein eine planmäßige, ästhetische, sondern selbst eine rasche praktische Ausführung möglich sei, die sicher nicht ohne vorteilhaften finanziellen Einfluss auf den Gemeindehaushalt sein könne.''" [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]] legte die Bewerbung der Regierung von Mittelfranken vor, mit dem Bemerken, dass der Bewerber der Bruder des mit der obersten Leitung des Rathausbaus beauftragten Hofbaukondukteurs Friedrich Bürklein sei. „''Er ist mit der Lage unseres Rathausbaus vollkommen vertraut, weil er unter der Leitung seines Bruders an allen Planzeichnungen und sonstigen Ausarbeitungen tätigst mitgewirkt hat. (...) Er möchte also zu der zu besetzenden Stelle eines technischen Baurates mehr als alle anderen Bewerber genügend sein.''“  
* Den Beweis hierfür - die missbräuchliche Verwendung der Unterschrift seines jüngeren Bruders - erbringt Frank hiermit: nach Ausscheiden des Stadtbaurats [[Georg Kapeller|Kapeller]] bewarb sich auch [[Eduard Bürklein]] für dieses Amt. In dem Bewerbungsschreiben [[Eduard Bürklein]]s vom [[28. März]] [[1843]] findet sich folgende Passage, in der Bürklein schrieb: "''...schließlich glaubt der gehorsamst Unterzeichnete noch auf den Umstand aufmerksam machen zu müssen, dass er den von seinem älteren Bruder erfundenen Bauplan für das Rathaus zu Fürth zum Teil mitbearbeitet habe, „durch welche Vertrautheit mit dem Plan nicht allein eine planmäßige, ästhetische, sondern selbst eine rasche praktische Ausführung möglich sei, die sicher nicht ohne vorteilhaften finanziellen Einfluss auf den Gemeindehaushalt sein könne.''" [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]] legte die Bewerbung der Regierung von Mittelfranken vor, mit dem Bemerken, dass der Bewerber der Bruder des mit der obersten Leitung des Rathausbaus beauftragten Hofbaukondukteurs Friedrich Bürklein sei. „''Er ist mit der Lage unseres Rathausbaus vollkommen vertraut, weil er unter der Leitung seines Bruders an allen Planzeichnungen und sonstigen Ausarbeitungen tätigst mitgewirkt hat. (...) Er möchte also zu der zu besetzenden Stelle eines technischen Baurates mehr als alle anderen Bewerber genügend sein.''“  


Nach Meinung Franks "''... bedarf es keines weiteren Beweises für die Zuschreibung der Urheberschaft des Planfertigers und Rathaus-Architekten, wenn sich die Akteure selbst in dieser eindeutigen Weise geäußert haben''."<ref>Peter Frank: Wer ist denn nun der Architekt bzw. Erbauer des Fürther Rathauses?; Homepage Dr. Alexander Mayer, abgerufen am 20. März 2016 | 23.57 Uhr - [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/gastbeitraege-frank-03.pdf online abrufbar]</ref> Prominente Unterstützung erhielt Frank im Jahr [[2013]], zum 200. Geburtstag [[Friedrich Bürklein]]s. Keine Geringere als die Ururenkelin, Heidrun Proschenk aus Grafenau, bat die Stadt: "''Es sei endlich an der Zeit, diesen Irrtum zu korrigieren.''"<ref name="Alles">Johannes Alles: Das Bürklein-Problem: Wer hat das Rathaus gebaut? In: Fürther Nachrichten vom 1. April 2013 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/das-burklein-problem-wer-hat-das-rathaus-gebaut-1.2788871 online abrufbar]</ref> Auf die Bitte erwiderte der angeschriebene [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''Eine Veranlassung, irgendwelche Tafeln am Rathaus zu ändern, besteht nicht... denn ... zum einen habe man dafür kein Geld, zum anderen gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Urheberschaft''“.<ref name="Alles"/> Dabei bezog sich der [[Oberbürgermeister]] [[Thomas Jung|Dr. Jung]] auf die Aussagen der ehem. [[Stadtheimatpfleger]]in [[Barbara Ohm]], die ebenfalls gegenüber den Fürther Nachrichten ihren Standpunkt erneuerte, dass nämlich Eduard Bürklein für sie weiterhin der eigentliche Erbauer sei. [[Barbara Ohm|Ohm]] sagte gegenüber der [[Fürther Nachrichten|Lokalpresse]]: "''Sie neige dennoch dazu, denjenigen als Erbauer zu bezeichnen, der den Entwurf gezeichnet habe. Es ist doch sehr relevant, wer den Plan macht''."<ref name="Alles"/> Abschließend lenkte im Interview Frau [[Barbara Ohm|Ohm]] ein und sagte gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''die „diplomatischste Lösung“ wäre wohl, beide zu erwähnen – erbaut von den Gebrüdern Bürklein. Im Grunde, so Ohm, könne man das Rathaus auch getrost als „Gärtner-Bau“ bezeichnen. Beide Brüder hätten sehr genau nach den Vorstellungen ihres Lehrmeisters gearbeitet.''"<ref name="Alles"/>
Nach Meinung Franks "''... bedarf es keines weiteren Beweises für die Zuschreibung der Urheberschaft des Planfertigers und Rathaus-Architekten, wenn sich die Akteure selbst in dieser eindeutigen Weise geäußert haben''."<ref>Peter Frank: Wer ist denn nun der Architekt bzw. Erbauer des Fürther Rathauses?; Homepage Dr. Alexander Mayer, abgerufen am 20. März 2016 | 23.57 Uhr - [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/gastbeitraege-frank-03.pdf online abrufbar]</ref> Prominente Unterstützung erhielt Frank im Jahr [[2013]], zum 200. Geburtstag [[Friedrich Bürklein]]s. Keine Geringere als die Ururenkelin, Heidrun Proschek aus Grafenau, bat die Stadt: "''Es sei endlich an der Zeit, diesen Irrtum zu korrigieren.''"<ref name="Alles">Johannes Alles: Das Bürklein-Problem: Wer hat das Rathaus gebaut? In: Fürther Nachrichten vom 1. April 2013 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/das-burklein-problem-wer-hat-das-rathaus-gebaut-1.2788871 online abrufbar]</ref> Auf die Bitte erwiderte der angeschriebene [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''Eine Veranlassung, irgendwelche Tafeln am Rathaus zu ändern, besteht nicht... denn ... zum einen habe man dafür kein Geld, zum anderen gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Urheberschaft''“.<ref name="Alles"/> Dabei bezog sich der [[Oberbürgermeister]] [[Thomas Jung|Dr. Jung]] auf die Aussagen der ehem. [[Stadtheimatpfleger]]in [[Barbara Ohm]], die ebenfalls gegenüber den Fürther Nachrichten ihren Standpunkt erneuerte, dass nämlich Eduard Bürklein für sie weiterhin der eigentliche Erbauer sei. [[Barbara Ohm|Ohm]] sagte gegenüber der [[Fürther Nachrichten|Lokalpresse]]: "''Sie neige dennoch dazu, denjenigen als Erbauer zu bezeichnen, der den Entwurf gezeichnet habe. Es ist doch sehr relevant, wer den Plan macht''."<ref name="Alles"/> Abschließend lenkte im Interview Frau [[Barbara Ohm|Ohm]] ein und sagte gegenüber den [[Fürther Nachrichten]]: "''die „diplomatischste Lösung“ wäre wohl, beide zu erwähnen – erbaut von den Gebrüdern Bürklein. Im Grunde, so Ohm, könne man das Rathaus auch getrost als „Gärtner-Bau“ bezeichnen. Beide Brüder hätten sehr genau nach den Vorstellungen ihres Lehrmeisters gearbeitet.''"<ref name="Alles"/>


Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] zwischenzeitlich die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref> Im Jahr 2018 erschien die abschließende Abhandlung des Fürther Stadtarchivars, Dr. Martin Schramm, zum Thema Eduard oder Friedrich Bürklein.<ref>Martin Schramm: Zum Erbauer des Fürther Rathaus - Eduard oder Friedrich Bürklein? In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2018, S. 97 - 108</ref> In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der  Bayerischen Architektenkammer wurde hierin eindeutig festgestellt, dass beide Architekten als Urheber des Fürther Rathauses zu gelten haben. Die Landesamt für Denkmalpflege änderte daraufhin wieder den Eintrag auf der Homepage.  
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hatte jedoch im Juli [[2014]] zwischenzeitlich die Urheberschaft in der Denkmalliste von Eduard Bürklein nach Friedrich Bürklein abgeändert.<ref>E-Mail Schriftverkehr mit dem Landesamt für Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth und Peter Frank, Juli 2014</ref> Im Jahr 2018 erschien die abschließende Abhandlung des Fürther Stadtarchivars, Dr. Martin Schramm, zum Thema Eduard oder Friedrich Bürklein.<ref>Martin Schramm: Zum Erbauer des Fürther Rathaus - Eduard oder Friedrich Bürklein? In: Fürther Geschichtsblätter, 3/2018, S. 97 - 108</ref> In Rücksprache mit der Rechtsabteilung der  Bayerischen Architektenkammer wurde hierin eindeutig festgestellt, dass beide Architekten als Urheber des Fürther Rathauses zu gelten haben. Die Landesamt für Denkmalpflege änderte daraufhin wieder den Eintrag auf der Homepage.  
Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat.
Eduard Bürklein sei somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies sei das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert habe. So die Auffassung von Herrn Dr. Schramm.


Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Diese "Sichtweise" lehnt der Lokalhistorikers [[Peter Frank]] ab, da seiner Meinung nach keine Belege dieser Argumentation in den Akten des Archivs zu finden sind. Deshalb kann weiterhin seiner Meinung nach von einer "Gleichwertigkeit" der beiden Bruder nicht die Rede sein.
Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Diese "Sichtweise" lehnt der Lokalhistorikers [[Peter Frank]] ab, da seiner Meinung nach keine Belege dieser Argumentation in den Akten des Archivs zu finden sind. Deshalb kann weiterhin seiner Meinung nach von einer "Gleichwertigkeit" der beiden Bruder nicht die Rede sein.
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