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Politische Tätigkeit der Jugendgruppen war untersagt. Auch die Sportvereine mussten beim Kreisjugendausschuss eine Lizenzierung beantragen. | Politische Tätigkeit der Jugendgruppen war untersagt. Auch die Sportvereine mussten beim Kreisjugendausschuss eine Lizenzierung beantragen. | ||
[[Datei:Gründung Kreisjugendausschuss am 17.9.1949.png|mini|rechts|Bericht: Gründung Kreisjugendausschuss am 17.9. | [[Datei:Gründung Kreisjugendausschuss am 17.9.1949.png|mini|rechts|Bericht: Gründung Kreisjugendausschuss am 17.9.1946]] | ||
Erst nach der offiziellen Schaffung des Kreisjugendausschuss Fürth-Stadt am 2. August 1946 wurden die ersten Jugendorganisationen durch die Militär-Regierung genehmigt: die Jugendgruppe des ASV Fürth, der Rad- und Kraftfahrerverein "Solidarität" Fürth und der Turnverein Fürth 1860 e.V.. Die erste formelle Sitzung des Kreisjugendausschusses ist für den 16.9.1946 terminiert. Der 17.9.1946 wurde an die Miltärregierung als Gründungsdatum übermittelt. Der Grund für die Diskrepanz ist unbekannt. | Erst nach der offiziellen Schaffung des Kreisjugendausschuss Fürth-Stadt am 2. August 1946 wurden die ersten Jugendorganisationen durch die Militär-Regierung genehmigt: die Jugendgruppe des ASV Fürth, der Rad- und Kraftfahrerverein "Solidarität" Fürth und der Turnverein Fürth 1860 e.V.. Die erste formelle Sitzung des Kreisjugendausschusses ist für den 16.9.1946 terminiert. Der 17.9.1946 wurde an die Miltärregierung als Gründungsdatum übermittelt. Der Grund für die Diskrepanz ist unbekannt. | ||
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